Religiöse Kleidung ohne Religionsfreiheit?

In Frankreich lodert erneut eine heftige Debatte über Verbote religiöser Kleidung. Ausgangspunkt ist ein Erlass des französischen Bildungsministeriums, der das Tragen von Abaya und Qamis an Schulen verbietet. Bei der Abaya handelt es sich um ein langes Überkleid mit weiten Ärmeln, das von muslimischen Frauen über der normalen Kleidung getragen wird. Der in der öffentlichen Debatte weniger beachtete Qamis ist das Pendant für Männer. Besagtes Kleidungsverbot ist am 07.09.2023 vom Conseil d’État, dem höchsten französischen Verwaltungsgericht, für zulässig erklärt worden.

Verwaltung ohne Verantwortung

Mit Urteil vom 6. September 2023 hat das Gericht der Europäischen Union (EuG) in erster Instanz erstmalig über eine Schadensersatzklage geflüchteter Personen gegen die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) entschieden und die Klage abgewiesen. Politische und zivilgesellschaftliche Vereinigungen sowie die Wissenschaft weisen schon länger auf systemische Mängel bei der Geltendmachung von Rechtsverletzungen gegenüber Frontex hin. Die Entscheidung des EuG perpetuiert diese Mängel, weil sie Bewertungsmaßstäbe nicht berücksichtigt, die aus menschenrechtlicher Sicht geboten sind. Eine dogmatisch überzeugende Integration dieser Maßstäbe in das Unionsrecht würde die Rechte geflüchteter Personen wahren und so das unionale Recht auf effektiven Rechtsschutz stärken.

The Legal Art of Judging Art

In another round of the case "Metall auf Metall", the German Federal Court of Justice is asking the Court of Justice of the European Union how to define the concept of pastiche. The CJEU response will not only be crucial for the rules of artistic imitation, but also set the legal frame for the digital reference culture of millions, as expressed in Memes and GIFs every day. This Article takes the referral to the CJEU as an opportunity to recapitulate the proceedings with a sideways glance at the Supreme Court’s  Warhol case. Its discussion of transformative use addresses the questions the CJEU will have to answer when defining “pastiche”. How should we deal with the art of imitation?

Ist das Außenministerium humorlos?

Satire und Parodie staatlicher Amtsträger:innen haben ihren berechtigten Platz in unserer Demokratie. Einen pointiert-kritischen Beitrag im Diskurs können sie aber nur leisten, wenn man sie auch als solche erkennt. Immer häufiger werden Parodien aber so authentisch gestaltet, dass sie wie tatsächliche Auftritte von Amtsträger:innen wirken können. Diese Verschleierung der Parodie trägt nicht mehr satirisch zum Diskurs bei; stattdessen werfen sie Fragen des Schutzes durch die Meinungsfreiheit und der Abwehransprüche der Amtsträger:innen auf.

»Impfung macht frei« als Sachkritik

Mit der Parole „Impfung macht frei“ agitierten Impfgegner*innen in den letzten Jahren gegen die Corona-Maßnahmen. Wie der in den Protesten allgegenwärtige „Ungeimpft“-Stern zieht auch die „Impfung macht frei“-Parole Parallelen zum Holocaust. Die Impfgegner*innen haben auf diese Weise ihre Situation mit der der Jüd*innen im Dritten Reich verglichen. Wie die Jüd*innen im Nationalsozialismus, seien die Impfgegner*innen von heute unfrei, ausgegrenzt und von staatlicher Politik unterdrückt. Dass diese Gleichsetzungen geschmacklos, geschichtsvergessen und grenzenlos dumm sind, liegt auf der Hand. Sind sie aber auch verboten?

Verschleierte Freiheit der Advokatur

Aus deutscher Perspektive ist es immer wieder erstaunlich, wie weitreichend der französische Gesetzgeber oder die Verwaltung als religiös empfundene Verhaltensweisen im Alltag regulieren. Dies betrifft neben der Ernährung in Kindergärten und Schulen vor allem auch die Kleidung von Privatpersonen. Derart weitreichende Vorschriften und Debatten erscheinen aus deutscher Sicht schwer vorstellbar, trotz auch hier bekannter Diskussionen im Arbeits-, Schul- und Beamten- und Richterdienstrecht. Der vorliegende Beitrag rückt eine Entwicklung im französischen anwaltlichen Berufsrecht in den Fokus und ordnet diese vergleichend deutsch-französisch ein.

In der Falle der Loyalität

Die „Falle der Loyalität“ – so hat die Historikerin Annette Leo schon vor einigen Jahren das komplexe Verhältnis der jüdischen Kommunisten in der DDR zu ihrem Staat auf den Begriff gebracht: Man war und blieb trotz aller Kritik loyal, weil man sich nur durch eine starke kommunistische Macht geschützt fühlte, geschützt vor „dem Volk“, dessen nach 1945 erlerntem Antifaschismus man nie ganz trauen konnte. An diese einprägsame Formulierung musste ich denken, als ich am Montag letzter Woche von den offiziellen jüdischen Reaktionen auf Markus Söders Entscheidung las, Hubert Aiwanger trotz eines antisemitischen Flugblatts aus Schultagen im Amt zu belassen.

Berichterstattung im Visier des Strafrechts

Die Strafnorm des § 353d StGB steht seit vielen Jahren in der Kritik. Im Kern kommt es zu einer „Kriminalisierung korrekter Berichterstattung“. Dies droht auch Arne Semsrott, seinerseits Journalist und Projektleiter der Plattform „FragDenStaat“. Er hat drei Beschlüsse des Amtsgerichts München aus laufenden Strafverfahren in anonymisierter Form veröffentlicht, um auf streitbare und mitunter unverhältnismäßige Ermittlungsmaßnahmen gegen Mitglieder der sog. „Letzten Generation“ hinzuweisen. Zeit, die Norm aus dem Strafgesetzbuch zu streichen.

Asymmetrie der Anpassungen des Bürgergelds und des steuerfreien Existenzminimums

Am 29.08.2023 verkündete Bundesarbeitsminister Heil, dass der Regelbedarf im Rahmen des Bürgergeldes erheblich angehoben wird. Bereits mit Einführung des Bürgergeldes zum Januar 2023 wurde der bisherige Regelbedarf des Arbeitslosengelds II („Hartz IV“) erhöht. Das steuerrechtliche Äquivalent zur Gewährung des Existenzminimums durch das Bürgergeld ist der Grundfreibetrag, der das Existenzminimum steuerfrei stellt. Dieser wird 2024 weniger erhöht als das Bürgergeld. Diese asymmetrische Anpassung führt zum Auseinanderfallen des sozial- und steuerrechtlichen Existenzminimums, sodass die Gefahr eines Verstoßes gegen das aus Art. 3 GG folgende Gebot der rechtsgebietsübergreifenden Folgerichtigkeit besteht.

Trivialising Privacy through Tribunals in India

On 11th August 2023, India’s Digital Personal Data Protection Act, 2023 (‘DPDP Act’) has received Presidential assent. The Act’s passing is critical in light of increasing concerns about data security and surveillance in India, including allegations that the government has illegally been using spyware against activists. Moreover, the government and its agencies are major data fiduciaries, having access to various identification and biometric data that have in the past been breached on a large scale. Given this, it is vital that the DPDP Act is able to function effectively and independently against the government in cases of non-compliance. However, a novel provision bestowing appellate jurisdiction on a Tribunal that lacks both the necessary expertise and independence is likely to hinder this goal.