Die Zeit drängt

Viel zu lange hat die EU, die sich auf die Achtung der Menschenwürde gründet, die menschenunwürdigen Zustände in den Flüchtlingslagern zugelassen. Wenn nicht wenigstens einige EU-Mitgliedstaaten ihre Verantwortung für die in der Covid-19 Pandemie besonders gefährdeten Menschen in den Flüchtlingslagern auf den griechischen Inseln wahrnehmen, dann verliert die EU als Wertegemeinschaft jede Glaubwürdigkeit.

Vom Niedergang grundrechtlicher Denkkategorien in der Corona-Pandemie

Wir beklagen zurzeit Grundrechtseingriffe ungeahnten Ausmaßes. Wir müssen aber noch etwas beklagen, nämlich einen ziemlich flächendeckenden Ausfall rechtsstaatlicher Argumentationsstandards. Zwar betonen die Entscheider, die momentan mit Rechtsverordnungen Grundrechte suspendieren, immer wieder, wie schwer ihnen dies falle. Dem rechtlich wie ethisch gebotenen Umgang mit den Grundrechten wird die momentane Rechtfertigungsrhetorik jedoch nicht gerecht. Grundrechte können nur unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit eingeschränkt werden. Der Eingriff unterliegt einem Rationalitätstest anhand von faktenorientierten Maßstäben und einer Verantwortbarkeitskontrolle orientiert an normativen Maßstäben.

Canada the Good?

Canada is in almost full emergency mode in its bid to flatten the pandemic curve. But so far the federal government has not declared a federal state of emergency in terms of the Emergencies Act (1985), although it has discussed publicly the pros and cons of taking this step and has been urged to do so on the basis that such a declaration would enable a nationwide testing program. There are four main reasons for this hesitation to declare a national state of emergency.

Hungary’s Orbánistan: A Complete Arsenal of Emergency Powers

On 23 March 1933, an act was adopted in Nazi Germany in response to the “crisis” of the Reichstag fire to enable Hitler to issue decrees independently of the Reichstag and the presidency. Article 48 of the constitution of the Weimar Republic made this act possible. Eighty-seven years later, on 23 March 2020, the so-called 'Enabling Act' was put before the Hungarian Parliament. This was drafted under emergency constitutional provisions in Articles 48-54.

The Case for Corona Bonds

Governments, economists and intellectuals have called for common European bonds or increased own EU funds to address the recession induced by Covid19. Unfortunately, the German government, joined by the other members of the “Frugal Four” (Austria, Finland, the Netherlands), has categorically rejected to look into any such measures and favours using the ESM. This reaction created a déjà vu experience for citizens and governments of the heavily affected southern Member States of the EU. The proposal to use the ESM raises fears of another wave of austerity amounting to yet another lost decade for economic, social, and ecological development in Europe.

Are we SURE?

Das Ergebnis der letzten Videotagung der Eurogruppe hat scharfe Vorwürfe mangelnder europäischer Solidarität hervorgerufen. Einige Maßnahmen wurden vertagt; konkrete Vorschläge sollen nun in der kommenden Woche vorbereitet sein. In dieser Situation legt die Kommission ihren Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Schaffung eines Europäischen Instruments zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in der durch den COVID-19-Ausbruch verursachten Krise (SURE) vor. Ist der Vorschlag mit dem Europarecht vereinbar?

Krisenmanagement für Jurist_innen

Der Vorwurf der Machtversessenheit, das Raunen über den selbstbestimmten Ausnahmezustand, ein Entsetzen über die Selbstverzwergung, in die sich das Parlament gegenüber dem ministerialen Aktivismus fügt – der Diskursbeitrag der Rechtswissenschaft in der Corona-Krise ist der des erhobenen Zeigefingers. Wo, will man den juristischen Mahnrufen entgegenhalten, bleibt denn der konstruktive und lösungsorientierte Beitrag des Rechts zur Krisenbewältigung?

Dilemmata bei der Zuteilung von Beatmungsgeräten

wenden sich gegen die Berücksichtigung von Lebensalter und sozialen Kriterien (wozu auch der Beruf des Patienten gehören dürfte). Könnte sich die Ärztin trotzdem auf eine Pflichtenkollision berufen, wenn einer oder beide dieser Faktoren ausschlaggebend war? Oder verlangt die Einheit der Rechtsordnung, dass ein zuvor als unzulässig markiertes Verhalten nicht mehr gerechtfertigt sein kann? Meines Erachtens ist die Annahme einer rechtfertigenden Pflichtenkollision weiterhin vertretbar, sofern Regelwerke nur Empfehlungen aussprechen. Ob dies allerdings Staatsanwaltschaften und Gerichte auch so sehen würden, ist nicht klar zu prognostizieren.