The AI Act National Security Exception

In 2024, the EU legislators adopted a detailed national security exception to the AI Act, contravening prior EU case law. Beyond the possibility of a future ruling that would realign the AI Act’s scope with said case law, the impact of this exception might be limited by other applicable laws and the interpretative and practical difficulty of distinguishing between national and public security. The AI Act’s failure to sufficiently account for these intricacies risks further legal uncertainty within the already complex security landscape. Therefore, this blog post explores the challenges of implementing the exception of national security to the AI Act’s scope of application.

Eine Schwangerschaft, eine Beziehung

Aktuell liegt ein fraktionsübergreifender Gesetzentwurf zum Schwangerschaftsabbruch vor, der eine begrenzte Liberalisierung des deutschen Rechts vorsieht. Kritiker*innen werfen dem Entwurf vor, einseitig die Rechte der schwangeren Frau gegenüber dem ungeborenen Leben durchzusetzen. Diese Kritiken zeigen die Schwangerschaft fälschlicherweise als Konflikt zwischen zwei antagonistischen Individuen. Schwangerschaft ist ein komplexer Entwicklungsprozess, der tiefgreifend die Identität der Schwangeren berührt und von der Beziehung zwischen Schwangeren und Ungeborenem geprägt ist.

Die Gewerbsmäßigkeit als Arme-Leute-Strafrecht

Wer von der wachsenden Armut in Deutschland betroffen ist, dem droht im Falle eines Strafverfahrens eine Ungleichbehandlung. Das Regelbeispiel der Gewerbsmäßigkeit als besonders schwerer Fall einer Straftat führt dazu, dass ein zentrales Versprechen des Rechtsstaats gebrochen wird. Es gibt keine Gleichheit vor dem Gesetz, wenn Armut straferhöhend wirkt.

Maintaining Resilience in Human Rights Interpretation

In the Religious Movement Advisory Opinion, the European Court of Human Rights established detailed risk and proportionality assessment criteria that deviate from its previous case law in individual applications. The Court thus seems eager to embrace its standard-setting role and the spirit of dialogue inherent in the advisory opinion procedure, indicating some potential for resilience in rights interpretation within this sensitive context.

Security Considerations, the Duty to End Belligerent Occupations and the ICJ Advisory Opinion on Israeli practices and policies in the Occupied Palestinian Territory

This contribution discusses three possible rationales for the Court’s rejection of the relevance of Israel’s security concerns: Lack of proof of serious and legitimate security concerns by Israel, the insufficiency of broad security concerns to justify the continued use of force, and the insufficiency of broad security concerns to deny realization of Palestinian self-determination. As long as international law doctrine on the duty to end a belligerent occupation despite the prevalence of serious security concerns remains contested, and as long as security conditions in the region remain extremely unstable, it is unlikely that a withdrawal will be deemed practicable

Mit heißer Nadel gestricktes Polizeirecht

Die beabsichtigte Änderung im Bundespolizeigesetz (BPolG) hat im Nachgang zum Anschlag in Solingen bisher wenig Aufmerksamkeit erhalten, obwohl sie weitreichende Folgen hätte. Die Adressaten des § 22 Abs. 1b BPolG n.F. sind nämlich keine flüchtigen Straftäter:innen oder sich besonders verdächtig verhaltende Personen. Die Norm ermächtigt vielmehr dazu, jede Person, die sich in einem bestimmten Bereich aufhält, zu befragen, den Ausweis zu prüfen oder zu durchsuchen. Die Person muss dazu keinen Anlass geben. Mit der in der Gesetzesbegründung ausdrücklich formulierten Reaktion auf islamistischen Terrorismus obliegt es damit letztlich allein dem Ermessen der Beamt:innen, wen es trifft - und birgt damit ein erhöhtes Diskriminierungspotential.

Die Woche der Sicherheitspakete

Rund drei Wochen nach dem brutalen Angriff mit einem Messer auf Besucher*innen eines Volksfestes in Solingen überbieten sich Regierungs- und Oppositionsparteien in gesetzgeberischem Aktivismus. Auf der einen Seite preschen die Ampelfraktionen mit neuen Gesetzesentwürfen zur „Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems“ und zur „Verbesserung der Terrorismusbekämpfung“ vor; auf der anderen Seite hat die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag einen Gesetzentwurf zur Begrenzung des illegalen Zustroms von Drittstaatsangehörigen nach Deutschland vorgelegt. Die Gesetzesentwürfe lassen rationale und evidenzbasierte Antworten auf die wirkliche Bedrohungslage durch Islamismus oder „Messergewalt“ indes vermissen.

Mehr Opferschutz durch Vorratsdatenspeicherung

„Goodbye Vorratsdatenspeicherung“, kommentierte die frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger vor vier Jahren die damalige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs auf dem Verfassungsblog. Sein jüngstes Urteil von Anfang Mai 2024 zeigt hingegen, dass sich solch apodiktische Aussagen in der Rechtspolitik nicht treffen lassen. Das Maß der Bedrohung bestimmt die Verhältnismäßigkeit der Mittel – beides unterliegt dem fortwährenden Wandel der Zeit.

Die Grenzen der „Neutralität“

Der 5. Strafsenat des BGH hat die Revision von Irmgard F. verworfen. Das LG Itzehoe hatte die Stenotypistin des Lagerkommandanten im Konzentrationslager Stutthof zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Urteil des BGH ist zeitgeschichtlich bedeutsam und stellt einen wichtigen Beitrag zur Anerkennung des Unrechts dar, das den Opfern des Nationalsozialismus widerfahren ist. Es konkretisiert außerdem die in der internationalen Strafrechtswissenschaft diskutierte Frage der Begrenzung der Beihilfestrafbarkeit bei sogenannten berufstypisch „äußerlich neutralen“ Handlungen.

Muskelkraft als Mordmerkmal

Die Unionsfraktion hat einen Gesetzentwurf zur „Verbesserung des Opferschutzes, insbesondere für Frauen und verletzliche Personen“ vorgelegt. Darin wird unter anderem die Ergänzung des Mordmerkmals „unter Ausnutzung der körperlichen Überlegenheit“ vorgeschlagen. Die in dem Entwurf angesprochenen Probleme, insbesondere im Hinblick auf Trennungsmorde und die so genannten Haustyrannenfälle, werden durch die Erweiterung des Mordparagrafen jedoch nicht zielführend gelöst. Es liegt nämlich nicht (nur) an der materiellen Rechtslage, dass die Rechtsprechung bestimmte Fallkonstellationen nicht bereits de lege lata als Mord bestraft.