Stirb an einem anderen Tag

Am 11. Dezember 2020 hob der österreichische Verfassungsgerichtshof das Verbot der Hilfeleistung zum Suizid als verfassungswidrig auf. Erst wenige Monate zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung für nichtig erklärt. Die Entscheidungen bedeuten für beide Staaten signifikante Liberalisierungsschritte. Nun sind die Gesetzgeber gefordert.

A Childish Idea

After decades of partisan debates on the constitutional status of children, a working group of the governing coalition finally agreed on an amendment to the German Constitution (Basic Law) which would incorporate the rights of the child into Article 6 (2). Although this step would fulfil a central promise of the government, the proposed amendment in its current version would be incompatible with international and European law.

Das Problem mit den Gefälligkeitsattesten

Rechtspolitisch ist die Lage rund um die Maskenpflicht und die Möglichkeit, sich von ihr befreien zu lassen in mehrfacher Hinsicht problematisch. Problematisch einerseits, weil (wohl nicht ganz zu Unrecht) der Eindruck besteht, dass es für Menschen, die nicht aus gesundheitlichen, sondern aus politischen Gründen das Tragen der Maske ablehnen, ohne größere Umstände möglich ist, sich per Attest von der Maskenpflicht befreien zu lassen. Problematisch andererseits, weil dieser Anschein dazu führt, dass diejenigen, die tatsächlich aus gesundheitlichen Gründen nicht dazu in der Lage sind, eine Maske zu tragen, unter den Verdacht der Coronaleugnung gestellt werden. In diese Problemlage greift der Beschluss des 11. Senats des OVG Berlin-Brandenburg vom 04.01.2021 (11 S 132/20).

Und ewig grüßt das Kindeswohl

Schon wieder hat eine neue Formulierung für das Dauerprojekt „Kinderrechte in die Verfassung“ ihren Weg in die Medien gefunden, diesmal als Kompromiss der Koalitionsfraktionen. Wer sich schon länger mit dem Thema beschäftigt, fühlt sich an den armen Bill Murray aus dem Film „Groundhog Day“ erinnert, wie er Morgen für Morgen die Augen öffnet und immer wieder derselbe Tag beginnt, den er schon gestern, vorgestern und vorvorgestern erlebt hat. Doch nein, der Vergleich hinkt, denn im Film wird Murray am Ende mit einer klugen und schönen Frau glücklich, wir aber bekommen weder eine kluge noch eine schöne Verfassungsänderung – jedenfalls wenn es dieser Vorschlag ist, der sich am Ende durchsetzt

Symbolpolitik ohne Kollateralschäden?

Unter dem Banner „Kinderrechte ins Grundgesetz“ hat die große Koalition am Montagabend einen Kompromissentwurf zur Verankerung von Kinderrechten in der Verfassung präsentiert. Obwohl es sich bei dem Vorschlag – Satz für Satz betrachtet – um reine Symbolpolitik handelt und ein Eingriff in das sensible verfassungsrechtliche Beziehungsgefüge zwischen Eltern, Kind und Staat von der Koalition auch ausdrücklich nicht intendiert ist, könnte er in dieser Form ungewollte verfassungsrechtliche Kollateralschäden nach sich ziehen.

Muss der Staat die künstliche Fortpflanzung verbieten?

Das deutsche Fortpflanzungsmedizinrecht befindet sich in einem geradezu erbärmlichen Zustand: Das aus dem Jahr 1990 stammende Embryonenschutzgesetz (ESchG) ist – auch im Hinblick auf den medizinischen Fortschritt – veraltet, als Strafgesetz von repressivem Charakter und in Teilen verfassungsrechtlich nicht haltbar. Politik und Gesetzgeber weigern sich beharrlich, dem dringenden Desiderat nach einem modernen, dem Stand der Medizin angemessenen Fortpflanzungsmedizingesetz Rechnung zu tragen.

Gleiche Unfreiheit?

Das deutsche Gemeinwesen ist eine freiheitliche Ordnung, mit vielen –weithin akzeptierten, zum Teil aber auch beklagten und kritisierten – Ungleichheiten. Nichts Besonderes also. Manchmal aber bricht sich plötzlich und überraschend ein radikaler Egalitarismus Bahn. So ist es jetzt auch beim Impfen.

Mandat zu Meinungspflege?

Dem so genannten BDS-Beschluss des Deutschen Bundestags vom Mai 2019 kommt zwar als schlichter Parlamentsakt keine rechtliche Verbindlichkeit zu. Er hat aber eine nachhaltige Kontroverse ausgelöst. In diese Debatte hat sich auch der „Beauftragte der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus“ mit durchaus robusten Stellungnahmen eingeschaltet. Dies wirft ungeklärte verfassungsrechtliche Fragen auf.

The Whole Is More than the Sum of its Parts

The long-awaited Demirtaş v. Turkey (No 2) Grand Chamber judgment has finally been delivered, twenty two months after referral and sixteen months since the 18 September 2019 hearing.  The judgment, arguably the most important from the Grand Chamber in 2020, is highly significant for both political and jurisprudential reasons. Politically, the case concerns the ongoing deprivation of liberty of Selahattin Demirtaş – the former leader of the left-wing, pro-Kurdish Peoples’ Democratic Party (HDP), the second-largest opposition party in Turkey.