Flensburger Einhorn

Das Urteil des Amtsgerichts Flensburg zu Klimaschutz als rechtfertigendem Notstand stößt auf Begeisterung und scharfe Ablehnung. Nachdem der Freispruch eines Klimaaktivsten durch das Gericht bereits im November bekannt wurde, sind nun die Urteilsgründe veröffentlicht worden. Inmitten der zunehmend intensiver geführten Debatte um den juristisch „richtigen“ Umgang mit Klimaaktivismus schlägt das Urteil eine ebenso ungewohnte wie mutige Richtung ein.  

The Qatar Scandal and Third Country Lobbying

The EU was given the worst kind of early Christmas present: a corruption scandal that has rocked the Union to its core giving ammunition to anti-EU populist actors and drawing attention and schadenfreude from outside the EU. The facts of the case remain under investigation, but the case has already been approached from many angles.Qatar has been given the role of an international villain in this story, and the EU has used the opportunities to frame the case as malign third country efforts to corrupt the EU. While there is no denying the corrupting role of a third country, the EU’s framing enables it to pose as a victim, which, as I argue in this blogpost, is intellectually dishonest and harmful.

Zuverlässig rechtsextrem

In der Diskussion um die Konsequenzen aus der Reichsbürger*innenverschwörung werden die Stimmen derjenigen lauter, die für eine Verschärfung des Waffenrechts eintreten. Politiker*innen der FDP, darunter Bundesjustizminister Marco Buschmann, sind dem unter Hinweis darauf entgegengetreten, dass die derzeitige Rechtslage ausreiche, um Waffenverbote gegenüber Rechtsextremen durchzusetzen. Wie dringend der Handlungsbedarf ist, offenbart aber eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs in Baden-Württemberg aus dem Juli 2022.

Den Baum vor lauter Wald nicht sehen – oder umgekehrt?

Das Amtsgericht Flensburg hatte jüngst über die Strafbarkeit eines Klimaaktivisten zu entscheiden, der ein fremdes Grundstück unbefugt betreten hatte, um dort die Rodung eines kleinen Waldstücks zu verhindern. Der Aktivist wurde vom Vorwurf des Hausfriedensbruchs freigesprochen, weil seine Tat dem Klimaschutz gedient habe und damit wegen Notstands (§ 34 StGB) gerechtfertigt sei. Dieser Beitrag wirft einen Blick auf die rechtliche Diskussion um Klimaproteste und um die diesbezüglichen Urteile und wirft dabei zwei Fragen auf: Sollten kleine Beiträge zum Klimaschutz als solche rechtlich anerkannt werden oder nicht? Und: Sind unkonventionelle Klima-Urteile illegitimer ‚richterlicher Aktivismus‘ oder ein Beitrag zur Rechtskultur? Bei beiden Fragen geht es um das Verhältnis vom Kleinen (Protestaktion, Urteil) zum Großen (Klimaschutz, Rechtskultur) und damit letztlich um das Verhältnis zwischen Baum und Wald.

Klimanotstand über Gewaltenteilung?

Bereits vor einigen Wochen wurde bekannt, dass das Amtsgericht Flensburg einen Klimaaktivisten freigesprochen hatte, der einen Baum auf einem Privatgrundstück besetzt hatte. Der Baum sollte auf Grundlage einer Baugenehmigung gerodet werden, gegen die auch eine verwaltungsgerichtliche Klage eingereicht worden war. Nun ist die Urteilbegründung veröffentlicht: Das Gericht sah § 123 StGB – Hausfriedensbruch – zwar tatbestandlich erfüllt, jedoch aufgrund von § 34 StGB in einer Art „Klimanotstand“ gerechtfertigt. Die vom Gericht bemühte „verfassungskonforme“ Auslegung ist jedoch weder überzeugend noch verallgemeinerungsfähig, schadet dem Ansehen der Judikative und schafft einen Anreiz für zukünftiges rechtswidriges Verhalten.

›Inherently Repugnant‹?

Indonesia has recently gained the international spotlight for criminalising sex outside marriage in its new Criminal Code. Criminalisation of sex outside marriage and cohabitation constitutes a setback for the right to privacy, which covers consensual sexual activity between adults in private. Nevertheless, the bigger picture is much more nuanced.

Putting an End to Minority Voter Disenfranchising in Hungary

On 11 November, the European Court of Human Rights published its decision in a case initiated eight years ago, which found that the Hungarian parliamentary electoral system's regulations on the representation of national minorities in parliament violates the right to free elections (Article 3 of the 1st Protocol to the ECHR, Bakirdzi and E.C. v. Hungary). The plaintiffs claimed that the Electoral Act of 2011 was unlawful on three points: the secrecy of the vote, the real election and the preferential quota for minority representation. In its judgment, the Court found in favour of the applicants on all three points and ordered the Hungarian State to pay damages, putting an end to a decade-long violation of voting right. The following analysis is not primarily intended to provide a detailed description of the judgment itself, but to review the unlawful situation and the necessary actions resulting from the judgment.

»Klima-RAF« herbeireden

Derzeit erleben wir nahezu täglich und in ganz Europa, dass junge Menschen in unterschiedlichen Formen Protest erheben, um auf den voranschreitenden Klimawandel hinzuweisen. Alexander Dobrindt forderte härtere Strafen für „Klima-Chaoten“, um eine Radikalisierung zu vermeiden. Sollte der Protest besonders streng geahndet werden? Meine These lautet, dass selbst im Falle einer Strafbarkeit ein Labeling als Öko-Terrorismus beziehungsweise Schwerkriminalität nicht nur falsch, sondern sogar schädlich ist.

Gewaltfantasien und Gewaltmonopol

Auf Welt.de ist vor kurzem ein Stück Service-Journalismus der besonderen Art erschienen. Der Redakteur Constantin van Lijnden hat die „Rechte der ausgebremsten Bürger“ zusammengetragen. Was kann man tun gegen die Störenfriede der Letzten Generation, die sich fortwährend auf Straßen festkleben, um auf ihre Forderungen aufmerksam zu machen? Der Staat, jedenfalls in Berlin, leider nur wenig, so der Tenor.

Feindbild Klimaaktivismus

Die jüngsten Klimaproteste der Bewegung „Letzte Generation“ haben eine Diskussion über Strafverschärfungen für Klima-Aktivist*innen entfacht. Der reflexartige Ruf nach (härteren) Strafe(n) ist symptomatisch für einen Politikbetrieb, in dem gesellschaftliche Konflikte an den eigentlichen, inhaltlichen Problemen vorbei verhandelt werden. Die Kriminalisierung des zivilen Ungehorsams stellt dabei den Versuch dar, die Definitionsmacht über die Legitimationsgrenzen des Protestes dem Staat zu übertragen und auf die Kategorien strafbar/straflos zu reduzieren. Was das für ein Strafrechtsverständnis offenbart und welche Gefahren mit dem Einsatz von Strafrecht als vermeintliches Konfliktschlichtungsinstrument einhergehen, ist Gegenstand dieses Beitrags.