Peter Handke wird Österreicher gewesen sein

Die Aussagekraft des Satzes „Peter Handke wird wieder Österreicher gewesen sein“ ist nicht nur durch das Futur II entstellt, sondern auch durch einen jugoslawischen Pass. Der österreichische Literaturnobelpreisträger ist also (vielleicht) gar kein Österreicher. Man könnte jetzt meinen, dass diese dramaturgische Volte geradezu bezeichnend ist für die ambivalente Rezeption der Entscheidung des Literaturnobelpreiskomitees, Peter Handke in einen erlauchten Kreis zu heben, dessen Berechtigung der Preisträger selbst immer wieder infrage gestellt hat. Die Posse um Handkes Pass, besehen aus einem ganz anderen Blickwinkel, lädt allerdings ein, einen etwas grundsätzlicheren Blick auf das österreichische Verhältnis zu Doppel- und Mehrfachstaatsangehörigkeiten zu werfen.

Haft ohne Rechtsgrundlage

Es ist ruhig geworden um die Grenzkontrollen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Österreich. Trotzdem hat Bundesinnenminister Seehofer angeordnet, dass die Grenzkontrollen bis Mai 2020 fortgesetzt werden. Bei diesen Grenzkontrollen werden immer wieder Personen aufgegriffen, die nicht direkt nach Österreich zurückgeschickt werden und daher zur Sicherung der Rückkehr inhaftiert werden. Für diese Inhaftierung gibt es in den allermeisten Fällen keine rechtliche Grundlage, so dass die Haft rechtswidrig ist.

Staatenlos in Assam

In ihrer Heimat gelten sie ab sofort als illegale Einwanderer. Das Land, in das sie ausgewiesen werden sollen, versinkt langsam unter dem steigenden Meeresspiegel. Fast zwei Millionen Menschen, die im indischen Bundesstaat Assam leben, gelten aufgrund der Veröffentlichung eines Nationalen Bürgerregisters durch die indische Zentralregierung seit dem 31. August 2019 als illegale Einwanderer aus Bangladesch. Tatsächlich gelten die Betroffenen bereits jetzt als Staatenlose. Den Menschen droht eine Situation rechtlicher und territorialer Bodenlosigkeit – verloren zwischen nationalem Staatsangehörigkeitsrecht und internationaler Verantwortungslosigkeit.

Zivile Seenotrettung vor deutschen Gerichten

Während die deutsche Politik und Öffentlichkeit mit dem Finger auf Italien und auch Malta und ihre Politik der geschlossenen Häfen zeigen, beschäftigte sich im Schatten der medialen Aufmerksamkeit auch die deutsche Verwaltungsgerichtsbarkeit mit einem Fall ziviler Seenotrettung und Menschenrechtsbeobachtung. Er zeigt, dass die deutsche Rolle im Umgang mit ziviler Seenotrettung nicht ganz so vorbildlich ist, wie sie nach außen hin gespielt wird.

Acquiescing in Refoulement

The judgment of the US Supreme Court issued on Wednesday (Attorney General v. East Bay Sanctuary Covenant) purports to be simply procedural: It overturns a lower court injunction that prevented President Trump’s unilateral “safe third country” rule from coming into force before its legality is tested on the merits. But in truth, the Supreme Court knowingly acquiesced in the refoulement of refugees arriving at the US southern border.

A Judge Born in the USSR

The Sofia City Court which is notorious for its corruption is currently dealing with its latest scandal which involves the citizenship of the court’s President Alexey Trifonov. There are rising concerns that he is not a Bulgarian citizen – holding Bulgarian citizenship, however, is a requirement to serve as a magistrate in Bulgaria. The answer to a question, which appears to be simple at first glance – what is judge Trifonov’s citizenship? ­– requires the study of USSR and Bulgarian citizenship law applicable in 1972. The issue has already reached Bulgaria’s Supreme Administrative Court and illustrates the deplorable state of Bulgaria’s rule of law.

Erst Haft, dann »Cherry-Picking«?

Kein Thema dürfte im Moment derart präsent sein wie die Verteilung Schutzsuchender, die im Mittelmeer aus Seenot gerettet werden. Der Fall der Sea-Watch 3 und die öffentliche Diskussion über Moral und Recht hat die Dysfunktionalität aller bisherigen Ansätze, die aus Seenot geretteten Menschen innerhalb der EU gerecht zu verteilen, nochmals verdeutlicht. Die neuesten bekannt gewordenen Vorstöße scheinen jedoch ebenso wenig geeignet, endlich Klarheit in dieser immer wiederkehrenden Frage zu schaffen.

Ende einer Irrfahrt

Die deutsche Kapitänin des Rettungsschiffes „SeaWatch 3“, Carola Rackete, wird beschuldigt, sich durch die unerlaubte Einfahrt in italienische Küstengewässer, durch die Nichtbeachtung des Anlegeverbots im Hafen von Lampedusa und durch das Rammen eines „Kriegsschiffs“ bei der Einfahrt in den Hafen strafbar gemacht zu haben. Ihr drohen Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren. Nach italienischem Straf- und Verfassungsrecht sind die Vorwürfe indessen haltlos.

Where Citizenship Law and Data Protection Law Converge

Becoming a citizen of a country is a noteworthy event. But in light of increasing concerns over the protection of personal data, states face questions regarding the necessity of formal publication of the personal data of their new citizens. A closer look at Member States' practices reveals radical discrepancies between the national approaches taken across the EU.

»Mama Laudaaa«: der Sommerhit des deutschen Migrationsrechts­diskurses

Während die Sommerferien und die Hitzewelle den Großteil der Bevölkerung in die Badeseen und Freibäder treiben, herrscht in Migrationsrechtskreisen wieder einmal helle Aufregung. Dieses Mal scheint der liberale Verfassungsstaat zu eruieren, weil der Bundestag sich anschickt, einige kleinere Änderungen des Staatsangehörigkeitsrechts zu beschließen. Astrid Wallrabenstein warnte an dieser Stelle kürzlich vor einem „Paradigmenwechsel“. In diesem Blogbeitrag geht es mir um eine inhaltliche Replik auf ihren Beitrag und die Logik des migrationsrechtlichen Diskurses.