The Transfer of Ownership in the ›Patagonia Case‹

September 15th 2022 was a big day for the climate movement. The owner of Patagonia – a large multinational corporation producing wearables – transferred 98% of his shares (worth 3 billion dollars) to the newly established Holdfast Collective, a foundation aimed at fighting climate change. Are we at the dawn of a new type of capitalism, where profit is made to work for nature rather than against it?

The Road to Repression

On 2 December 2022, the UN Special Rapporteur Freedom of Association sent a remarkable Tweet. “Australia – ”, the Special Rapporteur tweeted, “I am alarmed at #NSW court’s prison term against #ClimateProtester Deanna Coco and refusal to grant bail until a March 2023 appeal hearing. Peaceful protesters should never be criminalised or imprisoned.” The Special Rapporteur was referring to the arrest of Deanna ‘Violet’ Coco to 15 months in prison with a non-parole period of eight months for blocking one of five lanes of traffic on Sydney Harbour Bridge during a climate change protest for 28 minutes.

Flensburger Einhorn

Das Urteil des Amtsgerichts Flensburg zu Klimaschutz als rechtfertigendem Notstand stößt auf Begeisterung und scharfe Ablehnung. Nachdem der Freispruch eines Klimaaktivsten durch das Gericht bereits im November bekannt wurde, sind nun die Urteilsgründe veröffentlicht worden. Inmitten der zunehmend intensiver geführten Debatte um den juristisch „richtigen“ Umgang mit Klimaaktivismus schlägt das Urteil eine ebenso ungewohnte wie mutige Richtung ein.  

Die planetarische Bürgerrechtsbewegung vor Gericht

Strafrechtliche Verurteilungen aufgrund friedfertigen Klimaprotestes exkludieren potenziell Bürger und Bürgerinnen, die sich für grundrechtlich geschützte Ziele einsetzen, aus dem demokratischen Prozess. Eine sich mit politischen Appellen an die Mehrheit richtende Minderheit wird so kriminalisiert. Ausbildungs- und Berufsbiographien können im Einzelfall gerade bei wiederholter Teilnahme an Protestaktionen durch Vorstrafen zerstört werden. Das kann im demokratischen Rechtsstaat bei konkreter Gefährdung oder Verletzung von Leib und Leben oder Eigentum anderer natürlich gerechtfertigt werden, bei einem friedfertigen Protest für Bürgerrechte aber in der Regel nicht.

Besetzte Orte

In verschiedenen deutschen Universitäten wurden in der vergangenen Woche und auch heute Hörsäle besetzt. Die Besetzungen hatten unter anderem zum Ziel, auf Belange des Klimaschutzes hinzuweisen. Während andere Hörsäle in der Bundesrepublik noch besetzt gehalten werden, endete eine Besetzung an der Frankfurter Goethe-Universität mit einer polizeilichen Räumung. Da Teilnehmer:innen der Besetzung nun mit Strafverfahren rechnen müssen, soll im Folgenden das Verhältnis von Versammlungsfreiheit und Straf- wie Strafprozessrecht in Hinblick auf Proteste in Form von Besetzungen ausgeleuchtet werden. Auf Grundlage einer verfassungsorientierten Normenkonkretisierung der §§ 153, 153a StPO machen wir einen Vorschlag zur prozessualen Entkriminalisierung von Klima-Protestaktionen.

Den Baum vor lauter Wald nicht sehen – oder umgekehrt?

