Medienverbote leicht gemacht

Das Urteil zu linksunten.indymedia.org ist weit über den Einzelfall aus verfassungsrechtlicher Sicht fatal. Das Bundesverwaltungsgericht will es dem Bundesinnenministerium offenbar ermöglichen, Medien wegen ihrer Veröffentlichungen mit einem Vereinsverbot zu belegen. Damit wird die föderale Kompetenzordnung durchbrochen und ein bedrohlicher Präzedenzfall für maßlose Beschneidungen der Medienfreiheit geschaffen.

Why We Have Sued the Hungarian Parliament

The President of the Hungarian Parliament has restricted journalistic reporting on the premises of the Parliament to a point where it has become virtually impossible for journalists to do their job. Bea Bakó, chief editor of the news site azonnali.hu, on the limitations journalists have to face in Hungary, and why they are taking the President of Parliament to court.

Sorgfaltspflichten auch für Laien im Netz!

Kurz nach dem bescheidenen Abschneiden der CDU bei der Europawahl und den Kommentaren von Annegret Kramp-Karrenbauer zum Video des YouTubers Rezo hat sich eine hitzige Diskussion um die Regulierung von Bloggern, YouTubern und Co. entwickelt. Klar ist: das klassische Meinungsbildungsmonopol von Presse und Rundfunk ist längst gebrochen. In der Folge der neuen Äußerungsbedingungen müssen Laien wie YouTuber, Blogger und Influencer denselben grundrechtlichen Schutz erfahren wie professionelle Journalisten. Sie sollten aber ebenso denselben Äußerungsanforderungen unterliegen.

Independent Journalism v. Political Courts: The Cumhuriyet Trial in Turkey and Strasbourg

Shortly after Turkey’s ruling AK party lost control of metropolitan cities in the local elections of April 2019, a crucial verdict of the regional appellate court in a major case of journalism was brought forth in the national judicial network system. This case is known as the Cumhuriyet trial. Through silence, delay, or selective responsiveness, not only the Turkish Constitutional Court but also the European Court of Human Rights are playing their part in the ongoing demise of Turkey’s freedom of the press.

Darf man den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die Textberichterstattung im Internet verbieten?

Den Landesparlamenten liegt derzeit der 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrag zur Zustimmung vor, der die Befugnisse der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, über das Internet Inhalte mit Text zu verbreiten, erheblich einschränkt. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsrechts zur Rundfunkfreiheit lässt allerdings Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der geplanten Neuregelung aufkommen.

The Bakery as battleground

How should the modern liberal state reconcile the demands of equality and religious belief? It appears that the new battleground is not at the pulpit or the ballot, but at the … bakery. In Lee v Ashers Baking Company Ltd the UK Supreme Court has delivered an artificial reasoning riddled with conceptual confusion.

Gegenleistung für einen „gesamtgesellschaft­lichen Vorteil“: Das BVerfG-Urteil zum Rundfunkbeitrag

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat die Vorschriften über den Rundfunkbeitrag für im wesentlichen verfassungsgemäß erklärt. Lediglich die Höherbelastung von Inhabern von mehr als einer Wohnung sei mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar. Die verfassungsrichterliche Wertschätzung für den öffentlichrechtlichen Rundfunk ist im Grundton des Urteils deutlich hörbar, kann aber nicht darüber hinwegtäuschen, daß die Argumentation nicht in allen ihren Teilen überzeugt.

Nicht nur eine Frage der Finanzierung: Karlsruhe verhandelt zum Rundfunkbeitrag

Dass das Bundesverfassungsgericht letzte Woche zum Rundfunkbeitrag zwei Tage mündlich verhandelt hat, überrascht auch vor dem Hintergrund, dass das Bundesverwaltungsgericht alle relevanten Fragen schon geprüft hatte. Wenn das Gericht nun doch grundsätzlicher prüft, stellen sich im Wesentlichen zwei Fragen: Ist der Beitrag in der aktuellen Ausgestaltung wirklich als Gegenleistung für den individuell zurechenbaren Vorteil anzusehen, die öffentlich-rechtlichen Rundfunkprogramme empfangen zu können? Und wird dieser Vorteil verlässlich erfasst, wenn die Beitragspflicht einzig darauf abstellt, dass jemand eine Wohnung unterhält?