Verteilung unbegleiteter minderjähriger Geflüchteter auf die Bundesländer: eine Sache des Kindeswohls?

Unbegleitete minderjährige Geflüchtete werden künftig wie Erwachsene auch auf die Bundesländer verteilt. Dafür sorgt das „Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher", das am Sonntag in Kraft getreten ist. Die Neuregelungen werden vor allem mit dem Vorrang des Kindeswohls gerechtfertigt, der sich aus Art. 3 der UN-Kinderrechtskonvention ergibt. Doch trägt die Neuregelung wirklich den Belangen des Kindeswohls Rechnung und läuft ihnen nicht vielmehr zuwider?

Jenseits von Dublin: zulässige Rückschiebungen in die Nachbarstaaten

Wie kann man in der Zusammenarbeit mit anderen Ländern mittelfristig wieder ein funktionierendes Asylsystem in Europa und darüber hinaus etablieren? Das ist die Königsfrage der derzeitigen Debatte um die Bewältigung der Flüchtlingskrise. Zwischenschritte hierzu könnten sein, das bilaterale Rückführungsabkommen mit Österreich zu reaktivieren oder sicherer Aufenthaltsorte auszuweiten und so im geltenden deutschen Recht die Verantwortung anderer Staaten zu betonen.

Grenze auf, Grenze zu? Die transnationale Wirkung von Rechtsverstößen im Dublin-System

In der Flüchtlingskrise bedarf es einer europäischen Lösung. Die verbreitete Vorstellung, man könne Flüchtlinge an der deutschen Grenze massenhaft abweisen, erweist sich vor dem Hintergrund des europäischen Asylrechts als Irrglaube. Dieses beruht auf dem wechselseitigen Vertrauen darauf, dass alle Mitgliedstaaten die rechtlichen Vorgaben einhalten. Die Rechtsverstöße einiger gehen nun zulasten Deutschlands. Einen Ausweg aus diesem Dilemma wird man nicht an der nationalen Grenze finden.

VG Stuttgart: Europarecht bremst Grenzschützer

Die Bundespolizei darf im Grenzgebiet nicht verdachtsunabhängig Personen kontrollieren, um illegal Einreisende aufzuspüren. Die Regelung in § 23 Bundespolizeigesetz, die ihr im 30 km-Grenzgebiet jederzeit anlasslose Identitätsfeststellungen erlaubt, ist europarechtswidrig und daher unanwendbar. Das hat das Verwaltungsgericht Stuttgart gestern entschieden (Az. 1 K 5060/13) – ein Urteil, das in diesen Zeiten europaweiter Diskussionen um Grenzzäune und Transitzonen noch für Wirbel sorgen dürfte.

Transitzonen für Flüchtlinge im Dublin-System?

Um eine Überforderung von Behörden und Zivilgesellschaft in der Flüchtlingskrise abzuwenden, schlagen manche so genannte Transitzonen an den deutschen Außengrenzen vor. Abgesehen von der Frage, wie dies ins Dublin-System passt – wer sich die jüngsten Äußerungen aus der CSU dazu genauer ansieht, der kann erahnen, wohin die Reise eigentlich gehen soll: Die Transitzonen sind der Versuch, das Konzept der bayerischen Erstaufnahmeeinrichtungen für Asylbewerber vom Balkan bundesweit als Standard zu etablieren – nur mit Stacheldraht abgeriegelt und vom Bund bezahlt. Und ob das mit europäischen Grundrechtsstandards vereinbar ist, wird womöglich bald der EuGH zu klären haben.

Crisis, what Crisis? Some Views from Spain on the Recent Refugee Crisis in Europe

The Spanish approach to the ongoing refugee crisis is certainly striking given the general lack of involvement and indifference with which the national government has addressed the issue. The same cannot be said of other subnational authorities (i.e. autonomous regions, municipalities, etc.) or the general public, who have been particularly active and eventually contributed to the mobilisation of the national government, thus modifying its initial attitude. One should not find extraordinary this reluctance in addressing the problem of refugees, as it in fact reveals a remarkable continuity with the actions of previous governments, whatever their political colour. This undoubtedly constitutes quite a paradox: even if during its recent turbulent history Spain has been generating refugees in large numbers, with the establishment of democracy its attitude towards the notion of asylum revealed a striking lack of ambition.

Dublin, Schengen und der Stöpsel

Deutschland muss in diesen Tagen für seine Flüchtlingspolitik eine Menge Kritik einstecken. Eine nüchterne Betrachtung zeigt: Die Kritik geht im Wesentlichen fehl. Auch wenn es einigen europäischen Staaten nicht gefallen dürfte; im Gegensatz zu ihnen hält Deutschland die unionsrechtlichen Vorgaben in punkto Dublin-Verfahren und Schengen-Besitzstand ein. Wer glaubt, dass Menschen, die enorme Strapazen in Kauf nehmen und sogar bereit sind ihr Leben zu riskieren, erst den Wink der Kanzlerin abwarten müssen, um eine lebensverändernde Entscheidung zu treffen, unterschätzt die Migrationsdynamik gewaltig.

Straßburg zu Lampedusa: Menschenwürde muss krisenfest sein

Das Urteil kommt zur rechten Zeit: Flüchtlinge haben ein Recht auf Achtung ihrer Menschenwürde, auch wenn sehr viele in sehr kurzer Zeit ankommen und das Ankunftsland darauf sehr schlecht vorbereitet ist. Das ist die Quintessenz des heutigen Lampedusa-Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Die "Krisen-" und "Notstands"-Argumente, mit denen der Aufnahmestaat sich verteidigt, mögen noch so berechtigt sein – gegen die Menschenwürde richten sie nichts aus.

Anschubsen oder Wegschubsen: Ein Fall von politischer Fehlsteuerung in der Flüchtlingspolitik

Nudging zielt darauf ab, statt immer mehr Aufgaben in staatliche Verantwortung zu übernehmen, durch die manchmal minimale Veränderung von Rahmenbedingungen Anreize zu setzen, um Eigenengagement zu fördern. In der Flüchtlingspolitik bietet die Möglichkeit, für syrische Flüchtlinge Verpflichtungserklärungen abzugeben, für alle, die dem Sterben in Syrien und auf dem Mittelmeer nicht mehr tatenlos zusehen wollen, eine Option sich zu engagieren. Sie fördert gleichzeitig die schnelle Integration der Flüchtlinge, indem diese an ein Netzwerk von Personen angebunden werden, die durch privates Engagement Zugang zu Wohnungs- und Arbeitsmarkt vermitteln können. Aber genau diese interessante Steuerungsidee der Politik droht gerade im Kompetenz- und Finanzstreit zwischen dem Bund und den Ländern zerrieben zu werden.

Responsibility Sharing of Asylum Seekers in the EU: Good Quality First Reception is the Key

Why are we surprised that asylum seekers will go to great efforts to arrive somewhere where they have a chance of decent reception conditions rather than being forced to live on the street or locked up in horrific detention centres? Clearly good quality first reception is the key to equitable distribution of asylum seekers. Until there are good quality reception facilities available in all Member States there is no point even addressing the question of responsibility sharing.