Nun also doch? Zurückweisungen von Asylbewerbern aufgrund einer »Notlage«
Die Dublin-Regeln verlieren nicht deshalb ihre rechtliche Bindungswirkung, weil sie praktisch schlecht funktionieren. Im Europarecht gilt nicht das völkerrechtliche Prinzip eines „Auge um Auge, Zahn um Zahn“, wonach ein Land eine Verpflichtung missachten darf, weil andere Länder dasselbe machen. Zahlreiche Urteile des EuGH bekräftigen seit Jahren, dass die Dublin-Regeln trotz aller Defizite verbindlich sind. Die Politik muss Gesetze ändern, die ihr nicht gefallen.
