Schweigen als Sozialisierungssperre?

Am 10. Mai 2021 wurde der Entwurf für ein Vergesellschaftungsgesetz vorgestellt, mit dem eine Berliner Kampagne nach einem erfolgreichen Volksentscheid am 26. September 2021 die Wohnungen großer Immobilienunternehmen in Gemeineigentum überführen will. Diese geplante erste Sozialisierung im Sinne von Art. 15 GG wirft viele Rechtsfragen auf, zu denen es bislang keine Rechtsprechung, sondern vor allem eine Reihe von Gutachten und wenig wissenschaftliche Literatur gibt: Was darf unter welchen Voraussetzungen vergesellschaftet werden, und zu welcher Entschädigung?

Trump’s Indefinite Ban

After months of waiting, the Facebook Oversight Board has upheld Facebook’s ban of former President Donald Trump. Beyond the merits, the decision underlines a trend showing how the FOB is applying protections of free speech. The FOB’s increasing reliance on the principle of proportionality and transparency is a paradigmatic example of an ever-growing distance to the First Amendment dogma characterising US constitutionalism and the proximity to the European (digital) constitutional approach.

COVID-19 vaccines: How Structural Factors Can Vitiate Patient Autonomy and Dictate Vaccine Choice

Financial self-interest, fiscal considerations, geopolitics, sovereignty, governance, protectionism, and nationalism are currently dictating COVID-19 vaccine procurement at the macro level. Such structural factors indirectly vitiate autonomy at the grassroots level and run counter to the ideal that individuals should have access to the highest attainable standard of health.

Soziale Netzwerke in der Grundrechts-Klemme?

Seit 2018 häufen sich Klagen, mit denen sich Nutzer dagegen wehren, dass ihre Beiträge auf sozialen Netzwerken wie Facebook gelöscht werden. Gegenteilig will die Grünen-Politikerin Renate Künast nun vor der Richterbank Facebook dazu zwingen, konsequent(er) gegen Falschmeldungen vorzugehen. Netzwerkbetreiber drohen so in eine Klemme zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsschutz zu geraten.

Keine Schutzpflicht vor zukünftigen Freiheitsbeschränkungen – warum eigentlich?

Das Bundesverfassungsgericht stellt in seinem Beschluss vom 24.03.2021 die Verpflichtung für den Gesetzgeber auf, auch für nach 2030 Emissionsziele festzuschreiben. Insoweit das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) dieses nicht schon heute tut, ist es verfassungswidrig. Dass Karlsruhe hierfür nicht die dogmatische Figur der Schutzpflicht heranzieht, hängt auch mit selbstauferlegten Zwängen des Gerichts zusammen. Dabei äußert sich im Klimabeschluss zugleich ein tieferliegendes Problem der Maßstabsbildung durch das Bundesverfassungsgericht.

Das ist Alles von der Kunstfreiheit gedeckt

Ein Ende März veröffentlichter Song des Rappers Danger Dan und eine darauf bezogene schriftliche Anfrage des Bundestagsabgeorndeten Frank Pasemann aktualisieren das Thema „Kulturkampf von Rechts“ im Kontext der staatlichen Kulturförderung. Die AfD verfolgt nämlich eine gefährliche Strategie, die nicht nur die geförderten Künstler:innen sondern auch die staatliche Kulturförderung systematisch diskreditieren soll.

Die Freiheit der Zukunft

Der Klima-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts schlägt hohe Wellen. National wie international wird das Urteil bereits jetzt als Meilenstein für den Klimaschutz gefeiert. Der Beschluss legt den Grundstein für eine weitergehende und dauerhafte verfassungsgerichtliche Kontrolle der staatlichen Klimaschutzbemühungen anhand der Grundrechte und Art. 20a GG

The Constitution Speaks in the Future Tense

Who ought to decide on climate issues? Now, the Constitutional Court has decided. It held that the provisions of the Federal Climate Protection Act are “incompatible with fundamental rights insofar as they lack sufficient specifications for further emission reductions from 2031 onwards”. This decision is extraordinary in many ways: in its interpretation of the constitutional obligation to protect the environment (art. 20a of the Basic Law) as much as in its commitment to international cooperation and international law in climate issues. From this decision on, the German constitution will speak in the future tense.

Wo kein Normkonflikt, da kein Kompetenzkonflikt

Schon im Vorfeld des Entscheides des Bundesverfassungsgerichtes zum Mietendeckel vom 15. April ist darauf hingewiesen worden, dass dieser die Verzahnung von föderaler Kompetenzordnung und Tragweite des Grundrechtsschutzes offenlegen werde. Noch deutlicher wird diese Verzahnung im Vergleich mit einem höchstrichterlichen Verdikt zur Verfassungsmässigkeit einer kommunalen Volksinitiative zur Bremsung der Mietpreise in der Stadt Bern vom November 2019.

Wie europäisch wird deutsches Polizeirecht?

Das europäische Polizeirecht befindet sich inmitten eines Paradigmenwechsels. Während das Europarecht zunächst noch primär auf Polizeikooperation ausgerichtet war, lässt sich inzwischen eine zunehmende Vereinheitlichung des mitgliedstaatlichen Sicherheitsrechts beobachten. Nicht nur für den Grundrechtsschutz hat diese Entwicklung weitreichende Folgen. Auch auf politischer Ebene ist mit Gegenwind der Mitgliedstaaten gegenüber der fortschreitenden Harmonierung des innerstaatlichen Sicherheitsrechts zu rechnen.