Deregulating Legal Gender in the Shadow of Social Ascription

On 23 August 2023, the German government published a bill on Gender Self-Determination (hereinafter also referred to as SBGG-E). The bill is currently under debate before the German parliament (Bundestag) and is subject to heated socio-political debate. Its primary objective consists of deregulating the conditions for altering and deleting the gender entry provided by the German Civil Status Act. Aside from a strong commitment to deregulating legal gender (Section 1 SBGG-E), the bill sets boundaries and conditions for gender recognition. While some appear self-explanatory, others are infused by what I will hereinafter refer to as the ‘logic of social ascription’.

Der alte Wunsch nach einfachen Lösungen

Die Unionsfraktion des Bundestages hat am 7. November ein Positionspapier mit dem Titel „Menschenunwürdige Zustände in der Prostitution beenden – Sexkauf bestrafen“ verabschiedet, in welchem sie vorschlägt, in Deutschland das sog. Nordische Modell einzuführen und den Kauf sexueller Dienstleistungen prinzipiell zu kriminalisieren. Derartige politische Forderungen häufen sich auf nationaler und europäischer Ebene. Doch die von der Union behaupteten Zahlen zu Umfang und Struktur der Prostitution in Deutschland sind spekulativ und die Forderungen hypokritisch. Sie blenden relevante Facetten und Akteure aus und ignorieren verfassungsrechtliche wie dogmatische Probleme.

Antisemitismus – eine Gefahr

Seit dem Terrorangriff der Hamas am 7. Oktober 2023 auf die israelische Zivilbevölkerung haben auch die antisemitischen Vorfälle in Deutschland enorm zugenommen. Der Bundesverband der Recherche- und Informationsstellen Antisemitismus e.V. (RIAS) geht in seinem Monitoring-Bericht für den Zeitraum vom 07.10.23 bis zum 15.10.23 von einem Anstieg von 240 % im Vergleich zum Vorjahreszeitraum aus – eine akute Bedrohungslage für Jüdinnen:Juden in Deutschland. Im Rahmen des Beitrags wird aufgezeigt, dass unter hohen Voraussetzungen auch (drohende) antisemitische Handlungen und Äußerungen Einschränkungen von Versammlungen durch Auflagen, Auflösungen oder gar Verbote rechtfertigen können. Dabei wird die grundsätzliche Notwendigkeit einer antisemitismuskritischen Gefahrenprognose ins Zentrum gestellt.

Freispruch bleibt Freispruch

Die Entscheidung des 2. Senats des BVerfG ist mit Spannung erwartet worden, jetzt ist sie da: Ein rechtskräftig Freigesprochener darf auch dann nicht wieder verfolgt werden, wenn neue Tatsachen oder Beweismittel dringende Gründe dafür ergeben, dass er wegen Mordes oder eines schweren Kriegsverbrechens verurteilt wird. Die 2021 in § 362 Nr. 5 StPO ins Gesetz geschriebene Möglichkeit, in solchen Fällen die Wiederaufnahme des Verfahrens zu betreiben, ist verfassungswidrig und nichtig.

Defusing an Atomic Bomb

The sigh of relief was audible throughout Europe. In Brussels and other European capitals, the victory of the opposition bloc in the Polish elections sparked hope that the imminent change in government would end the illiberal course of the past. While years of democratic backsliding have left lasting marks on Poland’s political and legal landscape, the newly elected government is clearly committed to leading Poland back onto the path of democracy and the rule of law. However, one pertinent institutional issue remains to be resolved: the still pending procedure against Poland under Art 7 TEU.

Die Anstalt bin ich – nicht mehr

Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) kommt seit über einem Jahr nicht zur Ruhe. Nun soll sein Staatsvertrag im Zeichen der Schlesinger-Affäre novelliert, die Macht der Intendantin zugunsten diversifizierter Entscheidungsmodi beschnitten und ein Zeichen für Kontrolle, Transparenz und Regionalität gesetzt werden. Einige der mit dem Änderungsvorschlag des rbb-StV verbundenen Umgestaltungen der inneren Ordnung der Anstalt wurden in der medialen Öffentlichkeit kritisiert und in einem Kurzgutachten Joachim Wielands für verfassungswidrig befunden. Nach unserer Ansicht erscheint insbesondere die Verfassungskonformität der vorgesehenen zeitlichen Mindestvorgaben für die regionale Berichterstattung äußerst fraglich, an anderen Stellen handelt es sich jedenfalls rundfunkpolitisch nicht um einen großen Wurf für die Zukunft.