Das Amtsgericht Flensburg hatte jüngst über die Strafbarkeit eines Klimaaktivisten zu entscheiden, der ein fremdes Grundstück unbefugt betreten hatte, um dort die Rodung eines kleinen Waldstücks zu verhindern. Der Aktivist wurde vom Vorwurf des Hausfriedensbruchs freigesprochen, weil seine Tat dem Klimaschutz gedient habe und damit wegen Notstands (§ 34 StGB) gerechtfertigt sei. Dieser Beitrag wirft einen Blick auf die rechtliche Diskussion um Klimaproteste und um die diesbezüglichen Urteile und wirft dabei zwei Fragen auf: Sollten kleine Beiträge zum Klimaschutz als solche rechtlich anerkannt werden oder nicht? Und: Sind unkonventionelle Klima-Urteile illegitimer ‚richterlicher Aktivismus‘ oder ein Beitrag zur Rechtskultur? Bei beiden Fragen geht es um das Verhältnis vom Kleinen (Protestaktion, Urteil) zum Großen (Klimaschutz, Rechtskultur) und damit letztlich um das Verhältnis zwischen Baum und Wald.

Klimanotstand über Gewaltenteilung?

Bereits vor einigen Wochen wurde bekannt, dass das Amtsgericht Flensburg einen Klimaaktivisten freigesprochen hatte, der einen Baum auf einem Privatgrundstück besetzt hatte. Der Baum sollte auf Grundlage einer Baugenehmigung gerodet werden, gegen die auch eine verwaltungsgerichtliche Klage eingereicht worden war. Nun ist die Urteilbegründung veröffentlicht: Das Gericht sah § 123 StGB – Hausfriedensbruch – zwar tatbestandlich erfüllt, jedoch aufgrund von § 34 StGB in einer Art „Klimanotstand“ gerechtfertigt. Die vom Gericht bemühte „verfassungskonforme“ Auslegung ist jedoch weder überzeugend noch verallgemeinerungsfähig, schadet dem Ansehen der Judikative und schafft einen Anreiz für zukünftiges rechtswidriges Verhalten.

Ernüchternde Klimakonferenz und ihre Lehren

Die diesjährige UN-Klimakonferenz wurde mit kaum positiven Ergebnissen abgeschlossen. Es ist auf globaler Ebene nicht gelungen, sich auf ehrgeizigere Klimaschutzziele zu einigen. Zwar gab es in einigen Bereichen positive erste Schritte, komplexe Verhandlungspunkte wurden aber größtenteils auf das nächste Jahr verschoben. Dabei fand die COP27 in Sharm el Sheikh unter schwierigen Bedingungen statt. Hier ein kurzer Überblick, welche Ergebnisse – auch am Rande der offiziellen Verhandlungen – trotzdem erzielt werden konnten und was wir für das nächste Jahr lernen können.

Die umweltrechtliche Verbandsklage lernt Auto fahren

Der Europäische Gerichtshof hat in der causa Klagebefugnis von Umweltverbänden (wieder einmal) gesprochen. Anerkannten Umweltverbänden darf es demnach nicht unmöglich gemacht werden, EG-Typgenehmigungen des Kraftfahrtbundesamtes gerichtlich überprüfen zu lassen. Das Urteil lehrte der umweltrechtlichen Verbandsklage nun das Autofahren, bereitet ihr aber gleichzeitig den weiteren Weg des Erwachsenwerdens. Denn im Besonderen hat der Gerichtshof über die Justiziabilität der Genehmigung von knapp fünf Millionen Fahrzeugen entschieden. Im Allgemeinen aber über die Justiziabilität sämtlicher staatlicher Entscheidungen, die möglicherweise gegen Umweltrecht verstoßen.

Intransparenz führt zu mehr Intransparenz

Als ich vor ein paar Wochen zugesagt habe, live von der COP27 in Sharm el Sheik einen Beitrag zu schreiben, waren unsere Erwartungen hoch. Ich arbeite für ein Forschungsinstitut, bei den Vereinten Nationen sind wir als Nichtregierungsorganisation registriert. Auf meinem Badge, meiner Eintrittskarte zur Konferenz, steht deshalb der große gelbe Schriftzug OBSERVER. Ich kann also die 27. Staaten-Klimakonferenz beobachten. Was heißt beobachten? Erstaunlich wenig.