Verbessern statt verlängern

Die gesetzlichen Grundlagen zur Bewältigung der Corona-Pandemie fallen zum 1. April 2021 weg. Will der Gesetzgeber an seiner bisherigen Strategie der Pandemiebekämpfung festhalten, muss er also tätig werden. Doch statt die bisherigen Regelungen einfach zu verlängern, sollte er die notwendige Änderung des Infektionsschutzgesetzes nutzen, um eine verfassungskonforme Pandemie-Bewältigungsgesetzgebung zu schaffen.

Informeller Föderalismus statt öffentlicher Deliberation

Morgen konferieren die Ministerpräsident*innen mit der Bundeskanzlerin zum siebzehnten Mal über die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Dies ist aus rechtlicher Perspektive bemerkenswert: weder die Konferenz noch ihre Beschlüsse sind verfassungsrechtlich oder einfachgesetzlich vorgesehen. Als Ort der Koordination der Rechtsetzung durch die Landesregierungen stellt die Konferenz kein verfassungsrechtliches Problem dar. Die Art und Weise der politischen Entscheidungsfindung ohne Beteiligung der Öffentlichkeit hingegen schon.

Verfassungsbruch? Schlimmer: Ein Fehler

Ob der Lockdown fortgesetzt wird, entscheidet sich nach Lage der Dinge nicht nach Maßstäben des Verfassungsrechts. Nachdem im Herbst 2020 sogar in Regierungserklärungen über „Verhältnismäßigkeit“ und „Angemessenheit“ gesprochen wurde, besteht inzwischen kein Anhaltspunkt mehr, dass Entscheidungen der Exekutive – wie auch immer sie in den nächsten Wochen und Monaten lauten – aus rechtlichen Gründen begrenzt werden könnten. Vor allem mit dem Wunderwort der „Vorsorge“ hat man sich neue Beinfreiheit verschafft. Wie kam es dazu? Und warum ist das ein Fehler?

Keine Priorität für die Rechtswissenschaft

Man kann das Unbehagen, dass in der Pandemie auch eher randständige Fragen zu verfassungsrechtlichen Grundsatzproblemen hochgezont werden, grundsätzlich nachvollziehen. Auch kann man verstehen, dass die Pandemie an den Nerven zehrt, nachvollziehbarerweise vor allem bei denjenigen, die politische Verantwortung tragen. Es ist aber nicht akzeptabel, dass in einer so fundamentalen Frage von Leben und Tod einhellig artikulierte verfassungsrechtliche Probleme unter den Parlamentstisch fallen.

The EU’s and UK’s Self-Defeating Vaccine Nationalism

The European Union and the United Kingdom currently risk being victims of their own vaccine nationalism. The time-pressure for securing as many vaccine doses against COVID-19 as possible has led to hiccups and even tensions between both. At the heart of the matter is AstraZeneca’s delay in distributing a given number of doses in the European Union. Meanwhile, it continues to serve the United Kingdom in a timely fashion. The threat of imposing export restrictions is now on the table.

Auch Sachverständige tragen Verantwortung für die Gesellschaft und sind Teil der politischen Willensbildung

JuristInnen reden gerne über über die Rechtspolitik und VerfassungsjuristInnen naturgemäß gerne über verfassungspolitische Fragen. Deshalb schien es naheliegend, dass ich mich in einem Retweet mit Fragen der wissenschaftlichen Beteiligung von Sachverständigen aus der Rechtswissenschaft im Bereich des Infektionsschutzes auseinandersetze. Tatsächlich aber habe ich mich mit der Beteiligung der Sachverständigen überhaupt nicht auseinandergesetzt, sondern mit einem Artikel in der WELT mit dem Titel: „Verfassungswidrige Corona-Eingriffe? Union und SPD ducken sich weg“.

Heribert Hirte und die Wissenschaft

Die Stimmung in Corona-Deutschland schwankt derzeit zwischen Ermattung und Aufgeregtheit. Ein Tweet des stellvertretenden Vorsitzenden des Rechtsausschusses im Deutschen Bundestag, Heribert Hirte, belegt, dass die Nerven auch im politischen Betrieb zusehends bloß liegen. Hirte war nicht glücklich damit, dass in den Medien, konkret in der „Welt“, davon berichtet wurde, zwei juristische Sachverständige hätten im Gesundheitsausschuss verfassungsrechtliche Kritik an den Regelungen zur Impfpriorisierung geäußert. Daraufhin setzte er – oder wer auch immer seinen Account betreut – folgenden Tweet ab: „Nu mal so: die von @welt zitierten #Kinggreen (AfD SV) und #Kießling dienen durch die Bank immer vielen #Querdenkern als Zitatgeber in den an uns Parlamentarier gerichteten Massenmails.“

Es bedarf mehr

Ab heute gilt in Bayern – und möglicherweise auch bald bundesweit – im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und im Einzelhandel die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Personen, die Arbeitslosengeld II beziehen oder ihr geringes Einkommen mit Leistungen der Grundsicherung aufstocken müssen, trifft diese Pflicht besonders hart: Auf sie kommen Mehrkosten zu, die im Regelbedarf nicht zur Verfügung stehen. Es spricht viel dafür, dass die Jobcenter diese zusätzlichen Kosten als Mehrbedarf erstatten müssen.