30 Jahre Sonderrecht

Heute vor 30 Jahren, am 1. November 1993, trat das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in Kraft. Damals lagerte der Gesetzgeber als Teil des sog. Asylkompromisses die Existenzsicherung Asylsuchender und Geduldeter aus dem allgemeinen Sozialhilferecht aus und schuf mit dem AsylbLG die Rechtsgrundlage für reduzierte Sozialleistungen (einschließlich Gesundheitsleistungen) für eine allein über den Aufenthaltsstatus definierte Personengruppe. Bis heute bildet das Asylbewerberleistungsrecht neben dem Bürgergeld (SGB II) und der Sozialhilfe (SGB XII) den dritten Zweig der Grundsicherung. Inwiefern aber ist ein solches Sonderrecht vor dem Hintergrund des Bedeutungsaufstiegs sozialer Menschenrechte wie des UN-Sozialpakts und der UN-Behindertenrechtskonvention noch zu rechtfertigen?

Praxis und Probleme der Sperrgebietsverordnungen

Als maßgebliche Rechtsquellen der Sexarbeit sind nicht nur die speziellen, die Sexarbeit regelnden Gesetze, das Prostitutionsgesetz von 2007 und das Prostituiertenschutzgesetz von 2017 von Bedeutung, sondern auch allgemeinere, verwaltungsrechtliche Instrumente. In der Praxis sind Sperrgebietsverordnungen besonders relevant. Diese verbieten als Rechtsverordnungen die Ausübung der Sexarbeit in bestimmten Gemeindegebieten oder auch in ganzen Gemeinden vollständig oder zeitlich bzw. örtlich begrenzt. Die derzeitige praktische Umsetzung verletzt die Berufsfreiheit der Sexarbeiter*innen und steht im Widerspruch zum Regulierungskonzept des ProstG und des ProstSchG.  

Forschungsfreiheit im Strafprozess

2020 lehnte erstmals ein Gericht ein Zeugnisverweigerungsrecht für Forschende ausdrücklich ab. Dass Forschende ihren Proband*innen so keine Vertraulichkeit zusichern können, macht ihre Forschung schwer bis unmöglich. Nun hat sich das Bundesverfassungsgericht in der Sache geäußert - obwohl die zugrundeliegende Verfassungsbeschwerde verfristet einging. Im Kern stärkt das Bundesverfassungsgericht die Vertraulichkeit empirischer Kriminalitätsforschung. So müsse eine umfangreiche Verhältnismäßigkeitsprüfung vorgenommen werden, im Zuge derer auch die gesamtgesellschaftliche Bedeutung empirischer Kriminalitätsforschung zu berücksichtigen sei. Strafverfolgungsbehörden dürfen Forschung nicht durch die Beschlagnahme ansonsten vertraulicher Forschungsdaten verunmöglichen. Gleichwohl bleiben wichtige Folgefragen offen.

Arbeitspflicht, Arbeitszwang und Arbeitendürfen

Zurzeit wird dem Asylbewerberleistungsrecht eine bislang ungeahnte Aufmerksamkeit zuteil. Die aktuelle Debatte läuft darauf hinaus, Restriktionen vorzuschlagen, die in offenem Widerspruch zu verfassungsrechtlichen Vorgaben stehen oder medienwirksam nach Gesetzesänderungen zu rufen, wenngleich die gewünschten Inhalte bereits gesetzlich normiert sind. Hier reiht sich der Vorschlag der Ministerpräsidentenkonferenz ein, Asylsuchende verstärkt zu gemeinnütziger Arbeit heranzuziehen. Vier Anmerkungen zur gegenwärtig diskutierten „Arbeitspflicht“ für Asylsuchende.