Auf Antisemitismus (oder das, was manche dafür halten) kommt es bei der Meinungsfreiheit nicht an

Dürfen Kommunen die Überlassung ihrer Räume für Veranstaltungen verweigern, auf denen die Forderungen der Palästinensischen BDS-Bewegung („Boycott, Divestment and Sanctions“) diskutiert werden sollen, weil sie diese Bewegung für antisemitisch halten? Der Bayerische VGH hat diese seit Jahren umstrittene Frage am 17.11.2020 verneint. Es hat dabei festgestellt, dass es für die Grundrechtsprüfung unerheblich ist, ob die BDS-Bewegung als antisemitisch zu qualifizieren ist oder nicht.

Time for Reform in Bosnia and Herzegovina

On November 21, 2020, the General Framework Agreement for Peace in Bosnia and Herzegovina, also known as the Dayton Peace Agreement (DPA), turns 25. Just a few days before, on November 15, Bosnian citizens were called to renew the municipal councils across the country. The poor management of the pandemic exacerbated the already high level of corruption and the recurring stalemate in political institutions, and Bosnian voters in major cities used the local elections to express all their discontent with the political conduct of the ruling parties. It is clear today that the system put in place by the DPA 25 years ago is not a sustainable solution.

Am Schutz orientiert

Gestern hat der EuGH über den Fall eines Syrers entschieden, der sich dem Wehrdienst durch Flucht entzogen hat. Der Gerichtshof argumentiert völker- und europarechtlich überzeugend und vor allem schutzorientiert – etwas, das der Rechtsprechung der meisten deutschen Oberverwaltungsgerichte/Verwaltungsgerichtshöfe und der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts oft fehlt.

A New Chapter in the Hungarian Government’s Crusade Against LGBTQI People

On 10 November 2020 - the same day the Hungarian National Assembly authorized the Government to rule by decree for 90 days in the state of danger - the Minister of Justice submitted a whole package of legislative reforms. Among them, the Ninth Amendment to the Fundamental Law of Hungary. Two proposed amendments would directly detrimentally affect the rights of the LGBTQI community, which, we argue, would make it extremely difficult to deconstruct the institutionalized trans- and homophobia which the government has been further entrenching for years.

LawRules #9: We need to talk about Refugees and Migration Law

We need to talk about refugees and migration law. In discussions about these topics, refugees and migration policy are often being treated as the other of politics and policy. But the way states treat those seeking refuge and asylum on their territory is fundamentally a rule of law issue, and actually says a lot about the current state of the rule of law there: Are refugees able to enter a jurisdiction and apply for their right to asylum? Are due process obligations being observed? Do refugees have access to justice? Does the European migration law system work?

Würdeverletzungen haben ihren Preis

Es passiert nicht alle Tage, dass Deutschland in Straßburg verurteilt wird, schon gar nicht für die Verletzung des Folterverbots. Mit der Entscheidung Roth gegen Deutschland hat der Gerichtshof Ende Oktober genau das getan: Die pauschale Anordnung, dass Häftlinge sich entkleiden und einschließlich der normalerweise verdeckten Körperöffnungen durchsuchen lassen müssen (sog. strip searches), ist rechtswidrig und muss finanziell entschädigt werden. Im Zentrum steht dabei die Frage nach der Entschädigung bzw. dem Ersatz von immateriellen Schäden infolge einer erniedrigenden Behandlung. Hier zeigt die Argumentation des Europäischen Gerichtshofs wieder einmal: Der deutsche Amtshaftungsanspruch kann den von der Konvention geforderten wirksamen Rechtsschutz nicht ausreichend gewährleisten.

Männer fahren LKW, Frauen erziehen Kinder

Facebook spielt Stellenanzeigen in diskriminierender Weise an die Nutzer:innen seiner Plattformen aus. Untersuchungen von AlgorithmWatch zeigen, dass sich Facebook an groben Genderstereotypen zu orientieren scheint, um die Zielgruppe von Anzeigen zu bestimmen – auch wenn die Auftraggeber:innen die Ausschreibungen genderneutral gestalten. Die Untersuchungen von AlgorithmWatch machen deutlich, dass das klassische Antidiskriminierungsrecht, insbesondere das AGG in seiner aktuellen Form, den Herausforderungen einer sogenannten „Algorithmendiskriminierung“ nicht gewachsen ist. Insbesondere die mangelnden Sanktionsmöglichkeiten von Diskriminierungen ohne identifizierbares Opfer, werden mit dem zunehmenden Einsatz algorithmischer Systeme mehr und mehr zum Problem.

Ungleicher Schutz für Whistleblower

Bis zum 17. Dezember 2021 hat Deutschland Zeit, die europäische Whistleblowing-Richtlinie in deutsches Recht umzusetzen. Diese Richtlinie könnte Whistleblowern endlich den rechtlichen Schutz bieten, der ihnen in Deutschland aktuell fehlt. Allerdings strebt das Bundeswirtschaftsministerium eine auf europarechtliche Sachverhalte beschränkte „1:1-Umsetzung“ an. In der Praxis würde das zu unionsrechtlich induzierten, verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigenden Ungleichbehandlungen führen und damit den allgemeinen Gleichheitssatz verletzen. Ein bloßer Verweis auf die Kompetenzordnung zwischen der EU und dem deutschen Gesetzgeber ändert hieran nichts, denn nationale Souveränität vermittelt kein Recht auf legislative Willkür.

Is there a Human Right to Indefinitely Run for Reelection?

In the next few months, the Inter-American Court of Human Rights (I/A Court) shall issue an advisory opinion in order to clarify whether presidential reelection is a right arising from the American Convention on Human Rights and, if so, whether it can be restricted. This article addresses one of the aspects which will probably be elaborated upon in said opinion, that is to say the inadequate use of the conventionality control with a view to modifying, by means of a judicial decision, constitutional provisions whose scope should only be scrutinized by mechanisms of constitutional creation or reform under the rule of law.

Das Scheitern eines Justiz-Experiments

Nach mehr als zehn Jahren Ermittlungen hat die Rechtsmittelkammer des UN-Tribunals für die Roten Khmer das Verfahren gegen den Angeklagten Ao An im August 2020 eingestellt. Die pragmatische Entscheidung ist vor dem Hintergrund politischer Einflussnahme seitens der kambodschanischen Regierung verständlich, die Begründung aber nicht vollständig überzeugend. Damit wird das Gericht seine Arbeit nach jahrelangem Hin und Her beenden müssen. Eine Vielzahl an Verbrechen bleibt wohl ungesühnt.