The Reform That Isn’t

As states are set to vote on the reform of the Energy Charter Treaty (ECT) at a Conference in Ulaanbaatar, Mongolia, on 22 November, concerns regarding the treaty's impact on states' climate policies remain significant. In our assessment, the proposed reform fails to provide the treaty’s contracting parties with the necessary regulatory freedom to implement their climate commitments. Scheduled for the week after COP27, the vote comes at a crucial time, as scientists agree that this is the decisive decade to limit global warming to 1.5°C above pre-industrial levels. Meanwhile, several EU Member States, including Germany, France, Spain, Poland, the Netherlands, and Slovenia have announced unilateral withdrawals from the treaty, stating that the proposed reform fails to meet their expectations.

Die Klimaziele werden nicht dadurch erreicht, dass man sie abschafft

Das Klimaschutzgesetz (KSG) und die darin formulierten Zielvorgaben bilden den zentralen Rahmen für die Umsetzung des Verfassungsauftrages aus Art. 20a GG zu einem effektiven Klimaschutz und zur intertemporalen Freiheitssicherung (Art. 2 Abs. 1 GG). Ein wichtiges Steuerungselement ist dabei die in Anlage 2 des Klimaschutzgesetzes (KSG) festgesetzte Begrenzung der jährlichen Treibhausgasemissionsmengen für die verschiedenen Sektoren. Ausgerechnet diese verbindlichen Sektorziele will die FDP nun restlos streichen. Diese Forderung dürfte kaum mit den Vorgaben aus dem Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts vereinbar sein.

Gewaltfantasien und Gewaltmonopol

Auf Welt.de ist vor kurzem ein Stück Service-Journalismus der besonderen Art erschienen. Der Redakteur Constantin van Lijnden hat die „Rechte der ausgebremsten Bürger“ zusammengetragen. Was kann man tun gegen die Störenfriede der Letzten Generation, die sich fortwährend auf Straßen festkleben, um auf ihre Forderungen aufmerksam zu machen? Der Staat, jedenfalls in Berlin, leider nur wenig, so der Tenor.

Der Energiecharta-Vertrag im Kreuzfeuer der Kritik

Kaum ein anderer völkerrechtlicher Vertrag aus dem Bereich des internationalen Wirtschaftsrechts hat in den letzten Jahren so sehr die politischen Gemüter bewegt, wie der Energiecharta-Vertrag (Energy Charter Treaty – ECT). Am 11. November 2022 hat auch die Bundesregierung erklärt, aus dem Energiecharta-Vertrag auszutreten. Zur Debatte steht jedoch, ob die Gründe dafür überzeugen können. Denn ob man es politisch will oder nicht, mit einem Rücktritt vom Energiecharta-Vertrag sind komplexe rechtliche Probleme verbunden.

Klimaschutz als rechtfertigender Notstand

Mit dem Freispruch eines Klimaaktivisten vor dem Amtsgericht Flensburg hat die Diskussion um die Strafbarkeit bestimmter Formen des Klimaaktivismus einen neuen Höhepunkt erreicht. Erstmals wurde angenommen, dass ein sog. rechtfertigender Notstand vorliegt und der Hausfriedensbruch eines Baumbesetzers damit gerechtfertigt war. Die Bejahung des § 34 StGB, der bislang zur Rechtfertigung zivilen Ungehorsams teils vehement abgelehnt wurde, eröffnet eine neue strafrechtliche Perspektive auf den Klimaaktivismus – und erfordert dabei, auch neue, ungewohnte Blickwinkel zuzulassen.

Klagewelle im Sonnenuntergang?

Im August 2022 hat ein Investor-Staat-Schiedsgericht Italien zu einer Entschädigungszahlung von 190 Mio. Euro plus Zinsen an das britische Öl- und Gasunternehmen Rockhopper verurteilt. Rechtsgrundlage war der Energiecharta-Vertrag), aus dem Italien bereits 2016 ausgetreten ist. Aufgrund einer Klausel im ECT könnte sich Italien – ebenso wie die vielen anderen Staaten, die sich derzeit vom ECT verabschieden – jedoch noch viele Jahre lang Klagen unter dem Vertrag ausgesetzt sehen. Die Entscheidung wirft somit Schlaglichter auf die Fragen, ob Italiens eigenmächtiger Austritt aus dem ECT als Vorbild für andere Vertragsstaaten dienen sollte, und welchen Spielraum der ECT für klimafreundliche Energiepolitiken gewährt.

Feindbild Klimaaktivismus

Die jüngsten Klimaproteste der Bewegung „Letzte Generation“ haben eine Diskussion über Strafverschärfungen für Klima-Aktivist*innen entfacht. Der reflexartige Ruf nach (härteren) Strafe(n) ist symptomatisch für einen Politikbetrieb, in dem gesellschaftliche Konflikte an den eigentlichen, inhaltlichen Problemen vorbei verhandelt werden. Die Kriminalisierung des zivilen Ungehorsams stellt dabei den Versuch dar, die Definitionsmacht über die Legitimationsgrenzen des Protestes dem Staat zu übertragen und auf die Kategorien strafbar/straflos zu reduzieren. Was das für ein Strafrechtsverständnis offenbart und welche Gefahren mit dem Einsatz von Strafrecht als vermeintliches Konfliktschlichtungsinstrument einhergehen, ist Gegenstand dieses Beitrags.

Ein »konstitutioneller Wumms« für den Straßenbau

Ein Vorschlag aus FDP-Kreisen sorgt seit Anfang Oktober für verfassungsrechtliches Stirnrunzeln: Durch die Einführung eines neuen Staatsziels „Verkehrsinfrastruktur“ im Grundgesetz soll eine schnellere Umsetzung von Infrastrukturvorhaben ermöglicht werden. Bei näherer Betrachtung entpuppt sich die Idee bestenfalls als Symbolpolitik, tatsächlich aber wohl als Fördermaßnahme für klimaschädliche Verkehrsinfrastruktur.

Klima, Kunst, Kartoffelbrei

Mitte Oktober bewarfen Klimaaktivist*innen in Potsdam einen Monet mit Kartoffelbrei. Dem Gemälde ist hinter der Glasscheibe zwar nichts passiert, die Empörung aber war groß. Was sich auf den ersten Blick als das neuste Spektakel im Klima-Aktivismus-Zirkus darstellt, verhandelt bei genauerem Hinsehen facettenreich die Verteilung von Aufmerksamkeit und Sorge im Verhältnis zwischen Mensch, Natur und Kultur.

The Mar Menor Lagoon Enjoys Legal Standing: and now, what?

On 30th September, the Spanish Parliament has completed the ‘Mar Menor Act’, granting legal personality to the lagoon of the Mar Menor and its basin. It is the first legal text in Europe which gives rights and legal standing to a natural body. Notably, the process was initiated by a public campaign triggering the legislative procedure. As legal scholars, we fear that this move, although it constitutes a strong expression of ecological awareness, will not solve the lagoon’s serious environmental deterioration.