Alles verfassungs­widrig? Wie das BVerfG beim Werbeverbot für Abtreibung zum Rosinen­picken einlädt

Der Straftatbestand des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche (§ 219a StGB) sorgt für Unruhe. Grüne und Die Linke fordern die Streichung der Vorschrift. Die SPD, eigentlich auf ihrer Seite, erklärte unter heftiger Kritik vieler Mitglieder am Dienstag, einen entsprechenden Gesetzentwurf nicht in den Bundestag einzubringen. Der Grund: Die Union, die den Straftatbestand beibehalten will, hatte für den Fall seiner Abschaffung mit einem Gang zum Bundesverfassungsgericht gedroht. Ein kurioser Streit, in dem alle Seiten mit dem Argument der Verfassungswidrigkeit um sich werfen. Wer hat das Grundgesetz tatsächlich auf seiner Seite?

Schuld und Sühne und »Volksempfinden«: Die österreichische Strafrechtsreform

Umfangreiche Justizreformen hat die im Dezember angelobte neue ÖVP/FPÖ-Bundesregierung in Österreich ausgerufen. Anfangen will sie mit dem prestigeträchtigsten, weil polarisierendsten Rechtsgebiet: dem Strafrecht. Die Reform kommt mit plakativen Versprechungen von Strafverschärfungen daher – was vielerorts auf Verwunderung und Kritik angesichts der Tatsache stößt, dass es erst jüngst, nämlich 2016, eine groß angelegte Strafrechtsreform mit maßgeblichen Strafverschärfungen gegeben hat. Nicht nur der Inhalt, sondern vor allem die Entstehungsweise der jetzigen Reformpläne geben Anlass, diese einer kritischen Betrachtung zu unterziehen.

Liegt Troja bald in Hessen? Ein neues Hessisches Verfassungsschutz­gesetz

Die schwarz-grüne Koalition plant ein Gesetz zur Neuausrichtung des Verfassungsschutzes in Hessen. Dabei bemüht sich der Entwurf immerhin um eine Anpassung der Regelungen an die Vorgaben aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum BKA-Gesetz. Auch dies ist allerdings nur teilweise gelungen. Soweit der Gesetzentwurf tatsächlich einmal eigenständige Wege geht, bestehen diese vor allem in einer nochmaligen Ausweitung der Befugnisse des Hessischen Landesamts.

A Bridge over Troubled Water – a Criminal Lawyers‹ Response to Taricco II 

The recent CJEU judgment in M.A.S., M.B. (hereinafter Taricco II) raises more questions than it answers on when Member States can apply higher standards of rights in criminal proceedings. Previous case law, i.e. Taricco I and Melloni, pervaded the primacy of EU law, but from Jeremy F. we also know that Member States enjoy a margin of discretion to apply their own standards of fundamental rights protection, where the rules at stake – an appeal suspending the execution of a European arrest warrant – have not been harmonised by EU law. In Jeremy F., it concerned a limited discretion; Member ... continue reading

EGMR prüft neues Konzept der Sicherungsverwahrung in Deutschland

Ist die deutsche Praxis, besonders gefährliche Straftäter auch nach verbüßter Strafe weiter in Haft zu halten, mit der EMRK vereinbar? Seit 2009 steht diese Frage im Raum. Jetzt wird die Große Kammer des EGMR im Fall Ilnseher noch einmal ganz grundlegend überprüfen, ob sie der jetzigen deutschen Regelung tatsächlich eine konventionsrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen kann.

Der Staatstrojaner – und was man verfassungsrechtlich dagegen tun kann

Trotz verfassungsrechtlicher Bedenken der Opposition gegen den Staatstrojaner sowie der grundrechtlichen Eingriffsintensität dieser Maßnahmen dürfte es noch einige Zeit dauern, bis die Regelungen auf den verfassungsgerichtlichen Prüfstand kommen. Mit einem abstrakten Normenkontrollverfahren ist (derzeit) nämlich nicht zu rechnen, und an der Zulässigkeit einer Individualverfassungsbeschwerde unmittelbar gegen das Gesetz bestehen ebenso Zweifel. Eine verfassungsgerichtliche Kontrolle des Gesetzes ist deshalb wohl nur über die Fachgerichte denkbar.

Hacken zur Strafverfolgung? Gefahren und Grenzen der straf­prozessualen Online-Durchsuchung

Zum Abschluss der Legislaturperiode hat die Große Koalition mit der Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) und der Online-Durchsuchung zwei äußerst eingriffsintensive heimliche Ermittlungsmaßnahmen zum Zweck der Strafverfolgung eingeführt. Die beiden Regelungen wurden im Eilverfahren und ohne jegliche Debatte in ein bereits laufendes Gesetzgebungsverfahren eingebracht und treten voraussichtlich noch im Juli dieses Jahres in Kraft. Sie gestatten massive Grundrechtseingriffe und bedeuten einen weiteren wesentlichen Schritt hin zur Vergeheimdienstlichung des Strafverfahrens.

Schengen schlägt zurück!?

Die Rechtsgrundlagen für verdachtsunabhängige Personenkontrollen im Bundespolizeigesetz genügen für sich genommen nicht den Vorgaben des EU-Rechts. Sie sind zu unbestimmt und drohen daher zu einer Kontrollpraxis zu führen, die in ihrer Wirkung im Schengenraum verbotenen Grenzkontrollen gleichkommt, so der EuGH gestern Vormittag. Doch auf den zweiten Blick ist die Entscheidung weit weniger mutig als sie scheint.