Meloni’s Illiberal Anti-Rave Law

Only ten days after it was sworn in and a week after it received the confidence vote from the Parliament, the new Italian government led by Giorgia Meloni presented its first decree-law containing numerous provisions on a variety of issues: health, justice, and security. The decree-law was the first legislative act presented by the new radical right-wing government. Members of the opposition argued that the decree, in particular the anti-rave norm, is a danger to the freedom of assembly of the Italian citizens and that is a law that Putin could have written.

Das Ende der ›one size fits all‘-Verweisung

Mit seinem am 28. September 2022 ergangenen Beschluss erklärte das BVerfG im Bundesverfassungsschutzgesetz enthaltene Datenübermittlungsregelungen für unvereinbar mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung, soweit sie zur Übermittlung personenbezogener Daten verpflichten, die mit nachrichtendienstlichen Mitteln erhoben wurden. Zugleich formuliert der Erste Senat des BVerfG positiv Voraussetzungen, unter denen eine Ermächtigung zur Übermittlung solcher Daten verfassungskonform ausgestaltet werden könnte. Weniger wäre wieder einmal mehr.

Staatliche Schutzpflichten im Kontext der Vorratsdatenspeicherung

Nachdem das jüngste EuGH-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung die rechtspolitische Debatte um das umstrittene sicherheitsbehördliche Instrument nochmals anfeuerte, streitet auch die deutsche Bundesregierung. In diese Debatte mischt sich nun auch der Kasseler Professor Mattias Fischer ein und argumentiert im Einspruch-Format der F.A.Z., nicht die Vorratsdatenspeicherung selbst, sondern deren Nichteinführung sei verfassungs- und primärrechtswidrig, da sie aufgrund staatlicher Schutzpflichten geboten sei. Fischers Beitrag ist ein weiterer Versuch, aufgrund einer diskutablen dogmatischen Konstruktion eine Engführung des legislativen Gestaltungsspielraumes zu bewirken.

Regressive, Sexist, and Unconstitutional

On 31 October 2022, a two judge bench of the Indian Supreme Court delivered a crucial order, reiterating its ban on the so called “two finger test”. The continued usage of the test, the Court stated in State of Jharkhand v. Shailendra Kumar Rai, is professional misconduct. To enforce the ban of this practice against survivors of sexual violence the bench issued a slew of directions.  In this post, I discuss the impact of this order on the constitutional rights of survivors of sexual violence. While the Court’s judgment is a progressive one, it might not have the desired effect, namely the complete ban on the conduct of the ‘two finger test’.

Kammer-Netzwerk

Die „Kammern“ der EKD, ein Inbegriff des evangelischen Umgangs mit Glaube und Welt, werden in ihrer bisherigen Form abgeschafft. So will es der Rat, das höchste Leitungsgremium der Evangelischen Kirche in Deutschland, und tritt in diesen Tagen mit seiner Entscheidung vor die Synode in Magdeburg. An ihrer Stelle wird ein sogenanntes „Kammer-Netzwerk“ aus 70 Persönlichkeiten gebildet, die bei Bedarf Stellungnahmen, etwa als „theologische Interventionen“, abgeben sollen. Worum geht es überhaupt?

An Intersectional Lens on Online Gender Based Violence and the Digital Services Act

The EU’s Digital Services Act introduces novel mandatory due diligence obligations for online platforms to address potential societal risks posed by the provision of their services - including the risk of online gender based violence. If effectively implemented, these provisions have the potential to set important standards for tackling some of the most pervasive harms of the digital ecosystem. However, these efforts will require the adoption of an intersectional methodology, otherwise they will simply fail to provide the necessary mechanisms for those most acutely impacted by these rights violations.

Regieren der Erinnerung durch Recht

Knapp zwölf Jahre nach Ablauf der Umsetzungsfrist implementiert Deutschland die von einem EU-Rahmenbeschluss vorgegebene Pflicht, die Leugnung von Völkermorden, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit unter Strafe zu stellen. Was ein hehres Ziel ist – die Bekämpfung von Geschichtsrevisionismus –, zieht Probleme nach sich, die zum Teil im Rahmenbeschluss selbst wurzeln, zum Teil in der deutschen Umsetzung.

Welcher Skandal?

Ein kriminalpolitischer Skandal – tönt es aus Zeitungsberichten, Kommentaren und Tweets. Und das, obwohl sich die neue Regierung ausdrücklich einer evidenzbasierten, wissenschaftlich beratenen und zurückhaltenden Strafgesetzgebung verschrieben hat. Was ist geschehen? Der Deutsche Bundestag hat vor wenigen Tagen den Tatbestand der Volksverhetzung (§ 130 StGB) um einen weiteren Absatz ergänzt.

Russland und das Anti-Folter Komitee (CPT)

Trotz Ausschluss aus dem Europarat und dem damit verbundenen Ende der Bindung Russlands an die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) bleibt Russland an die „Europäischen Konvention zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe“ von 1989 gebunden. Russland muss daher Besuche der Anti-Folter-Kommission des Europarates zulassen.

Ohne Beweislastumkehr doch kein Knaller für Racial-Profiling Prozesse

Am Dienstag, den 18.10.2022 war es wieder einmal so weit: Deutschland wurde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt. Die Entscheidung Basu v. Deutschland stellte eine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention fest. Es geht um Racial Profiling, die Bundespolizei, Sachsen – es sieht also nach einem Knaller aus. Der Gerichtshof schließt, dass der Vorwurf des Racial Profiling nicht ausreichend ermittelt wurde. Konkreter gesagt: dass schon keine Struktur existierte, die eine solche Ermittlung gegenüber der Bundespolizei überhaupt gewährleisten konnte.