Does Where You (Legally) Stand Depend On Where You Sit?

On July 8, 2021, the Israeli Supreme Court rejected the petitions challenging Basic Law: Israel as the Nation of the Jewish People, enacted almost three years earlier. The so-called Hasson decision not only raises important questions about the relationship between legal and political struggles, it also calls into question the constitutional foundations of equality and democracy.

Oblique Strategies

On June 25, 2021 Hungary’s two top judges – the president of the Constitutional Court, Tamás Sulyok and the chief justice of the Kúria, András Varga Zs. – warned attendants of a conference on the Fundamental Law of an impending constitutional coup. They were addressing the nation’s legal elite – including the speaker of the Parliament, the Minister of Justice and the Prosecutor in Chief – on the premises of the Kúria. The guardians of the Fundamental Law activated the language of militant democracy ahead of the 2022 elections.

Procedural Fetishism and Mass Surveillance under the ECHR

On 25th May 2021, the Grand Chamber of the ECtHR ruled in the case Big Brother Watch v. UK that some aspects of the UK’s surveillance regime violated Articles 8 and 10 of the ECHR. Big Brother Watch is the first decision on mass surveillance since the Snowden revelations and sets a standard, grounded in “procedural fetishism”, which endorses the legality of bulk surveillance operations.

Keine Schutzpflicht vor zukünftigen Freiheitsbeschränkungen – warum eigentlich?

Das Bundesverfassungsgericht stellt in seinem Beschluss vom 24.03.2021 die Verpflichtung für den Gesetzgeber auf, auch für nach 2030 Emissionsziele festzuschreiben. Insoweit das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) dieses nicht schon heute tut, ist es verfassungswidrig. Dass Karlsruhe hierfür nicht die dogmatische Figur der Schutzpflicht heranzieht, hängt auch mit selbstauferlegten Zwängen des Gerichts zusammen. Dabei äußert sich im Klimabeschluss zugleich ein tieferliegendes Problem der Maßstabsbildung durch das Bundesverfassungsgericht.

Infektionsschutzmaßnahmen in der Schnittmenge von Verwaltungsanordnung und Gesetzesbefehl

Dem rechtswissenschaftlichen Beobachter bietet sich bei infektionsschutzrechtlichen Maßnahmen mittlerweile das Bild einer völligen Austauschbarkeit der Handlungsformen Verwaltungsakt (Allgemeinverfügung), Rechtsverordnung und Parlamentsgesetz. Anordnungen, die als (konkret-generelle) Einzelfallregelungen beurteilt werden, wenn sie in einer Allgemeinverfügung stehen, finden sich inhaltlich identisch in Rechtsverordnungen und nunmehr auch im IfSG. Trotzdem liegt mit § 28b IfSG weder ein unzulässiger Übergriff des Bundesgesetzgebers in reservierte Exekutiv- oder Länderkompetenzen noch ein unzulässiges Einzelfallgesetz vor.

A Securitarian Solange

There is sigh of relief across Europe after the BVerfG has rejected the injunction order by the plaintiffs against the Own Resources Decision. But a decision by the French Conseil d’Etat taken on the same day might be the far more important political decision. Indeed, the French Court goes further than the BVerfG by openly resisting the application of EU law. In this case, the French Government will indeed reject EU law for an extended (and potentially unlimited) period of time.

Größe und Tragik

Das Projekt „Next Generation EU“ wird zu einer grundlegenden Veränderung der EU führen. Sie reicht in ihrer Reichweite und Tiefe an den großen Reformschritt „Maastricht“ heran. Der Beschluss des BVerfG, keine Eilverfügung gegen die Ratifizierung des Eigenmittelbeschluss-Gesetzes zu erlassen, zeigt – wie in einem Brennglas – Größe und Tragik des Anspruchs des BVerfG, eine von ihm immer erst zu definierende Verfassungsidentität gegen die EU-Organe und die politisch handelnden Verfassungsorgane schützen zu wollen.

Wissenschaftsfreiheit als Pflicht zur Ergebnisoffenheit

Es gehört zur Daseinsberechtigung und Aufgabe der Wissenschaft, dass sie sich in den Dienst der Gesellschaft stellt und somit auch einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Diese Aufgabe der Forschenden, ihre Forschung in den demokratischen Diskurs einzubringen, darf jedoch nicht dazu führen, dass die Integrität der Wissenschaft als grundrechtlich geschütztes Gut relativiert wird.

Räume, Rollen, Reflexionen

Immer wieder ist in den Beiträgen dieses Symposiums von Räumen und Rollen die Rede, von Recht und Politik, von Wissensproduktion und Wissenstransfer, von Forschung und Beratung, vom ruhigen Kommentieren und hektischen Twittern. Bei näherem Hinsehen bleibt oft vage, wovon da genau gesprochen wird, wo Grenzen verlaufen und wie Begriffe bestimmt werden.