A Legal Trap for Freedom of Expression

More than seven years ago, 406 academics and researchers have been permanently dismissed from their positions at Turkish universities for signing a peace petition condemning the military operations by Turkish security forces in areas heavily populated by the Kurdish minority. The case raises critical questions about the limitations of international human rights bodies in safeguarding freedom of expression. In this blog, I demonstrate how the pragmatic considerations of the Council of Europe (CoE) contributed to the creation of a judicial trap disguised as a legal remedy.

Beyond Protection

Whether and how gender-related violence can constitute a ground to claim and receive asylum has long been a subject of debate in refugee law. While feminist legal scholars have long sought to alleviate the gender-blindness of the original text of the Refugee Convention, the Court of Justice of the European Union (CJEU) only started taking some steps in this direction earlier this year. The CJEU determined in K, L, that women or specific groups of women who share a belief in an additional common characteristic — such as a belief in gender equality — may be regarded as members of a ‘particular social group’ (PSG), making them eligible for refugee status.

Schmerzgriffe und Menschenrechte

Polizeiliche Schmerzgriffe bei einer Sitzblockade gegenüber sich absolut passiv verhaltenen Demonstrierenden verletzen deren Menschenrechte. Sie verstoßen nicht nur gegen das Verbot erniedrigender Behandlung aus Art. 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention, sondern auch gegen die Menschenwürde, die zu achten und zu schützen nach Art. 1 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz Aufgabe aller staatlichen Gewalt ist. Entgegen der teilweise von den Bundesländern vertretenen Position finden die Schmerzgriffe schon in den polizeirechtlichen Vorschriften über den unmittelbaren Zwang keine Rechtsgrundlage.

Effiziente Praktik oder Gift für den freiheitlichen Rechtsstaat?

Gewaltsames Handeln der Polizei kann nach den Polizeigesetzen der Länder, wenn es verhältnismäßig ist, als „unmittelbarer Zwang“ rechtmäßig sein und vielfach ist es auch erforderlich, um polizeiliche Aufgaben zu erfüllen. Ob dies auch für polizeiliche Schmerzgriffe gegen rein passiv Protestierende vor oder während der Räumung einer Straßenblockade gilt, erscheint jedoch zweifelhaft: Handelt es sich bei extremer Schmerzzufügung gegenüber den Betroffenen überhaupt um unmittelbaren Zwang im Sinne des Polizeirechts? Und kann diese Praxis tatsächlich noch als verhältnismäßig angesehen werden?

Lessons from New York

Von Januar bis Ende Mai war ich als Gastprofessor an der New York University (NYU). Dort habe ich die Studierendenproteste gegen den Gaza-Krieg hautnah miterlebt. Ich habe dabei gesehen, wie wichtig es ist, dass die unterschiedlichen Lager zu Wort kommen und gehört werden. Beides ist derzeit kaum möglich. Dies ist kein klassischer Blogpost, sondern ein persönlicher und natürlich subjektiver Erfahrungsbericht aus meiner Zeit in New York.

Growing the Living Tree

On 21 June 2024, the High Court of Namibia in Friedel Laurentius Dausab vs. The Minister of Justice unanimously held that laws criminalizing same-sex relationships are unconstitutional and invalid. The judgment significantly advances anti-discrimination law jurisprudence in Namibia, particularly in relation to the grounds of sexual orientation and the interpretation of constitutional equality provisions.

Paradigmenwechsel im Organspenderecht?

Da sich die Hoffnungen auf eine Steigerung der Zahl der Organspenden nicht ansatzweise erfüllt haben, hat die Debatte um die Widerspruchsregelung wieder an Fahrt aufgenommen. Abgeordnete des Deutschen Bundestages haben heute einen interfraktionellen Gruppenantrag zur Einführung der Widerspruchslösung im Transplantationsgesetz vorgestellt. Dem Bundesrat liegt ein Gesetzentwurf mit derselben Zielrichtung vor. Die zugrunde liegende Regelung stellt einen Paradigmenwechsel dar: Die postmortale Organentnahme ist nicht erst dann zulässig, wenn die betroffene Person oder ein naher Angehöriger zugestimmt hat, sondern bereits dann, wenn kein Widerspruch der betroffenen Person vorliegt und auch kein entgegenstehender Wille besteht, über den die Angehörigen zu befragen sind.

Von Waffen wissen müssen

Das Verwaltungsgericht Berlin hat vergangene Woche einen Antrag abgelehnt, mit dem der Stopp von Waffenexporten nach Israel erwirkt werden sollte. Der Antrag war von mehreren Palästinensern gestellt worden, die zurzeit im Gaza-Streifen leben. Die Begründung des Gerichts orientiert sich zumindest augenscheinlich an der parallel gelagerten Entscheidung des Internationalen Gerichtshofs (IGH) zum Eilantrag Nicaraguas gegen die Bundesrepublik: In beiden Fällen ist für die Ablehnung vorläufigen Rechtsschutzes ausschlaggebend, dass Deutschland derzeit keine Kriegswaffenexporte nach Israel mehr genehmigt. Der Beschluss des VG Berlin ist in sich zwar schlüssig, verdeutlicht aber einmal mehr die rechtsschutzfeindliche Ausgestaltung der aktuellen Kriegswaffenexportkontrolle.

Kein Grundrecht auf Zuwendungen für antisemitische und rassistische Kunstwerke

Eingangs des Beitrags “Antidiskriminierungsklauseln im Zuwendungs- und Förderungsrecht” wird zu Kritik und Gegenrede eingeladen. Es zeugt doch von einem sehr speziellen Freiheitsverständnis, wenn jede Hürde auf dem Weg zu einer staatlichen Subventionierung als Grundrechtseingriff verstanden wird, der funktional mit einem Verbot äquivalent sein soll. Grundrechtliche Freiheit tritt in Konsequenz als kollektiviert, reglementiert, zugeteilt, alimentiert, rationiert, also als wohlfahrtsstaatlich mediatisiert in Erscheinung.

Öffentlich-rechtlicher (G)rundfunk?

Nicht nur in den Kommentarspalten unter Social-Media-Posts von ARD und ZDF werden immer öfter Forderungen nach der Abschaffung des ‚zwangsfinanzierten‘ öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖRR) laut. Ähnliche Forderungen genießen auch im analogen Leben große Beliebtheit, vor allem bei Anhängern der AfD. Die AfD sieht den ÖRR als Instrument für „Indoktrination und Propaganda“, das in dieser Form abgeschafft gehört, Björn Höcke hat bereits die Kündigung des Medienstaatsvertrags (MStV) gefordert. Angesichts dieser Entwicklungen und der anstehenden Landtagswahlen in Thüringen, Sachsen und Brandenburg scheint daher die Frage zwingend: Sind die Strukturen des ÖRR gegen Angriffe von Rechtsaußen abgesichert?