Gemeinsam stark
Vom Wert der Tarifautonomie
Verfassungsrechtlicher Grundrechtsschutz in nationalen Rechtssystemen, einschließlich Freiheitsrechte, Verfahrensrechte und soziale Rechte im Rahmen nationaler Verfassungsordnungen. Umfasst die Verfassungsrechtsprechung zu individuellen Freiheiten, rechtsstaatlichen Garantien und sozioökonomischen Rechten, wie sie von nationalen Verfassungsgerichten geschützt werden.
Vom Wert der Tarifautonomie
There is hardly any clearer picture of the “tragic” pitfall in which the EU languishes than the last evolutions of the rule of law’s saga, the most recent of which is the C-448/23 case pending before the ECJ. The AG’s Opinion delivered on March 11th shows signs of the decline the EU suffers for the multiple crises occurred and for its reluctance to tackle politically, and open-mindedly, the manifold interrogatives that follow.
Seit dem Amtsantritt von Donald Trump als 47. Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika vergeht kaum eine Woche, in der wissenschaftliche Einrichtungen nicht attackiert werden. Die US-Regierung macht nun geltend, dass Harvard – und andere Universitäten – gegen Title VI des Civil Rights Acts verstießen, indem sie als „Brutstätten für Antisemitismus“ dienten. Das wirft allerlei verfassungsrechtliche Fragen auf.
Der Überfluss an verfassungsrechtlichen Sünden der Trump-Administration kaschiert manchmal die Unbegreiflichkeit der einzelnen Tat. Ein Baustein des Angriffs auf den Rechtstaat in seiner Gesamtheit ist der Feldzug der Regierung gegen bestimmte Anwaltskanzleien. Die Vorgänge werfen nicht nur berufsrechtliche Fragestellungen im Hinblick auf die in Deutschland zugelassenen Rechtsanwälte dieser Kanzleien auf – sondern auch nach der Resilienz der Anwaltschaft in Deutschland. Eine sinnvolle Resilienzmaßnahme wäre eine Verankerung der Anwaltschaft im Grundgesetz.
On April 16 2025, the UK Supreme Court delivered its decision on a fundamental question regarding the interpretation of the terms “sex” and “woman” under the Equality Act. The Court unanimously held that, under the Equaliy Act, the meaning of the word “woman” must be restricted to “biological” women, and does not include trans women, even those who have legally changed their gender under the Gender Recognition Act. The decision risks undermining the UK’s equality law framework and marks a troubling regression in gender rights.
Im Koalitionsvertrag steht ein Modell für einen neuen Wehrdienst. Die jungen Menschen in Deutschland lehnen diesen aber mehrheitlich ab. Die Wehrpflicht ist dabei zwar eine Verfassungspflicht aller Bürger (nicht Bürgerinnen), gleichzeitig gibt es mit dem Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung eine außergewöhnlich starke Exit-Option für die Wehrpflichtigen. Diese ist auch im Verteidigungsfall sicher.
Mit seinem Urteil vom 6. März 2025 hat der Hessische Staatsgerichtshof die Vorschriften des Hessischen Versammlungsfreiheitsgesetzes und des Gesetzes über die Bannmeile des Hessischen Landtages für mit der Hessischen Verfassung ganz überwiegend vereinbar erklärt. Die Entscheidung wird der hessischen Verfassung nicht gerecht. Das Gericht scheut, die Fehlgewichtungen des Gesetzes dem strengen Maßstab der hessischen Verfassung zu unterwerfen und Konsequenzen zu ziehen.
Zum Schutz der Verfassung dürfen Ministerpräsidentin und Landesregierung sich im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit auch gegen verfassungsfeindliche Parteien positionieren – so urteilte das Landesverfassungsgericht Rheinland-Pfalz am 2. April 2025. Diese Neubestimmung und Eingrenzung des bislang streng verstandenen Neutralitätsgebots für staatliche Stellen und Amtsträger ist folgerichtig und könnte in der Auseinandersetzung mit der AfD große Bedeutung gewinnen.
Time for courage – and resistance
Nach monatelanger Debatte wurde gestern das Verwaltungsabkommen zur Einrichtung einer „Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut“ endlich unterzeichnet. Dieser Beitrag beleuchtet die materiellen Maßstäbe des Schiedsgerichts. Entgegen gängiger Kritik stellen diese Maßstäbe die Antragsberechtigten überwiegend nicht schlechter und entsprechen auch den „gerechten und fairen Lösungen“, wie sie die internationalen „Washingtoner Prinzipien“ fordern.