›EU-Ausländer‹ bleiben trotz Einbürgerung: Der EuGH macht es möglich!

Stellen Sie sich vor, Sie machen als deutscher Staatsbürger von Ihrem Freizügigkeitsrecht als Unionsbürger Gebrauch; arbeiten für einige Jahre in einem anderen Mitgliedstaat und heiraten dort einen Drittstaatsangehörigen, der nun ebenfalls von Unionsrecht wegen ein (abgeleitetes) Aufenthaltsrecht erhält. Dass Sie ihren Ehepartner ohne Rechtsverlust sollten mitnehmen können, wenn Sie nach Deutschland zurückkehren wollen, erscheint nur folgerichtig; der EuGH hat dies schon 2014 klargestellt. Nun hat der Gerichtshof allerdings in der vergangenen Woche einen draufgesetzt. Droht das Freizügigkeitsrecht seine Konturen zu verlieren?

The Irony of Brexit for Immigration Control

Immigration was a hot topic throughout the Brexit debate. ‘To take back control’ was a prominent slogan. While Brexit can facilitate legal control over the entry and stay of EU citizens, it need not necessarily make it easier for the UK to control the immigration of third-country nationals, including asylum seekers. It might even, paradoxically, render control of immigration by non-Europeans more difficult to some extent.

Die EU und die Mittelmeerroute: Umgehung des Refoulement-Verbots oder Kampf gegen ›illegale Migration‘?

Die Maßnahmen der EU-Staaten (einzeln und kollektiv) zur Verhinderung irregulärer Migration und irregulärer Einreisen finden immer im Spannungsfeld mit den sich aus den völkerrechtlichen Refoulement-Verboten ergebenden Verpflichtungen statt. Für die Maßnahmen an den Grenzen und unter der Hoheitsgewalt europäischer Staaten gibt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte einen entsprechenden rechtlichen Kompass vor, der bisher für die Zusammenarbeit mit Drittstaaten fehlt. Der nachfolgende Artikel versucht eine solche rechtliche Orientierung am Beispiel der zentralen Mittelmeerroute zu geben.

Die Identifikation Einzelner – Gedanken zum EGMR-Urteil im Fall N.D. und N.T.

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) im Fall N.D. und N.T. gegen Spanien stellt fest, dass Rückschiebungen in der Grenzzone der spanischen Enklave Melilla nach Marokko gegen das Verbot der Kollektivausweisung verstoßen. Die Entscheidung ist bedeutsam, weil sie die Abgrenzung von legitimem Grenzschutz und konventionswidrigen Praktiken betrifft. Und damit die zentrale Frage in der Regulierung von Migration überhaupt: Die nach dem rechtlichen Ausgleich zwischen staatlichem Souveränitätsinteresse und den Rechten der Migranten, welche durch Menschenrechtsverträge geschützt sind.

Asylfragen vor dem EuGH – ein Balanceakt zwischen Solidarität und Rechtsstaatlichkeit

Der EuGH hat die Klagen Ungarns und der Slowakei gegen die vorläufige obligatorische Regelung zur Umsiedlung von Asylbewerbern abgewiesen. Kernaussage: In einer asylrechtlichen Notlage tragen die Mitgliedstaaten die „Lasten“ solidarisch. Die Reaktionen sind ambivalent: Einige begrüßen die Umsiedlungs-Entscheidung als Zeichen der Solidarität. Andere werfen dem EuGH Rechtsbruch vor, weil er Solidarität über die Köpfe der unsolidarischen Umsiedlungs-Verweigerer hinweg „verordnet“ habe. Was ist von dieser Kritik zu halten, und wie lässt sich Solidarität dauerhaft sichern?

Das EU-Recht in der Krise – ein schwieriges Verhältnis

Seit Jahren wird darüber diskutiert, ob sich das EU-Primärrecht mit Blick auf die Euro-Krisenbewältigungsmaßnahmen angemessen biegungsfest zeigt. Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 6. September 2017, in der die Klagen der Slowakei und Ungarns gegen die vorläufige obligatorische Regelung zur Umsiedlung von Asylbewerbern abgewiesen wurde, stellt sich diese Frage im Bereich der Flüchtlingskrisenbewältigung nunmehr auch. In der Entscheidung nimmt der EuGH den Bindungsanspruch des Rechts weit – vielleicht zu weit – zurück. In dem Bemühen, der Politik effizientes und sicherlich auch weithin gefälliges Handeln zu ermöglichen, nimmt der EuGH schwere Legitimationsprobleme hin.

Hungarian Constitutional Identity and the ECJ Decision on Refugee Quota

The outcome of the lawsuit launched by the Hungarian Government against the EU Council’s decision on compulsory relocation of asylum seekers before the European Court of Justice (ECJ) took no-one by surprise, neither in Budapest nor elsewhere. Some may have hoped that the complaint would succeed legally, but nevertheless it has always been primarily a part of a well-devised political strategy based on the idea of national identity as a concept of constitutional and EU law.

The EU as the Appropriate Locus of Power for Tackling Crises: Interpretation of Article 78(3) TFEU in the case Slovakia and Hungary v Council

The CJEU’s judgment in Slovakia and Hungary v Council of 6 September 2017 raises important instutional questions. As the Court implicitly recognises the EU as the appropriate forum for taking effective action to address the emergency situation created by a sudden inflow of third country nationals, it adopts its tendency towards purposive and effectiveness-oriented jurisprudence to asylum law.

Linking Efficiency with Fundamental Rights in the Dublin System: the Case of Mengesteab

The recent CJEU decision "Mengesteab" has two significant consequences for Member States. First, applicants have a right to challenge the procedural steps by which Member States arrive at decisions regarding responsibility for protection applications to insure their fidelity to the rules prescribed in the Dublin Regulation. Second, the duty of Member States to begin assessing which state holds this responsibility engages as soon as the competent authority identified pursuant to article 35(1) of the regulation becomes aware of a request for international protection.