Nur noch auf einem Ohr taub
Kann man Tschetschenen nach Russland ausliefern? Das Bundesverfassungsgericht bestätigt das Recht auf Sachaufklärung im Auslieferungsverfahren, verkennt aber die Reichweite der Anhörungspflicht.
Internationales Menschenrechtsrecht und supranationaler Rechtsschutz durch internationale Gerichte, Verträge und Überwachungsmechanismen. Im Gegensatz zu nationalen Grundrechten liegt der Fokus auf internationalen Rechtsinstrumenten, der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und UN-Menschenrechtsmechanismen.
Kann man Tschetschenen nach Russland ausliefern? Das Bundesverfassungsgericht bestätigt das Recht auf Sachaufklärung im Auslieferungsverfahren, verkennt aber die Reichweite der Anhörungspflicht.
Ist die deutsche Praxis, besonders gefährliche Straftäter auch nach verbüßter Strafe weiter in Haft zu halten, mit der EMRK vereinbar? Seit 2009 steht diese Frage im Raum. Jetzt wird die Große Kammer des EGMR im Fall Ilnseher noch einmal ganz grundlegend überprüfen, ob sie der jetzigen deutschen Regelung tatsächlich eine konventionsrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen kann.
Memory politics and protection of ethnic minorities have not received enough attention in the discussion on the decline of the rule of law in Poland and Hungary. Poland has recently supplied a paradigmatic example.
On 29 October 2017, it was announced that the UK authorities are planning to revoke the blanket ban on prisoner voting and allow those who are sentenced to under a year in prison to go home for a day and vote. This was done to ensure the compliance with the judgment of the European Court of Human Rights in the case of Hirst No 2 which was delivered in 2005. It took the UK government twelve years to come up with a proposal that would put English law in line with the case law of the European Court of Human Rights.
Das europäische Recht verpflichtet die Mitgliedstaaten nicht, ein System zur Existenzsicherung zu schaffen. Die Spanne zwischen den Existenzsicherungsstandards in den Mitgliedstaaten könnte dementsprechend kaum größer sein. Die Mitgliedstaaten können sich nur gemeinsam zur Existenzsicherung verpflichten. Es wäre effektiv, wenn sie dazu eine entsprechende ausdrückliche Kompetenz auf die Union übertragen würden. Deutsches Verfassungsrecht stünde dem nicht entgegen.
Die Entscheidung des Landesverfassungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern zum Zugang von Männern zum Amt der Gleichstellungsbeauftragten hat in der Presse viel Aufruhr ausgelöst. Das Gericht hat keinesfalls – wie teilweise suggeriert – entschieden, dass Männer nicht Gleichstellungsbeauftragte sein dürfen. Entschieden hat es, dass es mit Blick auf den aktuellen Stand der Gleichberechtigung und die noch bestehenden strukturellen Benachteiligungen von Frauen derzeit noch nicht gegen die Verfassung verstößt, Männern das passive und aktive Wahlrecht vorzuenthalten. Mit dem Ergebnis hadern wird, wer entweder in Frage stellt, dass Frauen nach wie vor strukturell benachteiligt sind oder den aus der Verfassung erwachsenden Gleichstellungsauftrag anders versteht als das LVerfG.
Die Maßnahmen der EU-Staaten (einzeln und kollektiv) zur Verhinderung irregulärer Migration und irregulärer Einreisen finden immer im Spannungsfeld mit den sich aus den völkerrechtlichen Refoulement-Verboten ergebenden Verpflichtungen statt. Für die Maßnahmen an den Grenzen und unter der Hoheitsgewalt europäischer Staaten gibt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte einen entsprechenden rechtlichen Kompass vor, der bisher für die Zusammenarbeit mit Drittstaaten fehlt. Der nachfolgende Artikel versucht eine solche rechtliche Orientierung am Beispiel der zentralen Mittelmeerroute zu geben.
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) im Fall N.D. und N.T. gegen Spanien stellt fest, dass Rückschiebungen in der Grenzzone der spanischen Enklave Melilla nach Marokko gegen das Verbot der Kollektivausweisung verstoßen. Die Entscheidung ist bedeutsam, weil sie die Abgrenzung von legitimem Grenzschutz und konventionswidrigen Praktiken betrifft. Und damit die zentrale Frage in der Regulierung von Migration überhaupt: Die nach dem rechtlichen Ausgleich zwischen staatlichem Souveränitätsinteresse und den Rechten der Migranten, welche durch Menschenrechtsverträge geschützt sind.
Der Konflikt um das nordkoreanische Atomprogramm spitzt sich immer weiter zu. Noch bietet das klassische Völkerrecht keine Möglichkeit für die Rechtfertigung eines Militärschlages, beispielsweise durch die USA. Doch die Staatenpraxis zu nuklearen Bedrohungslagen ist in Bewegung.
The recent CJEU decision "Mengesteab" has two significant consequences for Member States. First, applicants have a right to challenge the procedural steps by which Member States arrive at decisions regarding responsibility for protection applications to insure their fidelity to the rules prescribed in the Dublin Regulation. Second, the duty of Member States to begin assessing which state holds this responsibility engages as soon as the competent authority identified pursuant to article 35(1) of the regulation becomes aware of a request for international protection.