Versammeln unter Aufsicht
Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen prischt mit einem eigenen Versammlungsgesetz vor. Der Gesetzesentwurf ist tief von einem polizeilichen Trauma im Kontext der Proteste gegen den Braunkohleabbau und die Energiepolitik geprägt. Der Ansatz von Innenminister Reul, die seit der Brokdorf-Entscheidung des BVerfG etablierten Grundsätze eines mit Art. 8 GG kompatiblen Versammlungsrechts „auch in anderen Zusammenhängen einmal auf den Prüfstand“ zu stellen, trug offenbar in der Regierungskoalition Früchte.
