»Subjektivierung« der Grundrechte – eine verfassungsrechtliche Sackgasse

In der Diskussion über die Verfassungskonformität einer gesetzlichen Impfpflicht wirbt Ute Sacksofsky dafür, die Perspektive der Minderheit und speziell die der von einer  Grundrechtseinschränkung Betroffenen  stärker einzubeziehen. Das ist an sich nichts Neues; es geschieht überall, wo über die Verhältnismäßigkeit einer solchen allgemeinen Pflicht debattiert wird. Aber Ute Sacksofsky meint mehr als dass die Gesetzesverfasser die subjektive Sichtweise und die Gefühle Betroffener bedenken sollen. Sie relativiert Wirkungsweise und  Bedeutung der Grundrechte ganz grundsätzlich.

Das österreichische Impfpflichtgesetz

Der österreichische Nationalrat beschloss am 20.01.2022 mit breiter Zustimmung das Gesetz über die Pflicht zur Impfung gegen COVID-19. Am Donnerstag wird darüber im Bundesrat abgestimmt. Viele Details bleiben in dem neuen Gesetz allerdings ungeregelt. Der Gesetzgeber hat durch Verordnungsermächtigungen die inhaltliche Ausgestaltung der Impfpflicht größtenteils auf den Gesundheitsminister übertragen. Das sorgt für Flexibilität, birgt aber auch die Gefahr, dass wesentliche politische Entscheidungen der Verwaltung überlassen werden. Zur Abwehr der aktuellen Omikron-Welle kommt die allgemeine Impfpflicht zu spät, bietet aber zumindest längerfristig einen gesetzlichen Rahmen für die weitere Pandemiebekämpfung.

Constitutional Battles beyond China’s Regulation of Online Terrorist Speech

The Chinese government’s suppression of Internet speech is almost legendary. It forms an impregnable cornerstone of what Oxford professor Stein Ringen dubbed the Party-state’s “perfect dictatorship”. China's approach to terrorist speech must me understood within the entire picture of China’s developing agenda of taming speech online.

Ein Raum für den freien Diskurs

Die Stadt München muss einen Raum für eine Diskussion zur Verfügung stellen, bei der es auch um die BDS-Bewegung („Boycott, Divestments and Sanctions“) gehen könnte. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom letzten Donnerstag bewegt sich im Rahmen der gefestigten Rechtsprechung zur Meinungsfreiheit, sorgt aber dennoch für Aufregung. Wie lässt sich das erklären?

The legacy of the War on Terror in the Philippines

Twenty years after 9/11, the definitive problems of democracy globally relate to disinformation and illiberal intolerance. The Philippines, an illustration of post-truth politics that has engulfed the world, is wracked by tensions in society, resulting in attacks on journalists reporting on disfavoured issues and events. The global War on Terror considerably contributed to a turn towards authoritarianism in the Philippines, vis-à-vis the limits of public discourse, and that law reform offers a very limited kind of remedy.

The Impact of 9/11 on Freedom of Expression in the United States

In the United States the actual impact of 9/11 and the subsequent “War on Terror” on speech and press freedoms has been complex, and in many ways much less than expected. In fact, free speech rights vis-à-vis the government remain largely robust in the United States; the real conflicts and issues today concern the role of private Internet companies, notably social media, in restricting free speech.

Abwägungsrationalität und subjektive Beliebigkeit

Meine Kollegin Ute Sacksofsky hat die von mir geäußerte Kritik an ihrem Beitrag zur verfassungsrechtlichen Bewertung der Impfpflicht aufgegriffen. Sie ist meiner Erwiderung teils mit Klarstellungen, teils mit vertieften Argumenten entgegengetreten. Dies weiß ich sehr zu schätzen. Weil ich ihre Einwände ernst nehme, sie aber für nicht überzeugend halte, möchte ich dazu ebenfalls noch einmal Stellung nehmen, zumal es hier um grundrechtsdogmatisch wichtige Fragen geht, die weit über die – bald ohnehin verbummelte – Impfpflicht hinausweisen.

Allgemeine Impfpflicht II – und die Abwehr des Subjektiven

Vor einer Woche habe ich einen Blogbeitrag zu „Allgemeine Impfpflicht – ein kleiner Piks, ein großes verfassungsrechtliches Problem“ verfasst. Der Beitrag hat zahlreiche Reaktionen ausgelöst. Teils beruhen diese auf Missverständnissen oder einer ungenauen Lektüre meines Textes. Insbesondere Klaus Ferdinand Gärditz hat mir zu viel Subjektivität, zu starke individuelle Beliebigkeit vorgeworfen – ich hätte mich „verrannt“. Dies gibt Anlass zu einigen Klarstellungen und weiteren Erläuterungen.

Ohne Anhörung ins Gefängnis

Die Kombination aus Ersatzfreiheitsstrafe und Strafbefehlsverfahren kann dazu führen, dass Menschen eine Freiheitsstrafe absitzen, ohne jemals einer Richterin gegenübergestanden zu haben. Das genügt den Verfahrensvoraussetzungen aus dem Grundgesetz nicht und der Eingriff in die persönliche Freiheit ist in diesen Fällen verfassungswidrig. Die neue Regierung hat in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, das strafrechtliche Sanktionssystem überarbeiten zu wollen. An dieser Stelle sollte sie mit ihrem Reformvorhaben anknüpfen.