§ 129 StGB und die Erheblichkeit der Erheblichkeit

In der Diskussion über den Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB) gegen die „Letzte Generation“ vertraten prominente Stimmen die Ansicht, der Straftatbestand setze seit einer Reform von 2017 keine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit mehr voraus. Diese Behauptung lässt sich zwar eindeutig widerlegen, hat aber dennoch für Verwirrung über Gültigkeit und Inhalt des ungeschriebenen Tatbestandsmerkmals gesorgt. Eine Auseinandersetzung mit dessen Anforderungen ist dringend erforderlich. Nicht nur die jüngsten Entwicklungen in den Verfahren gegen die „Letzte Generation“ machen die praktische Bedeutung einer vermeintlichen juristischen Feinheit deutlich. Die Frage der „Erheblichkeit“ ist darüber hinaus auch für die größere Frage relevant, wie eine liberale Demokratie mit disruptiven Klimaprotesten umgeht.  

Der blinde Fleck

Die Debatte um den richtigen Umgang mit zivilem Klimaschutzungehorsam von Klima-Aktivistinnen und Klima-Aktivisten bleibt im Fluss. Sichtweisen, die auf Basta-Legalismus („Recht muss Recht bleiben“) hinauslaufen, verstellen den Blick auf die strafverfassungsrechtlichen Implikationen, die mit der Verfolgung organisierten Klimaprotests als organisierter Kriminalität durch Vereinigungen einhergehen. Der robusten Strafverfolgung organisierten Klimaprotests wegen Gründung oder Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung stehen in der Demokratietheorie wurzelnde Bedenken entgegen. Sie haben auf Ebene der Verhältnismäßigkeit staatlicher Reaktionen bislang noch keine ausreichende Beachtung gefunden.

Slicing Away at Regulatory Statutes

In its June 2023 decision in Sackett v. EPA, the U.S. Supreme Court interpreted the Clean Water Act of 1972 to significantly cut back its water pollution protections and to hand an important victory to private property owners.  Sackett is not simply important for its impact on environmental protection.  Although it may be among the Court’s less visible recent rulings, it follows the Court’s trend of anti-administrativist rulings and may add importantly to the Court’s kit of anti-regulatory interpretive tools.   

Act Three for Climate Litigation in Strasbourg

Yesterday, on 27 September 2023, a historic hearing took place before the Grand Chamber of the European Court of Human Rights. The Court heard the Duarte Agostinho case, brought by six Portuguese children and young people against a whopping 33 Member States of the Council of Europe. Having heard two other climate cases this past March (the KlimaSeniorinnen v. Switzerland and Carême v. France cases, respectively), this was the Court’s final hearing before it issues its first-ever findings on climate change. It was also the Court’s first youth climate case. For several reasons, yesterday’s hearing was a historic one: Duarte Agostinho is the Grand Chamber’s biggest-yet climate case, both in terms of the substantive rights invoked and the number of States involved.

Schwach, aber rechtmäßig

Die Bundesregierung plant eine Änderung des Klimaschutzgesetzes (KSG), in der es vor allem auch um eine Modifikation der bisherigen Regelungen zu den Sektorenzielen geht. Die vorgesehene Änderung hat erhebliche Kritik ausgelöst. Der Aufruf „Für eine völker- und verfassungsrechtskonforme Klimaschutzpolitik“ vom 31.8.2023 fordert die gesetzgebenden Organe des Bundes auf, die Klimaziele nicht abzuschwächen, und nimmt dabei wie viele andere Stellungnahmen auch auf den Klimabeschluss des BVerfG von 2021 Bezug. Dass die politische Kritik an einer Abschwächung des Klimaschutzgesetzes verfassungsrechtlich mit dem Klimabeschluss des BVerfG abgestützt werden kann, ist allerdings keineswegs so eindeutig, wie es in zahlreichen aktuellen Stellungnahmen zu dem Thema aufscheint. Denn auch nach dem Klimabeschluss sind gewisse Modifikationen und Abschwächungen der Einzelregelungen des Klimakonzepts durchaus zulässig.

Für eine völker- und verfassungsrechtskonforme Klimaschutzpolitik

"Vor diesem Hintergrund fordern wir als Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des Verfassungs- und Völkerrechts die gesetzgebenden Organe des Bundes auf, das Klimaschutzgesetz nicht abzuschwächen. Wir fordern die Bundesregierung auf, ein effektives Klimaschutzprogramm mit ausreichenden Maßnahmen zur Einhaltung der Klimaschutzziele und damit der völker- und verfassungsrechtlichen Verpflichtungen zu beschließen."

Konkordanz und Klimaschutz

Lando Kirchmair hat auf dem Verfassungsblog kürzlich vorgeschlagen, alle klimaschädlichen Gesetze an Art. 20a GG zu messen und einer Rechtfertigungsprüfung zu unterziehen, solange Klimaziele weiterhin nicht eingehalten werden. Im Beitrag nicht explizit genannter, aber wohl gemeinter Maßstab für die Überprüfung klimaschädlicher Gesetze soll die Verhältnismäßigkeit bzw. Herstellung praktischer Konkordanz sein. Dies lädt dazu ein, über die Folgen einer solchen Rechtfertigungsprüfung nachzudenken. Dabei zeigt sich jedoch – so die hier vertretene These –, dass der Maßstab der praktischen Konkordanz auf die Verteilungsprobleme des Klimaschutzes keine befriedigende Antwort gibt.

Das Ende des Dornröschenschlafs

Das Grundgesetz verlangt Klimaschutz. Das ist in den Rechtswissenschaften weitgehend unumstritten. Wie weit die grundgesetzliche Klimaschutzverpflichtung reicht, allerdings nicht. Dieser Beitrag argumentiert, dass in derartigen Zeiten jedes klimaschädliche Gesetz unter grundgesetzlichem Rechtfertigungsdruck steht. Art. 20a GG verpflichtet nicht „nur“ den Gesetzgeber dazu, einen Emissionsminderungspfad zu normieren und die Gesamtheit der zugelassenen Emissionen in einem erträglichen Ausmaß zu halten. Vielmehr ist aufgrund der angespannten Lage jedes klimaschädliche Gesetz unter Rechtfertigungsdruck.

(In)tolerance to Civil Disobedience in the UK

Disruptive environmental protest has become a hugely controversial issue in the UK, both politically and legally. It is likely to be a wedge issue in the upcoming General Election. Both major political parties are talking tough on the issue, and the government has instituted draconian new laws. The courts, for their part, are permitting ever more 'Mega Persons Unknown injunctions' and imposing increasingly longer prison terms for peaceful – but disruptive – protests. Part of this is an international trend, caused by the indisputable evidence of global warming and the increasingly activist environmental movement. But from a UK practitioner’s perspective, it is deeply worrying that there are now a large number of peaceful protesters in the prison system, or facing huge bills for legal costs, or both.

Out of the Woods?

Large-scale deforestation not only accelerates climate change and biodiversity loss, it is also a serious threat to human rights. While the EU has pursued strategies to combat illegal logging since the early 2000s, it has mostly turned a blind eye to the adverse human rights effects of deforestation. The new EU Regulation on Deforestation (EUDR) acknowledges that human rights and the protection of forests are inextricably linked, but is this really a “major step for ‘deforestation-free’ trade”? This post provides a brief introduction to the EUDR, its most salient features, and critically, its weak points.