Visibility and Crime at Sea

On 30th June 2021, search-and-rescue activists from Sea-Watch witnessed a brutal attack by the so-called Libyan Coast Guard against a migrant vessel carrying 64 during an attempted pushback. Now, prosecutors in Sicily have launched an investigation against the Libyan Coast Guard for “attempted shipwreck.” This the first time, a European court opens an investigation against the Libyan Coast Guard, and the fact that an Italian court should do so bears legal and political importance.

The Guardian is Absent

What limits does European Union (EU) law impose on Member States invoking national security to temporarily re-introduce border controls within the Schengen Area? This question will be answered soon by the European court of Justice (ECJ) in the joined cases C-368/20 NW v Landespolizeidirektion Steiermark and C-369/20 NW v Bezirkshauptmannschaft Leibnitz.

Was heißt hier eigentlich ausufernd?

Über „Rasse“ und Rassismus im Recht wird in letzter Zeit so intensiv diskutiert wie nie zuvor in Deutschland. In welche Widersprüche man dabei geraten kann, wurde in dieser Woche im Bundestag sichtbar: Während im Rechtsausschuss der Begriff „rassistisch“ im Grundgesetz abgelehnt wurde, weil er „völlig unbestimmt“ sei und eine ausufernde Rechtsprechung zu befürchten sei, einigte man sich fast zeitgleich im Innenausschuss darauf eben diesen Begriff im Staatsangehörigkeitsgesetz als Ausschlussgrund für Einbürgerungen zu verwenden. Auch diese Episode der Rechtspolitik zeigt erneut, dass Deutschland beim Umgang mit „Rasse“ und Rassismus im Recht immer noch erheblichen Entwicklungsbedarf hat.

Kein »body-count« bei subsidiärem Schutz

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg muss über die Klagen auf subsidiären Schutz von zwei afghanischen Staatsangehörigen entscheiden und hat den EuGH um Klärung der unionsrechtlichen Kriterien zur Gewährung subsidiären Schutzes gebeten. Am 10. Juni entschied der EuGH nun gegen den rein quantitativen „body-count“ Ansatz des Bundesverwaltungsgerichts.

From Denmark to Damascus

In recent weeks, Denmark made international headlines with its refusal to extend residence permits for Syrian subsidiary protection holders in Denmark from the Damascus province. Denmark’s emergence as the first state in Europe to end the protection of Syrians on the basis of improved conditions in the wider Damascus area is the result of a self-described ‘paradigm shift’ in Danish refugee policy dating back to 2015.

Menschenrechtliche Grenzen für Pushbacks – und der weitergehende Schutz nach EU-Sekundärrecht

Das europäische Asylrecht plagen mehrere Strukturprobleme. Es setzt auf hochkomplizierte Verfahren, die in langen Verordnungen niedergelegt sind, die an den europäischen Außengrenzen rechtspraktisch vielfach nicht funktionieren. Außerdem gibt es bis zum heutigen Tag keine einzige Vorlage eines griechischen Gerichts, die sich mit der Situation auf den griechischen Inseln oder gar mit der Grenzüberwachung in der Ägäis beschäftigte.

Pushbacks sind illegal – und zwar immer

Mittlerweile kann kaum mehr bestritten werden, dass an den europäischen Außengrenzen Menschen zurückgewiesen werden, ohne ihr Schutzgesuch geltend machen zu können und ohne ein Prüfverfahren gewährleistet zu bekommen. Derweil werden immer mehr Stimmen laut, die nicht allein die Tatsachen, sondern zugleich das Recht und damit in Frage stellen, dass sogenannte Pushbacks den Menschenrechten, dem Völkerrecht und dem Europarecht widersprechen. Gründe genug für eine Klarstellung: Pushbacks sind illegal, und zwar immer.

Kollektive Gefährdungslage Corona

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Lebenssituation in Afghanistan sind derzeit unter den Verwaltungsgerichten heftig umstritten. Dabei wird die kol-lektive Gefährdungslage junger, alleinstehender Männer uneinheitlich bewertet, abhängig von den jeweiligen Annahmen der Gerichte zur zeitlichen Dimension der Krise sowie ihrer Kompensation durch humanitäre Unterstützung. Die Afghanis-tan-Entscheidungen führen damit zwei grundlegende Probleme der deutschen Asyl-rechtsprechung vor Augen: Die Uneinheitlichkeit bei der Bewertung vergleichbarer Fallkonstellationen und die Defizite bei herkunftslandbezogener Tatsachenfeststel-lung.

Wieviel Gemeinsinn verträgt die Gesellschaft?

Unter der Überschrift „Wieviel Identität verträgt die Gesellschaft“ hat Wolfgang Thierse in der FAZ zu der Frage Stellung bezogen, wie sich gesellschaftliche Pluralität mit dem für sozialen Zusammenhalt erforderlichen Gemeinsinn verträgt. Er wendet sich gegen eine subjektive Betroffenenperspektive, die der Gesellschaft ihre Sichtweise gewisser Dinge auferlegen wolle. Die Konturen des Gemeinsinns seien im demokratischen Diskurs zu verhandeln, der mit den Anerkennungsansprüchen einzelner gesellschaftlicher Gruppen in Konflikt geraten könne. Gleichzeitig konzediert er allerdings die Notwendigkeit, erfahrene Benachteiligungen zu überwinden. Wie aber lassen sich erfahrene Benachteiligungen überwinden, die der Gemeinsinn billigt oder gar erzeugt?

Harsh immigration policy leads to a historic impeachment trial in Denmark

In early February 2021, the Danish Parliament took the extraordinary step of initiating an impeachment trial against Inger Støjberg, Minister of Immigration between 2015 and 2019. In 2016, the Minister issued a directive about the separation of asylum-seeking couples, where one partner is under 18, without exception, and the administration carried it into effect. This directive was later declared clearly illegal according to both Danish administrative law and the European Convention on Human Rights.