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Bettina Stark-Watzinger and her "Year of Science 2024 - Freedom"
Verfassungsrechtlicher Grundrechtsschutz in nationalen Rechtssystemen, einschließlich Freiheitsrechte, Verfahrensrechte und soziale Rechte im Rahmen nationaler Verfassungsordnungen. Umfasst die Verfassungsrechtsprechung zu individuellen Freiheiten, rechtsstaatlichen Garantien und sozioökonomischen Rechten, wie sie von nationalen Verfassungsgerichten geschützt werden.
Bettina Stark-Watzinger and her "Year of Science 2024 - Freedom"
Die Strafverfahren gegen Donald Trump in Manhattan und Björn Höcke in Halle werfen die Frage nach den Auswirkungen strafrechtlicher Verurteilungen für die politische Karriere der Verurteilten auf. Das deutsche Recht sieht mit § 45 Strafgesetzbuch (StGB) vor, dass eine Verurteilung zum Verlust des passiven und aktiven Wahlrechts führen kann. Die Vorschrift verkörpert allerdings ein veraltetes Strafrechtsverständnis und ist obendrein in weiten Teilen verfassungswidrig. Deshalb schlage ich vor, sie zu streichen und de lege ferenda eine Maßregel der Besserung und Sicherung nach dem Vorbild des § 70 StGB (Berufsverbot) zu schaffen.
In 2019, the International Labor Organization adopted the Convention No. 190 on Violence and Harassment at Work. The convention has been dubbed a milestone, since it implements a duty of each member state to address this topic through “an inclusive, integrated and gender-responsive approach”. This duty will apply to Germany from the 14th of June, when the convention enters into force. At the event of ratification, the German government expressed its opinion that “in order to meet the requirements of the Convention, no additions to national legislation are necessary.” We will demonstrate that this does not hold true.
Die Bundesregierung hat am vergangenen Mittwoch beschlossen, die im Koalitionsvertrag vereinbarte Wohngemeinnützigkeit wieder einzuführen. Konkret soll mit dem Jahressteuergesetz 2024 auch die „Förderung wohngemeinnütziger Zwecke“ in § 52 AO verankert werden, der die gemeinnützigen Zwecke im Sinne des Steuerrechts listet. In der Folge können Wohnungsunternehmen, die bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung stellen, von Steuererleichterungen profitieren. Der vorherrschenden Logik einer auf den Marktausgleich orientierten Wohnungspolitik wird hiermit ein alternatives Paradigma gegenübergestellt: Nunmehr soll sich nicht mehr nur die Profitorientierung lohnen, sondern auch die gemeinwohlorientierte Wohnraumbewirtschaftung belohnt werden.
An unprecedented scandal surrounding a Polish governmental fund established to aid crime victims highlights the role of civil servants in authoritarian state capture. The revelations surrounding the Justice Fund show broad levels of bureaucratic acquiescence with shocking abuses of power, and only belated effort to document and report these abuses. The Polish case shows it is time for a democratically militant public administration – the new vision of civil service better prepared to fend off authoritarian encroachment from elected politicians.
On May 7, 2024, the Advocate General of the CJEU issued his Opinion on the Mirin case concerning the right to Legal Gender Recognition (LGR) for transgender persons. Yet, the solution offered by the AG deviates from the Court’s previous case-law on LGR, by making it about free movement rather than protection against discrimination, or fundamental rights. It also places the applicant, and those in a similar position, in an administrative situation that is defeating the very purpose of LGR – an issue that the AG himself acknowledges. A more satisfactory and ambitious alternative would instead be to frame the LGR as protected under the EU Charter.
Anfang Mai 2024 deckte eine Investigativrecherche des Bayerischen Rundfunks auf, dass das Bundeskriminalamt offenbar schon im Jahr 2019 heimlich rund fünf Millionen Gesichtsbilder aus dem zentralen polizeilichen Informationssystem INPOL-Z extrahiert und dem Fraunhofer-Institut für Graphische Datenverarbeitung zur Verfügung gestellt hat. Immer wieder verkennen die Sicherheitsbehörden die Reichweite der Datenschutz(grund-)rechte oder ignorieren geflissentlich Vorgaben der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
„Das neue Namensrecht ist auch ein Antidiskriminierungsrecht“, erklärte Kassem Taher Saleh im April bei der Aussprache im Bundestag. Kurz darauf beschlossen die Abgeordneten in dieser Sitzung das „Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts“. Am 17. Mai billigte nun auch der Bundesrat den Gesetzesentwurf. Doch tatsächlich ist das neue Namensrecht nicht so antidiskriminierend, wie es politisch dargestellt wird.
Politische Äußerungen in Versammlungen sind gegenwärtig Gegenstand intensiver öffentlicher Diskussionen. Insbesondere Positionen und Parolen, die auf eine Verneinung des Existenzrechts des Staates Israel gerichtet sind, werden zum Anlass für administrative Interventionen durch „Auflagen“ (sc. Beschränkungen) in Bezug auf Inhalt und Äußerungen im Rahmen von Versammlungen oder gar deren Auflösung genommen. Auch wenn viele Äußerungen, die gegenwärtig auf Versammlungen fallen, politisch ohne Zweifel zu missbilligen sind, gerät der Grundsatz, dass der Inhalt einer Versammlung und im Rahmen einer Versammlung erfolgte Meinungsbekundungen grundsätzlich „staatsfrei“ zu bleiben haben und nur bei Überschreitung äußerster Grenzen reglementiert werden können, zusehends in Gefahr.
Much like Alexander the Great’s “untying” of the mythical Gordian Knot in ancient Persia, tracking defamation litigation in this year’s US Presidential election season would appear to not only require formal legal training, but resort to some fairly unconventional tactics. But rather than slicing the metaphorical knot with brute force (as legend has it), this article shines a modest but revealing light on the history and principles of US defamation law to assist foreign jurists with its many technicalities and often perplexing uses.