Der Gesetzgeber als letzte Hoffnung für Lockdown-Betroffene

Der Bundesgerichtshof wies am 17. März sämtliche Ansprüche auf staatliche Entschädigung für Einnahmeausfälle während Betriebsschließungen in der ersten Pandemie-Welle im März 2020 zurück. Ohne die Details der schriftlichen Urteilsbegründung abwarten zu müssen, steht eines bereits fest: Hilfeleistungen für von einer Pandemie schwer getroffene Wirtschaftsbereiche sind keine Aufgabe der Staatshaftung, sondern dem Gesetzgeber überlassen. Er ist nun die letzte Hoffnung der Betroffenen auf eine finanzielle Kompensation, gegebenenfalls auch nur als Wirtschaftshilfe.

Blockieren bis zum Ausnahmezustand

Am 14. Februar 2022 hat der kanadische Premierminister Justin Trudeau erstmals seit 1970 den Ausnahmezustand in Kanada erklärt. Die Maßnahme wird seitens seiner Partei vor allem mit den ökonomischen Folgen der Blockaden von Grenzübergängen und den Ereignissen in Ottawa begründet. Ob die Gerichte im Falle einer Anfechtung die Maßnahmen für rechtmäßig erklären werden, ist derzeit nicht absehbar.

Zickzackkurs in Südwest

In einem selbst für Corona-Verhältnisse recht außergewöhnlichen Fall von Hin-und-her-Regulierung hat die baden-württembergische Landesregierung Ende Januar 2022 infektionsschutzrechtliche Vorgaben zur Teilnahme an Gottesdiensten erst deutlich verschärft, um sie dann wenige Tage später und noch vor dem geplanten Inkrafttreten Mitte Februar wieder abzuschaffen. Die über Baden-Württemberg hinausweisende Frage hinter diesem Verordnungswirrwarr lautet: Wie schwer wiegt die Glaubens- und Bekenntnisfreiheit im Verhältnis zum allgemeinen Gleichheitssatz in pandemischen Zeiten?

Whatever it takes II?

Mit der Debatte über die Impfpflicht ist es in Deutschland wie mit dem Virus: Sie entwickelt immer neue Varianten. Bis Mitte November 2021 waren praktisch alle dagegen, dann dauerte es nur wenige Tage, und plötzlich waren unter dem Eindruck der vor allem durch die ungeimpften Teile der Bevölkerung rauschenden Delta-Variante ganz viele dafür. Und jetzt?

Ein Verfassungsverstoß? Nicht unbedingt

Der bayerische Ministerpräsident hat angekündigt, dass der Freistaat Bayern den Vollzug der durch Bundesgesetz im Dezember 2021 beschlossenen einrichtungsbezogenen Impfpflicht vorerst aussetzen werde. Dies hat in Politik und Medien zu einem empörten Aufschrei geführt. Die Rede vom Verfassungsbruch oder der Gefährdung des Rechtsstaats geht jedoch jedenfalls derzeit an der Sache vorbei.

The Taming of the Czech Executive

On Wednesday, 2/2/2022, the Czech Supreme Administrative Court quashed an executive measure imposing the so-called “2G rule” (geimpft/genesen, i.e. vaccinated/recovered) on selected service providers, most importantly restaurants and hotels. While the vocal opponents of vaccination celebrate the ruling and refer to the judiciary as ‘the last bastion of freedom’, there was some major misrepresentation of what the SAC has (not) established in this very viral judgment. The executive measure under review was not quashed because ‘the state must not force people into voluntary vaccination’, nor because ‘kicking the unvaccinated out of pubs is illegal and must stop’. Since the only legal argument for quashing the measure was the lack of competence of the Ministry of Health, it seems like there was much ado about nothing.

Voting in the Pandemic

On Sunday, 30 January 2022, Portugal will go to the ballots on a snap election. Despite some initiatives to adapt the legal framework of the right to vote to the challenges of a pandemic, the amendments failed to accommodate the cases of persons under compulsory quarantine on election day, disenfranchising hundred thousands of voters in 2020-2021. Ironically, the severity of the new variant Omicron, possibly limiting the rights of up to a million voters, appears to restore the right to vote, even though on a dubious legal basis.

Allgemeine Impfpflicht II – und die Abwehr des Subjektiven

Vor einer Woche habe ich einen Blogbeitrag zu „Allgemeine Impfpflicht – ein kleiner Piks, ein großes verfassungsrechtliches Problem“ verfasst. Der Beitrag hat zahlreiche Reaktionen ausgelöst. Teils beruhen diese auf Missverständnissen oder einer ungenauen Lektüre meines Textes. Insbesondere Klaus Ferdinand Gärditz hat mir zu viel Subjektivität, zu starke individuelle Beliebigkeit vorgeworfen – ich hätte mich „verrannt“. Dies gibt Anlass zu einigen Klarstellungen und weiteren Erläuterungen.