Brücken für die Diaspora: ein Interview mit RAINER BAUBÖCK

"Die richtige Antwort auf die Unterstützung autoritärer Herkunftsregime durch manche Einwanderer ist es, sie für die deutsche Rechtsordnung und Demokratie zu gewinnen. Und das setzt voraus, das man ihnen den Zugang dazu gewährt. Diesen Zugang kann man auf zwei Weisen gewähren, durch Einbürgerung oder durch das kommunale Ausländerwahlrecht."

Sanctuary Cities in Deutschland: Widerstand gegen die Abschiebepolitik der Bundesregierung

Sanctuary Cities nennen sich in den USA und Kanada Städte, die sich weigern, an der Abschiebungspolitik des Bundesstaates mitzuwirken. Die Idee dazu etablierte sich in den 80er Jahren in Nordamerika und verbreitete sich weiter nach Großbritannien, wo sich verschiedene Städte zusammengeschlossen haben, die die Kultur der Gastfreundschaft und des Willkommens beleben möchten und das Ziel haben, dass sich geflüchtete Menschen dort sicher fühlen. Nun gründen sich auch in deutschen Städten Initiativen, die sich Ähnliches für ihre Kommunen wünschen.

Humanitäre Visa für Flüchtlinge, Teil 1: Nicht mit der EU

In seinem jüngsten Urteil "X und X v. Belgien" musste sich der EuGH erstmals mit der Gretchenfrage des Flüchtlingsrechts befassen: Der Frage nach legalem Zugang zu Schutz. Was besagt das Non-Refoulement-Gebot in Situationen fernab von der Grenze, wenn eine Person gegenüber einer Botschaft ein Schutzgesuch äußert? Wie weit reicht die (extraterritoriale) Verantwortung für den Flüchtlingsschutz? Gibt es nicht nur eine Notwendigkeit, sondern auch die Pflicht legale Zugangswege für Flüchtlinge in die EU zu ermöglichen? Bedauerlicherweise sucht der EuGH in seiner Entscheidung erst gar nicht nach einer Antwort auf diese Fragen, sondern stellt lediglich fest, dass sie jedenfalls nicht im EU-Recht zu finden sei – das sei hier nämlich gar nicht anwendbar.

Stateless persons‹ entitlement to citizenship – and Denmark’s call for dilution of state obligations in this regard

The UN statelessness convention obliges member states to grant citizenship to persons born on their soil who would otherwise be stateless. Denmark, with very little success so far, is pushing for a renegotiation of that obligation, allegedly for security reasons. What is behind this effort? Could maybe the Danish initiative prove even beneficial by laying the ground for more international cooperation on citizenship law matters?

Klare Worte vom EuGH: bei Abschiebungen darf keine unmenschliche Behandlung drohen

Wenn im Dublin-System ein Flüchtling abgeschoben werden soll, muss sichergestellt sein, dass ihn keine unmenschliche Behandlung erwartet - im Einzelfall, nicht nur im Großen und Ganzen. So sieht man das nicht nur in Straßburg, sondern auch in Luxemburg. Das hat der Europäische Gerichtshof jetzt klargestellt und damit allen, die eine Absetzbewegung vom EGMR vermutet hatten, eine grundrechtliche Lehrstunde erteilt.

Geschlossenheit in welchem Sinne? Europäische Verfassungsfragen beim Treffen in Malta

Beim Gipfel von Malta will die EU in punkto Migrationspolitik Geschlossenheit demonstrieren - auch gegenüber US-Präsident Trump. Die USA schultern aber den Löwenanteil der Kosten für das UN-Flüchtlingshilfswerk und für das Resettlement von Flüchtlingen. Beides unterstreicht, dass es nicht ausreichend ist, die USA an den Pranger zu stellen. Europa als ein Verbund vieler der wohlhabendsten Staaten der Welt trifft eine moralische Pflicht, gerade in so einer Situation die Idee des Flüchtlingsschutzes als einer minimalen weltbürgerlichen Solidarität aufrechtzuerhalten. Aber auch schon die von Ratspräsident Tusk betonte „Wahrung des internationalen Rechts“ macht Europa Vorgaben, was die Grenzsicherung angeht.

Sanctuary Cities and the Trump Administration

The current clash between the Trump administration and the so-called “sanctuary cities” on immigration is not qualitatively new. There have been other attempts by the local level in the United States to position itself as an alternative political force vis-à-vis the federal government. Due to the political style of the new administration and all the drama attached to it, the conflict may, however, reach new simmering heights. It may also be more dangerous for the social cohesion of the United States as a political entity.

Wer ist Flüchtling? Zum Hin und Her der Entscheidungspraxis zu Asylsuchenden aus Syrien

Syrische Flüchtlinge sind die größte Gruppe von Asylsuchenden in Deutschland und erhalten hier Schutz – aber nicht unbedingt einen einheitlichen Status. Das erstaunt zunächst nicht, da Asylanträge individuell zu prüfen sind. Die Frage der Statusgewährung hängt jedoch nicht nur von der persönlichen Situation der Betroffenen ab, sondern maßgeblich von der rechtlichen Wertung, die daraus gezogen wird. Dabei wirft die verfassungsrechtlich nicht weiter spannende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 14. November 2016 (2 BvR 31/14) ein Schlaglicht auf die bemerkenswerten Schlenker der Entscheidungspraxis zu syrischen Flüchtlingen.

Nur fragmentarischer Schutz: Asyl wegen sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität

In vielen Staaten werden Menschen nach wie vor wegen ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität verfolgt. In Deutschland haben sie Anspruch darauf, als Flüchtlinge anerkannt zu werden – so sehen es die Qualifikationsrichtlinie und das deutsche Asylrecht ausdrücklich vor. Dennoch ist die Situation von wegen ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität verfolgten„SOGI-Flüchtlingen“ auch in Deutschland nicht rosig. Im Asylverfahren stehen sie vor besonderen Herausforderungen, während des Asylverfahrens werden ihre Rechte nicht immer gewährleistet, und der Zugang zum Schutz ist ohnehin schwer.