Corona Constitutional, Folge #52: Britische Verfassungskrise(n)

Das Brexit-Drama zwischen Brüssel und London zieht alle Blicke auf sich. Darüber übersieht man leicht den Streit über die verfassungsrechtlichen Grundpfeiler des Vereinigten Königreichs, der sich in den letzten Wochen und Monaten dramatisch zugespitzt hat – von der Rolle des Supreme Court bis zur "Devolution" in Schottland, Wales und Nordirland. Anlass genug für uns, über den aktuellen Zustand und die Entwicklung der ungeschriebenen britischen Verfassung zu sprechen. Wie hat hat sie sich im Laufe der letzten Jahre gewandelt, und ist sie den aktuellen Herausforderungen gewachsen? Darüber spricht Eva Neumann mit NICHOLAS BARBER, Professor für Verfassungsrecht und Verfassungstheorie an der Universität in Oxford.

Vorrang für Bildung

Die seit September erheblich gestiegenen Corona-Infektionszahlen in Deutschland haben zu einem sogenannten „Teil-Lockdown“ geführt. Forderungen nach einer (temporären) Schließung von Bildungseinrichtungen, wie im Frühjahr, haben die Länder eine Absage erteilt. Sie räumen dem Recht auf Bildung Vorrang ein. Das ist richtig so - und auch rechtlich sehr gut vertretbar.

No Benefit of Hindsight

Austria is currently in the midst of a second hard lockdown. This move came after a somewhat carefree summertime that ended rather chaotic. Since then, the government has reacted late, the public was informed at short notice, coordination of the administration was poor and the enacted legislation and enforcement of measures are constitutionally problematic.

Das Maßnahmegesetz

Zu den vielen unerfreulichen Veränderungen der politischen Kultur durch den Rechtspopulismus und die Verkünder alternativer Wahrheiten gehört es, dass sich die Grenzen zwischen legitimer Kritik an einzelnen Sachfragen und der radikalen Infragestellung des politischen Systems schleichend verwischen. Wer in diesem Sinne den neuen § 28a Infektionsschutzgesetz  kommentieren und möglicherweise auch kritisieren will, wird dies deshalb nicht mehr tun können, ohne sich gleichzeitig von dem ebenso maß- wie haltlosen Vorwurf des „Ermächtigungsgesetzes“ zu distanzieren, der aus dieser Ecke erhoben worden ist. Versuchen wir deshalb erst einmal eine nüchterne Bestandsaufnahme, die auch das Positive nicht ausspart.

So It Goes – Part I

The Hungarian government is now so routinely using unconstitutional emergency powers to circumvent constitutional constraints that one must conclude that the government’s main aim is to govern outside the very constitution that it wrote for itself a mere decade ago. At this point, it seems irrelevant whether this limitless power is achieved with or without the declaration of a constitutionally authorized state of emergency. Government unconstrained by the constitution in Hungary has become the norm and not the exception.

Corona Constitutional #51: Corona im Bundestag

Heftige Szenen haben sich heute im Deutschen Bundestag abgespielt. Anlass war die Abstimmung über das die Änderung des Infektionsschutzgesetzes, die gesetzliche Grundlage für alles, was in diesen Tagen der zweiten Corona-Welle alles an Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie über uns hereinbricht. Diese Gesetzesgrundlage hatten zuletzt immer mehr Gerichte für unzureichend befunden. Darauf hat der Gesetzgeber reagiert. Ob diese Reaktion verfassungsrechtlich ausreicht und was der Streit darüber für den Parlamentarismus in Deutschland bedeutet, darüber redet Max Steinbeis mit HANS-MICHAEL HEINIG, Verfassungsrechtsprofessor an der Universität Göttingen.

Justiz-Bankrott?

Die Entscheidung des 6. Senats des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 7. November 2020, die sogenannte „Querdenken“-Demo auf dem Augustusplatz in Leipzig am selben Tag unter Auflagen stattfinden zu lassen, mag auf juristische Zweifel stoßen. Solche Bedenken können allein aus einer Auseinandersetzung mit den Entscheidungsgründen abgeleitet werden, die am Abend des 10. November vom Gericht eilig veröffentlicht wurden.

Protest and Pandemic

As of 4 November, twenty countries across Europe have now re-introduced either lockdowns or restrictive pandemic measures. The reality that while the pandemic is temporary, it will nevertheless be lengthy, has begun to set in. In response to new restrictions, widespread protests has been reported across Europe, sometimes resulting in violent clashes with police forces. Where it is both highly likely that current restrictions will not be be the last – particularly following mass-migration during the Christmas period – and protests are likely to increase, what then?

Quantifizierung und Querfront

Wer in Zeiten erneut exponentiell wachsender Infektionszahlen (quasi-)sakralisierte Phänomene in der säkularen Corona-Gesellschaft unter die Lupe nimmt, bemerkt bestimmte Unterschiede zur ersten Covid-19-Welle. Angesichts einer gewissen „Pandemiemüdigkeit“ erscheint das Virus für viele nicht mehr wie ein dämonisierter politischer Akteur, eine höhere Gewalt oder ein sakralisiertes außerreligiöses Wesen, das keine anderen Probleme oder Themen neben sich duldet.