Die Konstruktionsfehler des § 28a IfSG
Die aktuellen flächendeckenden Corona-Bekämpfungsmaßnahmen wie Maskenpflicht, Abstandsgebote und Beschränkungen bei Veranstaltungen werden fast alle auf den im November 2020 ins IfSG eingefügten § 28a gestützt. § 28a IfSG wurde in einer Situation konzipiert, die in vielen Punkten nicht mehr mit der jetzigen vergleichbar ist. Für die weitere Epidemiebekämpfung im Spätsommer und im Herbst muss die Norm dringend überarbeitet werden.
