Verteilung unbegleiteter minderjähriger Geflüchteter auf die Bundesländer: eine Sache des Kindeswohls?
Unbegleitete minderjährige Geflüchtete werden künftig wie Erwachsene auch auf die Bundesländer verteilt. Dafür sorgt das „Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher", das am Sonntag in Kraft getreten ist. Die Neuregelungen werden vor allem mit dem Vorrang des Kindeswohls gerechtfertigt, der sich aus Art. 3 der UN-Kinderrechtskonvention ergibt. Doch trägt die Neuregelung wirklich den Belangen des Kindeswohls Rechnung und läuft ihnen nicht vielmehr zuwider?
