A 50/50 Ball: The East versus the EU in the Refugee Relocation Game

Last week, Advocate General Yves Bot dismissed the claims of Hungary and Slovakia against the EU refugee relocation scheme. The Commission has launched an infringement procedure against the Czech Republic, Hungary and Poland for not fulfilling their quota. The East/West divide in the matter of refugee relocation could be seen as evidence that the former communist countries are culturally backwards, liberally underdeveloped, and have low tolerance levels in regards to cultural and religious diversity. Yet there is no empirical research that shows that the East is more racist and xenophobic than the West. What else could explain this dangerous phenomenon?

Zäune bauen in Luxemburg

Angela Merkel wird mit der heutigen Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofs in Sachen Flüchtlingsschutz gut leben können. Ihr Entschluss im Sommer 2015, die Grenzen für die Flüchtlinge aus Ungarn zu öffnen, war mitnichten der "eklatante Rechtsbruch", den die CSU mit Sekundanz allerhand prominenter Verfassungsjuristen immer behauptet hatte. Das viel beschworene Selbsteintrittsrecht in Art. 17 Abs. 1 der Dublin-III-Verordnung war in den Augen des EuGH das Druckventil, das Deutschland in der Extremsituation 2015/16 wenn schon nicht öffnen musste, so doch durfte. Ansonsten aber bleibt es dabei: Humanitäre Krise hin oder her – wen die Staaten an der Außengrenze reinlassen, für den sind sie zuständig. Sollen sie halt Zäune bauen.

Family Life Temporarily not Available – Bilateral Limits on Family Unity within the Dublin-System

Germany and Greece bilaterally agreed upon slowing down the family reunification procedures of asylum seekers under the Dublin III Regulation. Now, many doubts and questions surround the exact terms and conditions of the agreement. Who bears the responsibility of delayed transfers? And what can be done to prevent families from being separated longer than legally permitted?

»Ehe für alle« eher nicht: Traditionalismus und Staatshomophobie – Russlands Weg im Umgang mit Diskriminierung

Homophobe Rechtspraktiken in Russland haben eine lange Tradition, die von der russischen Regierung wie auch von der russisch-orthodoxen Kirche bewahrt werden. Das ohnehin schon zerrüttete Verhältnis Russlands zum EGMR wird durch das jüngste Urteil des Gerichtshofes zu einer Verurteilung wegen „Propaganda für Homosexualität“ weiter auf die Probe gestellt.

Normality and Exception: The Advocate General’s Opinion in A.S. and Jafari

On 8 June 2017, Advocate General Eleanor Sharpston delivered her Opinion in a case that goes to the core of what (infamously) came to be known as ‘refugee crisis’. On a broader, more systemic, level, the Opinion could be read as a history of the present bringing to the fore issues of geographical hierarchies and injustice and solidarity inscribed into the structure of EU law.

Reform der EU-Asylpolitik: Fallstricke bei der politischen Aktualisierung von Verfassungswerten

Die relative Ruhe der öffentlichen Diskussion sollte nicht davon ablenken, dass die Krise des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems ungelöst bleibt. Umso wichtiger ist, dass die Kommission eine Reihe von Vorschlägen unterbreitete, die derzeit in Brüssel intensiv diskutiert, in Deutschland mit Ausnahme der Reform der Dublin-Verordnung aber kaum beachtet werden. In der Tat sind die vorgeschlagene Reform der Aufnahme-Richtlinie sowie das Vorhaben für eine neue Verfahrens- und Qualifikation-Verordnung, die erstmals im vergangenen Juli kurz vor der Sommerpause veröffentlicht wurden, vergleichsweise technisch angelegt. Wichtig sind sie aber dennoch, weil die drei Rechtsakte den legislativen Kern des GEAS ausmachen und daher auch beim anstehenden Europäischen Rat am 22. und 23. Juni diskutiert werden. Überwindet die EU mit den Vorhaben die Krise?

Genauer hinschauen: Der Beschluss des BVerfG zu einer Abschiebung nach Griechenland

Ob Grundrechte ausreichend geschützt sind, das ist unter Anschauung der Wirklichkeit festzustellen und nicht lediglich mit Blick auf eine Rechtsnorm. Weil das VG Minden das nicht tun wollte, hat das Bundesverfassungsgericht die Abschiebung eines in Griechenland bereits anerkannten Asylbewerbers nach Griechenland gestoppt. Die Rückführung auszusetzen, kann aber nur eine Notbremse sein, nicht aber die aktive Gestaltung der Verantwortungsteilung für den Flüchtlingsschutz in der EU ersetzen. Eine Möglichkeit dazu wäre der europäische Asylstatus.