Flying Blind

A quarter of a billion euros. That was the final price tag the last time German politicians and constitutional law professors assured us that a controversial German idea was compatible with EU law. Yet the Autobahn car toll for foreigners only pushed through by the Bavarian regional conservatives (CSU) and passed by the Federal government grand coalition of Conservatives and Social Democrats was – quite predictably from the outset – contrary to European law and cost German taxpayers many millions of euros in contractual penalties following clarification by the ECJ in 2019. The way the current refugee debate in Germany is handled could end up costing Germany, i.e. all of us, much more – not so much in euros, but in trust in the reliability of Germany in general, as an EU Member State, and more generally trust in the reliability of the law.

Auf Europablindflug in der Asyldebatte

Eine Viertelmilliarde Euro. Das war das letzte Mal am Ende der Preis, als deutsche Politiker und Verfassungsrechtsprofessoren im Brustton der Überzeugung Europarecht erklärten und alles rechtmäßig fanden. Dabei war die von der CSU durchgesetzte und von der Großen Koalition aus Union und SPD verabschiedete PKW-Maut für Ausländer – von vornherein absehbar – europarechtswidrig und kostete den deutschen Steuerzahler nach der Klarstellung durch den EuGH viele Millionen Euro Vertragsstrafen. Der Umgang mit dem Recht in der aktuellen Flüchtlingsdebatte könnte Deutschland, also uns alle, am Ende viel mehr kosten – nicht so sehr an Euro, aber an Vertrauen in die Verlässlichkeit Deutschlands und die deutsche Europapolitik, und allgemeiner in die Verlässlichkeit des Rechts.

Der Mythos von der Notlage

Seit dem Attentat von Solingen überbietet sich die Politik in Forderungen, die Rechte von Geflüchteten zu beschneiden oder gar auszusetzen. Nicht nur die CDU und ihr Vorsitzender Friedrich Merz preschen mit radikalen Forderungen vor und inszenieren sich dabei als Retter eines Volkes im Ausnahmezustand. Auch wenn die Rhetorik von Merz und Teilen der Bundesregierung dies anders implizieren – aus rechtlicher Perspektive ist die Antwort klar: Zurückweisungen aufgrund eines „Notstands“ lassen sich weder durch das Flüchtlings- noch durch das Europarecht rechtfertigen.

Mit Sicherheit nicht

Die Forderung, Leistungen für sogenannte „Dublin-Fälle“ zu kürzen bzw. ganz auszuschließen, hat nach dem islamistischen Terrorangriff von Solingen Eingang in das „Sicherheitspaket“ der Bundesregierung gefunden. Die aktuelle politische Debatte zeugt in erster Linie von Unkenntnis der aktuellen Rechtslage und der Lebenssituation von Asylsuchenden und geduldeten Menschen in Deutschland. Die Forderungen, Sozialleistungen für geflüchteten Menschen im Dublin-Verfahren noch weiter zu kürzen oder sie sogar davon auszuschließen, sind mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.

Nun also doch? Zurückweisungen von Asylbewerbern aufgrund einer »Notlage«

Die Dublin-Regeln verlieren nicht deshalb ihre rechtliche Bindungswirkung, weil sie praktisch schlecht funktionieren. Im Europarecht gilt nicht das völkerrechtliche Prinzip eines „Auge um Auge, Zahn um Zahn“, wonach ein Land eine Verpflichtung missachten darf, weil andere Länder dasselbe machen. Zahlreiche Urteile des EuGH bekräftigen seit Jahren, dass die Dublin-Regeln trotz aller Defizite verbindlich sind. Die Politik muss Gesetze ändern, die ihr nicht gefallen.

Falltür im Staatsangehörigkeitsrecht

Bereits seit geraumer Zeit besteht der Wille, das Staatsangehörigkeitsrecht zu instrumentalisieren, um Menschen über ihre doppelte Staatsangehörigkeit loszuwerden. Aber auch die etablierten Volksparteien diskutieren offen darüber, wie sich kriminalpolitische Probleme staatsangehörigkeitsrechtlich lösen lassen könnten. Auch wenn mit der Novellierung des Staatsangehörigkeitsrechts im März 2024 die meisten Verlustgründe aus dem StAG gestrichen wurden, bleibt mit dem Terrorismusverlustgrund § 28 Abs. 1 Nr. 2 StAG eine Regelung übrig, die hohes Diskriminierungspotenzial aufweist.

Wer ist das Volk?

Der Begriff des Volkes ist zentral für unser Grundgesetz – und ist es auch seit jeher für rechte Parteien und Bewegungen. Auch die Funktionär*innen, Mitglieder und Anhänger*innen der „Alternative für Deutschland“ (AfD) beziehen sich immer wieder positiv auf den Begriff des Volkes und legen nahe, dass es ein „eigentliches“, über die Gemeinschaft aller Staatsangehörigen hinaus gehendes Volk gebe, das es zu erhalten gelte. Das Grundgesetz zieht dem Volksbegriff allerdings Grenzen.

(K)eine Frage der Gerechtigkeit

Wer weder „alt“ noch erwerbsgemindert ist und dennoch seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Erwerbseinkommen oder Vermögen sichern kann, wird als arbeitsuchend eingestuft. Mit dieser Einstufung sind politische Grundannahmen verbunden, die sich im Existenzsicherungs-, aber auch im Einbürgerungsrecht und im Umgang mit Familienleistungen zeigen: Armut sei in erster Linie Armut an Erwerbsarbeit und Ausdruck einer freien Entscheidung zur Untätigkeit. Auch die als Teil der „Wachstumsinitivative“ angekündigten, zusätzlichen Verschärfungen im Bürgergeldrecht stellen sich damit als logische Fortsetzung einer einheitlichen politischen Linie dar.

Humanitarian Visas for International Protection Purposes

When feasible, third-country nationals request within EU Member States’ diplomatic or consular representations a visa on the basis of their need of international protection, in order to be granted legal access to the issuing State’s territory precisely to apply for international protection upon arrival. The focal point is whether States can be required to issue these visas in order to comply with their human rights obligations. This contribution demonstrates that the European Court of Human Rights holding that States do not hold any obligation in the context of humanitarian visa proceedings is unconvincing.

Jewish Past, Mnemonic Constitutionalism and the Politics of Citizenship

For this symposium essay, I will focus on the Jewish past, with its tragedies extending beyond and preceding the Holocaust as a master narrative unfolded by mnemonic constitutionalism. Specifically, I will reflect on how citizenship laws – as the foundational cluster of constitutional law in liberal democracies, including the countries without a formal constitution – have built constitutional ontologies upon the Jewish past and the “never again” theme through three central examples involving “Jewish citizens”.