A 50/50 Ball: The East versus the EU in the Refugee Relocation Game

Last week, Advocate General Yves Bot dismissed the claims of Hungary and Slovakia against the EU refugee relocation scheme. The Commission has launched an infringement procedure against the Czech Republic, Hungary and Poland for not fulfilling their quota. The East/West divide in the matter of refugee relocation could be seen as evidence that the former communist countries are culturally backwards, liberally underdeveloped, and have low tolerance levels in regards to cultural and religious diversity. Yet there is no empirical research that shows that the East is more racist and xenophobic than the West. What else could explain this dangerous phenomenon?

Subjektive Rechte aus der Dublin-Verordnung: Der Fall Mengesteab vor dem EuGH

Neben der Geschichte der Dublin-Verordnung als äußerst zähem System einer ungerechten Zuständigkeitsverteilung zwischen Staaten gibt es eine zweite Geschichte der Dublin-Verordnung: Die langsame Stärkung der subjektiven Rechte von Asylbewerbern. Diese Geschichte erhält ein weiteres Kapitel mit dem diese Woche verkündeten Urteil Mengesteab des Europäischen Gerichtshofs. Die Entscheidung ist hochrelevant für die Praxis, weil sie die Fristenberechnung betrifft, bis wann ein Asylsuchender in einen anderen Mitgliedstaat gemäß Dublin-Zuständigkeit zurückgewiesen werden kann. Und die Entscheidung markiert zugleich, dass angesichts politischer Lethargie die größte Hoffnung für eine Veränderung des festgefahrenen Dublin-Systems in den Klagemöglichkeiten liegt.

Klarheit im Gemischtwarenladen »Flüchtlingskrise«: Zu den Urteilen des EuGH in den Fällen Jafari und A.S.

Mit den Urteilen „zur Flüchtlingskrise“ vom 26. Juli 2017 hat der EuGH gezeigt, dass er trotz seiner Sonderrolle, die es ihm erlaubt europarechtliche Normen verbindlich auszulegen, seine Aufgabe als Judikative versteht und nicht als Legislative. Er legt das Recht so aus, wie es das Völker- und das Europarecht verlangen, nämlich in erster Linie nach Wortlaut sowie nach dem Zusammenhang und dem Ziel der Normen.

Gestaltung und Verantwortung − Asyl-Entscheidungen des EuGH als Rückspiel an die Politik?

Den jüngsten Urteilen des EuGH im Umfeld des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) gingen stets menschenrechtlich grundierte Schlussanträge von Generalanwälten voraus, die geeignet waren, ebenso grundlegende wie dysfunktionale Rechtsstrukturen desselben auf den Kopf zu stellen. Ein Blick auf drei jüngere und bedeutende Entscheidungen zeigt, dass der EuGH zumeist zu abweichenden dogmatischen Begründungen und auch Ergebnissen gekommen ist. Steckt dahinter das Gespür des Gerichtshofs, mit Blick auf den Gedanken der Gewaltenteilung nicht zu weit zu gehen, aber dennoch den Handlungsdruck auf die verantwortliche politische Ebene zu erhöhen?

Zäune bauen in Luxemburg

Angela Merkel wird mit der heutigen Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofs in Sachen Flüchtlingsschutz gut leben können. Ihr Entschluss im Sommer 2015, die Grenzen für die Flüchtlinge aus Ungarn zu öffnen, war mitnichten der "eklatante Rechtsbruch", den die CSU mit Sekundanz allerhand prominenter Verfassungsjuristen immer behauptet hatte. Das viel beschworene Selbsteintrittsrecht in Art. 17 Abs. 1 der Dublin-III-Verordnung war in den Augen des EuGH das Druckventil, das Deutschland in der Extremsituation 2015/16 wenn schon nicht öffnen musste, so doch durfte. Ansonsten aber bleibt es dabei: Humanitäre Krise hin oder her – wen die Staaten an der Außengrenze reinlassen, für den sind sie zuständig. Sollen sie halt Zäune bauen.

Family Life Temporarily not Available – Bilateral Limits on Family Unity within the Dublin-System

Germany and Greece bilaterally agreed upon slowing down the family reunification procedures of asylum seekers under the Dublin III Regulation. Now, many doubts and questions surround the exact terms and conditions of the agreement. Who bears the responsibility of delayed transfers? And what can be done to prevent families from being separated longer than legally permitted?

Normality and Exception: The Advocate General’s Opinion in A.S. and Jafari

On 8 June 2017, Advocate General Eleanor Sharpston delivered her Opinion in a case that goes to the core of what (infamously) came to be known as ‘refugee crisis’. On a broader, more systemic, level, the Opinion could be read as a history of the present bringing to the fore issues of geographical hierarchies and injustice and solidarity inscribed into the structure of EU law.

Schengen schlägt zurück!?

Die Rechtsgrundlagen für verdachtsunabhängige Personenkontrollen im Bundespolizeigesetz genügen für sich genommen nicht den Vorgaben des EU-Rechts. Sie sind zu unbestimmt und drohen daher zu einer Kontrollpraxis zu führen, die in ihrer Wirkung im Schengenraum verbotenen Grenzkontrollen gleichkommt, so der EuGH gestern Vormittag. Doch auf den zweiten Blick ist die Entscheidung weit weniger mutig als sie scheint.

Reform der EU-Asylpolitik: Fallstricke bei der politischen Aktualisierung von Verfassungswerten

Die relative Ruhe der öffentlichen Diskussion sollte nicht davon ablenken, dass die Krise des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems ungelöst bleibt. Umso wichtiger ist, dass die Kommission eine Reihe von Vorschlägen unterbreitete, die derzeit in Brüssel intensiv diskutiert, in Deutschland mit Ausnahme der Reform der Dublin-Verordnung aber kaum beachtet werden. In der Tat sind die vorgeschlagene Reform der Aufnahme-Richtlinie sowie das Vorhaben für eine neue Verfahrens- und Qualifikation-Verordnung, die erstmals im vergangenen Juli kurz vor der Sommerpause veröffentlicht wurden, vergleichsweise technisch angelegt. Wichtig sind sie aber dennoch, weil die drei Rechtsakte den legislativen Kern des GEAS ausmachen und daher auch beim anstehenden Europäischen Rat am 22. und 23. Juni diskutiert werden. Überwindet die EU mit den Vorhaben die Krise?

More Is Less: Multiple Citizenship, Political Participation, and Mr Erdogan

I must differ with my colleague, Peter Spiro, and those who consider dual citizenship unproblematic or even progressive and a facilitator of immigrant integration. The devaluation of citizenship that widespread dual citizenship both reflects and worsens is in fact bad for those who need democracy and seek social equality. It is also another moment in which political power has yielded to market power. At the same time, making dual citizenship illegal, or even discouraging it, is a pointless effort since even after the current nationalist-populist wave passes, human mobility is highly likely to remain at high levels.