Bundestag macht Unmögliches möglich

Der Bundestag hat heute festgestellt, dass die Durchführung von Versammlungen zur Aufstellung von Kandidaten für die Bundestagswahl 2021 infolge der Covid-19-Pandemie unmöglich ist. Er gibt dem Bundesinnenministerium damit grünes Licht, von einer zentralen Vorgabe des Wahlrechts durch Rechtsverordnung abzuweichen: Die Parteien sollen ihre Kandidaten auch ohne Versammlung aufstellen können. Die Ausrufung dieses „Wahlvorbereitungsnotstands“ lässt aufhorchen.

Das Problem mit den Gefälligkeitsattesten

Rechtspolitisch ist die Lage rund um die Maskenpflicht und die Möglichkeit, sich von ihr befreien zu lassen in mehrfacher Hinsicht problematisch. Problematisch einerseits, weil (wohl nicht ganz zu Unrecht) der Eindruck besteht, dass es für Menschen, die nicht aus gesundheitlichen, sondern aus politischen Gründen das Tragen der Maske ablehnen, ohne größere Umstände möglich ist, sich per Attest von der Maskenpflicht befreien zu lassen. Problematisch andererseits, weil dieser Anschein dazu führt, dass diejenigen, die tatsächlich aus gesundheitlichen Gründen nicht dazu in der Lage sind, eine Maske zu tragen, unter den Verdacht der Coronaleugnung gestellt werden. In diese Problemlage greift der Beschluss des 11. Senats des OVG Berlin-Brandenburg vom 04.01.2021 (11 S 132/20).

The Paradox of Israel’s Coronavirus Law

On January 12, 2021, the Israeli Supreme Court sitting as High Court of Justice (HCJ) will hear arguments in a series of cases challenging the constitutionality of Israel’s Coronavirus Law. This Law was enacted on July 23, 2020, to replace the Israeli government’s reliance on general emergency powers. It was supposed to curb the government’s powers on restricting rights and ensure parliamentary supervision of enacted measures. In fact, however, it handed the government new executive lawmaking powers rather than limiting them.

»Privilegien« für einige oder Lockdown für alle?

Noch ehe die erste Impfung verabreicht war, entbrannte die Diskussion um eine Differenzierung zwischen geimpften und nicht geimpften Personen. Dürfen geimpften Personen Möglichkeiten eines „normaleren“ Lebens eingeräumt werden, die man nicht geimpften Personen (noch) vorenthält? Oder muss der Staat jegliche Differenzierung verbieten und den Lockdown damit für alle bis zur (möglicherweise gar nicht erreichbaren) Herdenimmunität, aufrechterhalten?

On Vaccine Nationalism, the ‚Slowbalisation‘ and Zoonotic Diseases – Part I

Although it is impossible to predict all of the current pandemic’s potential consequences, Covid-19 has already acquired a multidimensional nature, affecting all levels of society, and will seemingly become a catalyst of change in many fields, including international relations and international law. In the light of the current developments, MURATCAN SABUNCU discusses with ANNE PETERS the coronavirus, its global effects and transformative potential.

Corona Constitutional, Folge #53: Ein Recht auf Anonymität im Internet

Die Anonymität im Internet ist unter Beschuss: Das OLG München hat in der vergangenen Woche entschieden, dass Facebook seine Nutzerinnnen und Nutzer zur Verwendung von Klarnamen zwingen kann. Immer wieder kommt auch die Forderung nach einem "digitalen Vermummungsverbot" auf, um "sozialschädliches Verhalten" einzudämmen. ERIK TUCHTFELD spricht mit JOHANNES CASPAR, dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, über die Bedeutung von Anonymität für die Meinungsfreiheit und Möglichkeit, trotz Anonymität auch Hassrede und Straftaten effektiv zu bekämpfen.

Im Auftrag des Bundes

Über den Föderalismus wird dieser Tage viel diskutiert. Wie das deutsche Modell der föderalen Aufteilung von Kompetenzen zwischen Bund und Ländern eingeschätzt wird, scheint dabei stark von der jeweiligen Wahrnehmung des Erfolgs der Pandemiebekämpfung abzuhängen. Über eine relativ einfache Möglichkeit, die Zuständigkeit zur Pandemiebekämpfung stärker auf Bundesebene zu konzentrieren, ist bisher, soweit ersichtlich, jedenfalls nicht umfangreich diskutiert worden: die Einstufung des Gesundheitsschutzes als Gegenstand der von den Ländern im Auftrag des Bundes auszuführenden Gesetze.