Wachgeküsst: Der französische Verfassungsrat aktiviert erstmals die Fraternité – im Ausländerrecht

Am 6. Juli 2018 entschied der französische Verfassungsrat, dass die Regelungen über die Strafbarkeit von Menschen, die Ausländer ohne Rechtsstatus unterstützen, zum Teil verfassungswidrig sind. Dabei bezog sich der Verfassungsrat erstmals auf den Verfassungsgrundsatz der Brüderlichkeit. Was sagt eigentlich die deutsche Verfassung über Brüderlichkeit bzw. über Solidarität im Ausländerstrafrecht (§§ 95, 96 Aufenthaltsgesetz)?

Vertrauen hat Grenzen: Die Schlussanträge zu Ibrahim u.a. und Jawo

Seit 25. Juli liegen die Schlussanträge des Generalanwalts Wathelet in den Rechtssachen Ibrahim u.a. und Jawo vor. Sie übertragen die bisherige EuGH-Rechtsprechung zu den zielstaatsbezogenen Grenzen von Dublin-Überstellungen auf weitere Konstellationen und enthalten eine spannende Weiterentwicklung des europäischen Flüchtlingsschutzes.

Are National Governments Liable if They Miss Their Relocation Quota of Refugees?

Last week, the Spanish Supreme Court declared that between 2015 and 2017 the Government of Spain had failed to relocate 19.449 refugees from Greece and Italy. The Court considered in its Judgement of 9th July of 2018 that Spain was bound by two Council Decisions of May and September 2015 establishing an EU Emergency Relocation Mechanism aimed at distributing some of the refugees that arrived at their coasts during the so-called ‘refugee crisis’. The relocation mechanism included a table with the number of refugees Member States were obliged to accommodate in their own international protection systems (‘quota’).

Wozu muss der Verlust der Unionsbürgerschaft verhältnismäßig sein?

Als Bürger der Europäischen Union darf mir die Bundesrepublik Deutschland nicht einfach meine deutsche Staatsbürgerschaft wegnehmen, ohne dabei zu prüfen, ob das zu den Folgen, die das für mich hat, in einem vernünftigen Verhältnis steht. Davor schützt mich europäisches Recht, dass mein Staat das mit mir macht. Das hatte vor acht Jahren im epochalen Fall Rottmann der EuGH entschieden.  Wird der Luxemburger Gerichtshof diese Rechtsprechung jetzt wieder relativieren?

Vom Regen in die Traufe: Ausbau der Schleierfahndung statt Zurückweisungen an den Grenzen

Die von Bundesminister Seehofer geforderten Zurückweisungen von Flüchtlingen an der Grenze sind vom Tisch – jedenfalls vorerst. Zu groß waren die Zweifel an ihrer Vereinbarkeit mit dem EU-Recht. Dass im Zuge der „Asyleinigung“ nun ausgerechnet die Schleierfahndung ausgebaut werden soll, um mehr Flüchtlinge zu „finden“, die bereits in einem anderen EU-Mitgliedstaat registriert sind, ist vor diesem Hintergrund einigermaßen  paradox: Denn mit der Intensivierung anlassloser Personenkontrollen (nicht nur) im Grenzgebiet geht Deutschland erst recht auf Kollisionskurs mit dem Unionsrecht. Die Diskussion um die „Sicherung“ der Bundesgrenze gerät damit – aus unionsrechtlicher Sicht – vom Regen in die Traufe.

Für ein ,Helsinki‹ im deutschen Migrations­rechts­diskurs

Man kann die jüngere deutsche Debatte ganz im Sinn eines konstitutionellen Moments als einen Wendepunkt des Migrationsrechts beschreiben, in dem konzeptuelle Grundannahmen herausgefordert und neu justiert werden. In einer solchen Situation ist es hilfreich, wenn von der öffentlichen Debatte keine binäre Entscheidung verlangt wird, ob sie nun für die Menschenrechte oder die Staatensouveränität in Form offener oder geschlossener Grenzen optiert. Dies setzt freilich eine rhetorische und argumentative Abrüstung voraus, die – ganz im Sinn des „Geists von Helsinki“ – die widerstreitenden Positionen argumentativ anerkennt.

The Solidarity Offense in France: Egalité, Fraternité, Solidarité!

On July 6 2018, the French Constitutional Council ruled that the commonly called “delit de solidarité” or “solidarity offense” which criminalises any person who facilitates the irregular entry or stay of a foreigner in France is partially unconstitutional. Even if the legislator has to reconcile the constitutional principle of fraternity with the safeguarding of the public order, the former implies the “freedom to help others, for a humanitarian purpose, without considering the legality of their residence on the national territory”.

Versionen fiktiver Migrationspolitik und was sie unterscheidet: Transitzentren, Flughafenverfahren und die australische non-Migration Zone

Die Einrichtung sogenannter „Transitzentren“ basiert auf einer Fiktion: Asylsuchende, die die deutschen Außengrenzen überqueren, sollen rechtlich nicht eingereist sein, um über ihre Abschiebung und die Zuständigkeit für das Asylverfahren zu entscheiden. Als Beleg für die Unbedenklichkeit dieses Konstrukts wird gerne auf andere Versionen fiktiver Migrationspolitik verwiesen: das Flughafenverfahren und die australische no-migration Zone. Ein Beitrag zur Unterscheidung.

Die Fiktion der Souveränität in Transitzentren – Was ist eigentlich mit der Orbánisierung Europas gemeint?

Die Transitzentren sind der neueste Clou der Unionsfraktion, um ihre Spaltung abzuwenden. Hinter dem sog. Asylstreit der letzten Wochen steckt aber nicht nur ein parteipolitischer Konflikt zwischen Innenminister Horst Seehofer und Bundeskanzlerin Angela Merkel. Im Kern geht es vielmehr darum, eine illiberale und anti-europäische Form des Rechtsstaats in Deutschland zu implementieren, die in Ungarn schon weit vorangeschritten ist.

Die »Fiktion der Nichteinreise« als Grundrechtseingriff durch normativen Tatsachenausschluss

Die Einigung zwischen CDU und CSU vom 2. Juli 2018 sieht eine „Zurückweisung auf Grundlage einer Fiktion der Nichteinreise“ vor. Dana Schmalz hat bereits überzeugend dargelegt, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte „von der Fiktion der Nichtanwesenheit von Personen wenig beeindruckt sein und Rechtsverletzungen gegebenenfalls rügen“ dürfte – und zwar nicht zuletzt deshalb, weil es der Menschenwürde zuwiderlaufen würde, wenn durch eine solche Konstruktion die territoriale Bindung an die Grundrechte ausgehebelt und Menschen ihrer Rechte beraubt werden könnten. Grundrechtsdogmatisch betrachtet entspricht dieser Diagnose der Befund, dass normative Fiktionen, die Rechte aushebeln, selbst als Eingriffe in das jeweilige Grundrecht einzuordnen sind.