The Unbearable Lightness of Interfering with the Right to Privacy

The European Court of Justice has once again ruled on national data retention laws. In La Quadrature du Net II, the full court allowed the indiscriminate retention of IP addresses for the purpose of fighting copyright infringement. It seems that the Court is slowly but surely abandoning its role as guardian of the right to privacy, as it now allows member states to collect vast amounts of data on their citizens in order to solve even the most minor of crimes.

Studierendenproteste im Versammlungsrecht

Auch in Deutschland nehmen Studierendenproteste gegen den Gaza-Krieg zu. Wie in den Vereinigten Staaten errichten Studierende dabei häufig Protestcamps, um auf ihr Anliegen aufmerksam zu machen. In einigen Städten wurden entsprechende Protestcamps rasch geräumt, in anderen Städten reagierten die Behörden dagegen zunächst mit Auflagen. Während Proteste, die den Hochschulbetrieb schwerwiegend stören, beschränkt und notfalls auch verboten bzw. aufgelöst werden dürfen, sind Proteste unterhalb dieser Schwelle in den meisten Fällen grundsätzlich vom Versammlungsrecht gedeckt. Ob dabei aber Protestcamps eingerichtet werden dürfen, ist eine Einzelfallfrage. Hingegen sind die Hochschulen in der Regel nicht befugt, eigenmächtig gegen als Versammlung zu qualifizierende Protestformen vorzugehen.

Unfriedlichkeit statt Verhinderungsblockade

Die Polizeifestigkeit der Versammlung gehörte bislang zu den Grundpfeilern des deutschen Versammlungsrechts. Danach muss die zuständige Behörde eine Versammlung zunächst auflösen, bevor sie weitergehende Maßnahmen ergreifen darf. Diese schlichte Schrittfolge bereitet den handelnden Behörden in der Praxis dennoch oftmals erstaunliche Schwierigkeiten. Dieses Problem steht auch im Zentrum der Entscheidung des BVerwG vom 27. März 2024.

»Mr. President, Does the TikTok ban conform with the Constitution?«

Der US-Kongress hat ein Verbot von TikTok beschlossen, dies im Rahmen von zwei Gesetzen, welche sich – aus Gründen der nationalen Sicherheit und des Datenschutzes – gegen von feindlichen ausländischen Staaten (Foreign Adversary Countries) beherrschten Unternehmungen richten. Damit soll es in den USA nunmehr zwei Standards bei Plattformregulierungen geben: Sehr liberale als Normalfall, und strenge in Zusammenhang mit sog. Foreign Adversary Countries.

Polizeifestigkeit nur noch mit Grundrechtsschutz?

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seiner bisherigen Rechtsprechung zur Sperrwirkung des Versammlungsrechts gebrochen und leitet diese nunmehr ausschließlich aus Art. 8 Abs. 1 GG her. Demnach kann etwa gegen unfriedliche Versammlungen ohne förmliche Auflösung auf Grundlage des allgemeinen Polizeirechts vorgegangen werden. Die Begründung des Gerichts ist kaum tragfähig. Auch rechtspraktisch weist die Entscheidung erhebliche Schwächen auf. Ihre Auswirkungen betreffen längst nicht nur unfriedliche Versammlungen.

Antidiskriminierungsklauseln im Zuwendungs- und Förderungsrecht

Der Berliner Senat lässt sich nicht beirren vom Scheitern der Antisemitismusklausel des Berliner Kultursenators Chialo für die Förderung von Kunst. Nun erwägt er, sein Zuwendungsrecht insgesamt so zu ändern, dass die Vergabe von Zuwendungen an bestimmte Auflagen und Auswahlkriterien geknüpft wird. Das Ziel, mit staatlichen Geldern nicht Antisemitismus zu fördern, ist wichtig und begrüßenswert. Eine Regelung im Rahmen des Zuwendungsrechts stößt freilich auf verfassungsrechtliche Bedenken, die die uns bekannten bisherigen Stellungnahmen nur unzureichend berücksichtigen.

Männer- statt Minderjährigenschutz

Wie man mit Minderjährigenehen umgehen soll, sorgt seit Jahren für Diskussionen. Seit 2017 sind sie in Deutschland unwirksam, wenn einer der Ehegatten zum Zeitpunkt der Eheschließung unter 16 Jahre alt war. Das soll die Ächtung von Minderjährigenehen zum Ausdruck bringen, führt aber zu erheblichen Problemen für die betroffenen Minderjährigen. Denn ihnen wird auf diese Weise der Schutz des Eherechts vorenthalten. Auch der aktuelle Gesetzentwurf hilft ihnen kaum.

A »Me too« Movement in the Equestrian Arena?

“Never look a gift horse in the mouth” is a well-known saying, yet the proverb might recently have gained new meaning.  Just before the recent World Cup finals in dressage and show jumping in Riyad, there were reports about horses with blue tongues in the dressage sport. These non-human athletes did not get enough air, presumably due to overly tight bridles and excessive pressure applied by their riders. Currently, animal protection is not sufficiently harmonized and enforced in the EU, but there are reasons to be hopeful. The EU should take the lead and require member States to implement comprehensive animal protection systems.

Die Voraussetzungen fördern oder »How Democracies Survive«

Das Böckenförde-Diktum ist so ein Satz, auf den sich auch in unsicheren Zeiten viele einigen können. Statt sich in ständiger Reproduktion des „Böckenförde-Diktums“ und gekünstelter Neutralität auf der Stelle zu drehen und dabei allenfalls „midcult“ zu betreiben, sollten auch die Verantwortlichen im Bereich der Demokratieförderung diese Tiefe endlich ausschöpfen. Die Strukturentscheidungen des Grundgesetzes sind als Aufruf dafür zu verstehen.

KlimaSeniorinnen and Gender

This blog post discusses the relevance of the KlimaSeniorinnen case to the discussion of vulnerability and intersectional gender in climate litigation. To date, very few climate cases have addressed the gendered dimensions of climate change and there was some hope that this case would. However, as this post argues, despite the fact that KlimaSeniorinnen is a case about the impacts of climate change on elderly women, the Court fails to meaningfully engage with gender as a determinant of the harms suffered by individuals. Gender remains an overlooked issue in climate litigation.