EGMR: Frei von laizistischem Eifer
Ein Kruzifix im Klassenzimmer ist kein Menschenrechtsverstoß. Dies hat die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) festgestellt und damit die mit dem Lautsi-Kammerurteil im vorletzten Jahr entstandene Delle im Wappenschild des EGMR wieder ausgebeult. Die Kammer hatte 2009 in einer auch für EGMR-Verhältnisse außerordentlich dünn begründeten Entscheidung das obligatorische Kruzifix in italienischen Schulen für EMRK-widrig erklärt, weil der Staat damit den Schülern eine Konfrontation mit einem religiösen Symbol aufdränge und den Eltern das Recht nehme, ihre Kinder atheistisch zu erziehen. Das wird jetzt von der Großen Kammer sanft korrigiert, und zwar auf faktischer Ebene: There is no evidence ... continue reading
