Abusive Constitutional Lip Service

Amid Turkey’s heated agenda of constitutional politics during the past few years one issue seems to have received little to no attention: President Erdogan’s repeated call for reinstating the death penalty. Can Erdogan reinstate the death penalty? No, simply because he doesn’t have enough political support. But that isn’t the point. The point is how Erdogan uses the (unfulfillable) constitutional promise to reinstate the death penalty to consolidate his base.

Was ist das Entwenden von Brot gegen das Verbrennen von Brot?

„Die Wertlosigkeit einer Sache als solche gewährt Dritten nicht das Recht zur Wegnahme.“ Wer wollte diesem Satz des Reichsgerichts aus dem Jahr 1911 widersprechen. Allerdings: man kommt ins Nachdenken, wenn man erfährt, dass das Bayerische Oberste Landesgericht diesen Satz in einem Beschluss vom 02. Oktober 2019 im Zusammenhang mit einem Fall sogenannten Containerns zitiert.

An Exotic Right

The Spanish Supreme Court's ruling in the trial against Catalan secessionist leaders will definitely not help to solve the conflict. Quite on the contrary, it will make it intractable in the short run, as we are beginning to see in the riots in the streets of Barcelona. In my opinion, this ruling is unjust and legally wrong. Even worse, it is unconstitutional since it compromises the fundamental democratic rights of protest – the freedom of expression, the freedom of assembly, and the right to demonstrate.

›Ze-Gate‹: Excepting Accountability

On September 24, the democrats in the House of Representatives announced a formal impeachment inquiry of President Trump for allegedly having pressured Ukrainian President Zelenskiy during a call to probe Joe Biden, former US Vice-President and Trump’s political rival. The content of the conversation raises questions about the integrity of Ukraine’s President. Impeaching Zelenskiy, however, is not a viable option as Ukraine’s constitution sets a practically unattainable threshold for impeachment.

Deep Rot in Slovakia

Unlike in Poland and Hungary, the government in Slovakia has not mounted a serious offence against the judiciary in the preceding decade. On the contrary, there is a persuasive argument that a high degree of judicial (and prosecutorial) independence has shielded individuals from being held accountable.

Rechtsstaat sticht Software

Setzt der Staat Software ein, um den strafprozessualen Schuldnachweis zu führen, muss diese für Gericht, Behörde, Beschuldigten und interessierten Bürger im Einzelfall plausibel und nachvollziehbar sein. Was selbstverständlich klingt, musste der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes (SaarlVerfGH) jüngst für das Bußgeldverfahren klarstellen.

Rechtsterrorismus und Staat

Seit Montag hat sich der dringende Verdacht erhärtet, dass der CDU-Politiker und nordhessische Regierungspräsident Walter Lübcke durch einen neonazistischen Täter ermordet worden sein soll. In der jüngeren Vergangenheit wurden rechtsterroristische Attentate mitunter als „Amokläufe“ von einzelnen verharmlost, wodurch gleichsam die ideologischen Zusammenhänge solcher Taten negiert werden. Unabhängig vom Fall Lübcke ist jedoch die Frage nach einer vermeintlichen Einzeltäterschaft bereits falsch gestellt.

Falsch verstandene Effektivität vor Rechtsstaatlichkeit?

Die im Mai 2019 beschlossenen „Eckpunkte zur Modernisierung des Strafverfahrens“ kündigen die nächste punktuelle Reform der Strafprozessordnung an. Neben einem Ausbau staatlicher Eingriffsbefugnisse, insbesondere in Form der erweiterten DNA-Analyse, wird sie voraussichtlich erhebliche Beschränkungen der Beschuldigten- und Verteidigungsrechte enthalten. Der Entwurf verfolgt damit den seit längerer Zeit von Politik und Strafjustiz bespielten Topos der Beschleunigung und Effektivierung, hinter dem sich zumeist die Bekämpfung unbequemen Verteidigungsverhaltens verbirgt.

Hackback in Deutschland: Wer, was, wie und warum?

Medienrecherchen zeigen, dass die Bundesregierung das Thema „Hackback“ nun offensiv angeht: Es liegt ein internes Konzeptpapier vor, das beschreibt, welche Gegenmaßnahmen nach einem Cyber-Angriff aus dem Ausland künftig ergriffen werden sollen. Aber so nachvollziehbar das Bedürfnis nach solchen Maßnahmen auch sein mag, es ist schon vollkommen unklar, wer für die Durchführung von solchen „Hackbacks“ zuständig sein soll - und darf.