A New York Moment for the Oceans to join the Paris Moment for the Climate?

The recently concluded Agreement on the Conservation and Sustainable Use of Marine Biological Diversity of Areas Beyond National Jurisdiction has been described as the 'New York Moment' for the oceans, to join the 'Paris Moment' for the climate. The Paris Agreement was considered to be such a moment, in part, because it constituted a significant paradigm shift in international environmental law, institutionally as well as substantively. The current draft of the BBNJ arguably contains a paradigm shift of comparable significance for the law of the sea in at least three respects.

Zwei Jahre Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts

Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2021 wurde von der Deutschen Umwelthilfe als „die wohl bedeutendste Umweltschutz-Entscheidung in der Geschichte des Bundesverfassungsgerichts“ gelobt. Wenn man mit dem Abstand von zwei Jahren auf die Entscheidung und ihre (Nicht)Folgen sieht, muss die Bewertung deutlich nüchterner ausfallen. Zum einen wird meist übersehen, dass die unmittelbare Wirkung des Beschlusses denkbar gering war. Vor allem wird er aber von der Politik, von den Verwaltungsgerichten und sogar vom Bundesverfassungsgericht selbst nicht umgesetzt. Das Problem, wie effektiver Klimaschutz durchgesetzt werden kann, ist nach wie vor nicht gelöst.

Warming Up

In January 2023, Chile and Colombia submitted their joint request for an advisory opinion on the climate emergency and human rights, thereby paving the way for the first groundbreaking decision on the issue of climate change by the Inter-American Court of Human Rights (IACtHR) and the first advisory opinion in this regard by a regional human rights monitoring body. The Court will have the unique opportunity to cover a broad variety of areas and questions that align under the umbrella term of climate change and human rights and therefore to deal with the issue in an integral manner.

Demokratische Proteste als Majestätsbeleidigung des Grundgesetzes

Das „Grundgesetz 49“-Denkmal des israelischen Künstlers Dani Karavan unweit des Reichstags in Berlin zeigt die Art. 1-19 GG in ihrer Fassung von 1949 auf gläsernen Scheiben. Es mahnt zur Achtung und zum Schutz der Grundrechte. Am Samstag, den 04. März 2023 haben Klimaschutz-Aktivist:innen der „Letzten Generation“ es mit schwarzer Farbe übergossen. Auf die Glasscheiben klebten sie sodann Plakate mit den Aufschriften „Erdöl oder Grundrechte?“ und „In der Klimahölle gibt es keine Menschenwürde, keine Freiheit, kein Recht auf Leben“. Die breite und heftige Kritik, die die Aktion ausgelöst hat, hält einer juristischen Analyse nicht stand und stellt dem Zustand der freiheitlichen Demokratie in Deutschland kein gutes Zeugnis aus.

Zwischen den Stühlen

Der Ausbau der Erneuerbaren Energien und das Artenschutzrecht geraten zunehmend in Konflikt. Am Freitag hat der Bundestag gemeinsam mit der Novelle des Raumordnungsgesetzes (ROG) die Einführung bzw. Änderung dreier unscheinbarer Paragraphen beschlossen. Die drei Regelungen dienen der Umsetzung der EU-Notfallverordnung, die im Dezember auf EU-Ebene kurzfristig verabschiedet wurde. Sie soll zur Bewältigung der Energiekrise und Beschleunigung der Energiewende beitragen und ermöglicht befristet den weitgehenden Verzicht auf Umweltverträglichkeitsprüfung und Artenschutzprüfung. Klarer Sieger durch K.O. in der ersten Runde: Die Erneuerbaren Energien.

Towards European Rights of Nature

On 24 February, Marie-Christine Fuchs on this blog discussed the 2022 Spanish Mar Menor Act – the first rights of nature case in Europe – in light of Latin American precedents and the criticism the Act is facing from right-wing populists in Spain. Whether the Act remains the first law in Europe granting rights to a non-human natural entity will now be decided by the Spanish Constitutional Court. In her analysis of the socio-legal foundations of the Mar Menor Act, Fuchs argues that it had a “more fragile argumentative basis” than precedents in Latin America. In contrast, this article argues that the Spanish legislator succeeded in placing the Mar Menor Act on its own argumentative footing, thus opening the door for a genuinely Western liberal conception and implementation of rights of nature in Europe.

Rights of Nature Reach Europe

On September 30, 2022, the Spanish Senate approved the "Mar Menor Act" (Law 19/2022) which granted legal personality to the Mar Menor lagoon and its basin. Being the first legal text in Europe to recognize a natural entity as a subject of rights, it is one more piece in the mosaic of a global movement towards ecological justice, which tries to find strong legal answers in times of global ecological crisis. In fact, the Spanish landmark decision follows the precedents of countries such as Colombia, Ecuador, New Zealand, India and the United States. In this context, it is worth asking whether the legal and socio-cultural bases of the concept of the rights of nature, as developed in the aforementioned cases, especially in those stemming from Latin America, are also sustainable in Europe and for the Mar Menor case.

Schon wieder ein Beschleunigungsgesetz

Schon lange waren sich die Sachverständigen in einer Anhörung des Rechtsausschusses nicht mehr so einig: Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf für ein „Gesetz zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich“ gehe an der Sache vorbei, greife in bedenklicher Weise in Rechtsschutzgarantien ein und habe im Übrigen kaum Beschleunigungspotenzial. Dennoch hat der Bundestag am vergangenen Freitag den Gesetzentwurf in kaum veränderter Fassung beschlossen.

Niemand steht über dem (Klimaschutz-)Gesetz

Weil die Regierung trotz Zielverfehlung noch immer kein Klimaschutz-Sofortprogramm verabschiedet hat, klagt der Umweltverband Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) nun vor dem OVG Berlin-Brandenburg auf Beschluss eines solchen. Die Klage gibt Anlass für eine nähere Betrachtung der rechtlichen Pflichten, die das Klimaschutzgesetz (KSG) für den Fall einer Zielverfehlung auferlegt. 

Handeln erlaubt!

Die Grünen stehen zu ihrem Deal mit RWE und dem „Rückbau“ von Lützerath: Die sich unter dem Dorf befindliche Braunkohle sei in „einer energiepolitischen Krisensituation“ (Habeck) unerlässlich für die Stromversorgung in Deutschland. Mittlerweile sind viele auf ein anderes Narrativ ausgewichen: Angenommen wir könnten auf die Kohle unter Lützerath verzichten, der Politik wären allein aus rechtlichen Gründen die Hände gebunden. Selbst wenn wir wollten, wir dürfen nichts tun! Bestenfalls wird hier suggeriert, dass sich demokratisch legitimierte Parlamentarier und Regierende ihrer Selbstwirksamkeit unsicher sind, schlimmstenfalls zeugen solche Auffassungen von politischer Selbstentmündigung. Denn tatsächlich könnten die politischen Akteure in Land und Bund die Umwandlung der Kohle unter Lützerath zu CO₂ noch verhindern.