Ankerzentren – verdorbener Wein in neuen Schläuchen?

Anker, das ist im allgemeinen Sprachgebrauch eine Metapher für Sicherheit, Zuversicht und Bindung. Im Koalitionsvertrag von SPD und CDU/CSU steht es für einen neuen Einrichtungstypus im Umgang mit Geflüchteten. Noch ist vieles unklar, aber fest steht schon jetzt: Rechtsstaatlichen Grundsätzen genügen diese Zentren nicht.

Deflection of Asylum Seekers to Ghettos in Third Countries?

One of the reform ideas of the Common European Asylum System is to enforce the deflection of asylum seekers to non-European countries. The designation of a third country as a safe third country may be made with exceptions for specific parts of its territory. That could cover the transfer of asylum seekers to an unstable third state, when a protection zone of the size of a refugee camp has been brought under control and asylum seekers are held there with their subsistence secured. This post aims at questioning the compatibility of this new scheme with the Geneva Convention and at eliciting a debate on it.

Verweisung Asylsuchender auf Ghettos in Drittstaaten?

Eine neue Idee bei der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems ist das Konzept des territorialen Teilschutzes: Um Asylsuchende auf außereuropäische Schutzstaaten verweisen zu können, soll es ausreichen, wenn die dazu nötigen Bedingungen nur in einem Teilgebiet des Territoriums erfüllt sind. Demnach wäre es etwa möglich, Schutzsuchende zwangsweise einem instabilen Drittstaat zuzuordnen, in dem eine Zone von der Größe eines Flüchtlingslagers unter Kontrolle gebracht wurde, und die Schutzsuchenden in dieser Zone subsistenzgesichert zu ghettoisieren.

Der Rechtsbruch-Mythos und wie man ihn widerlegt

Bis heute hält sich hartnäckig die Meinung, dass eine „illegale Masseneinwanderung“ nach Deutschland stattfinde und an den Grenzen die „rechtsstaatliche Ordnung“ zusammengebrochen sei. Nun dürfte die Behauptung vom fortwährenden Rechtsbruch, wie ich im Tagesspiegel schrieb, vorrangig das strategische Ziel verfolgen, die Politik generell zu delegitimieren und einem sachlichen Streit auch dadurch auszuweichen, dass man die Systemfrage stellt. Bei dieser generellen Feststellung könnte man es bewenden lassen und Reaktionen wie diejenige von Thilo Sarrazin über „Professor Unfug“ den diskursiven Echokammern des politischen Darknet überlassen. Dennoch sollen nachfolgend die zentralen rechtlichen Aussagen des Tagesspiegel-Beitrags näher erläutert werden

Der österreichische Verfassungs­gerichts­hof und die Mindest­sicherung

Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat Teile des Niederösterreichischen Mindestsicherungsgesetzes (NÖ MSG) für verfassungswidrig erklärt, weil sie gegen den Gleichheitssatz verstoßen bzw. aufgrund unsachlicher Kriterien wie etwa nach der Aufenthaltsdauer im österreichischen Staatsgebiet differenzieren. Kaum ein Thema wird in der Alpenrepublik derzeit derart heftig diskutiert, geht es doch um nichts weniger als das „dritte oder letzte Netz der sozialen Sicherheit“ in Österreich. Kernpunkte der Diskussion beziehen sich dabei auf die Frage, in welcher Höhe Asylberechtigte, subsidiär Schutzberechtigte und im allgemeinen anspruchsberechtigte Fremde Mindestsicherungsleistungen erhalten sollen.

30 days, six months… forever? Border control and the French Council of State

For Christmas 2017, the French Council of State – the Supreme Court for administrative matters in France – gave a nasty present to those attached to the free movement of persons in the Schengen area. In a ruling issued on 28 December (see here, in French), it upheld the decision of the French Government to reintroduce, for the ninth time in a row, identity control at its “internal” borders, i.e. borders with other Schengen countries – even though checks at internal borders are not, in fact, systematically performed. This decision, issued without even bringing the matter to the Court of Justice of the European Union for a preliminary ruling, sets aside, probably unlawfully, the time limit set by the Schengen Borders Code.

Doppelpass in Südtirol?

In ihrem Regierungsabkommen nehmen die ÖVP und die FPÖ in Aussicht, „den Angehörigen der Volksgruppen deutscher und ladinischer Muttersprache in Südtirol (...) die Möglichkeit einzuräumen, zusätzlich zur italienischen Staatsbürgerschaft die österreichische Staatsbürgerschaft zu erwerben”. Es ist unwahrscheinlich, dass es je zum Doppelpass kommen wird. Zu zahlreich, zu verzwickt sind die rechtlichen Schwierigkeiten. Dabei ist Italiens eigene Staatsbürgerschaft-Politik selbst alles andere als fehlerfrei.

Taking the EU-Turkey Deal to Court?

The EU-Turkey deal on the return of refugees is one of the most controversial policy steps taken by the EU in recent years. The EU General Court chose to sidestep the difficult legal questions raised by the deal by dismissing these cases, ruling it had no jurisdiction to review the deal on the ground that the Statement was not an act of Union institutions, but that of Member States. Will the CJEU use this opportunity to set the record straight by establishing who had the competence to conclude the EU-Turkey deal?