Abschied von der Verhältnismäßigkeit?
Überraschen konnte der Beschluss des BVerfG zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht“ nicht: Die Pflicht, eine COVID-19-Schutzimpfung nachzuweisen, ist verfassungsgemäß. Der Beschluss vom 27. April 2022 führt die Neuausrichtung der Verhältnismäßigkeitsprüfung fort, die bereits in den Entscheidungen zur Bundesnotbremse vorangetrieben wurde.
