Achtung vor der »Vereinfachungsfalle«

Jenseits des Elfenbeinturms, der institutionalisierten Politikberatung und der etablierten Medien droht die Rechtswissenschaft in eine „Vereinfachungsfalle“ zu stolpern. Ein grundlegendes Kennzeichen der Wissenschaft ist ein kritischer Rationalismus, der das eigene Ergebnis überprüfbar und falsifizierbar macht. Das ist der tiefere Sinn von Fußnoten und Methoden. Im öffentlichen Raum muss man vereinfachen. Fußnoten haben hier keinen Platz, die Grundannahme der Falsifizierbarkeit gilt aber dennoch – und zwar gerade für das Verfassungsrecht, dessen Ableitungen häufig von normativen Grundannahmen abhängen.

Jenseits der Erfahrung

Die Probleme, die in der Auseinandersetzung mit der Pandemie bewältigt werden müssen, sind ihrer Art nach in vieler Hinsicht zweifellos singulär. Die Schwierigkeiten aber, die bei ihrer Beurteilung im Verfassungsrecht deutlich geworden sind, weisen über die Corona-Krise weit hinaus. Sie zeigen an, dass die verfassungsrechtliche Expertise Gefahr läuft, reale Verhältnisse zu verfehlen, die sich heute zum Teil in geradezu unfassbarem Tempo tiefgreifend verändern: Verhältnisse, in denen das Recht in gesicherter Erfahrung keinen Halt mehr findet, sondern sich auf Neues, Unerforschtes, auf im Einzelnen noch nicht einzuschätzende Möglichkeiten und Risiken einzustellen hat.

Dogmatiker als Experten

Ist das Verhältnis zwischen politischen Organen und Verfassungsrechtswissenschaft von wachsenden Irritationen gekennzeichnet? Die jetzt geführte Debatte hat einen konkreten Anlass, nämlich die Novellierungen des IfSG im Rahmen der Pandemiepolitik. Sie betrifft jedoch ein strukturelles Problem, das Ursachen sowohl in der Eigenrationalität des politischen Willensbildungsprozesses als auch im Rechtssystem hat. Überdies hat sich die deutsche Rechtswissenschaft weitgehend einem Rechtswissenschaftsverständnis verschrieben, das rechtspolitische Expertise einengt. Die nachfolgenden thesenhaften Analysen betreffen nicht den konkreten Anlass, schon gar nicht das Handeln derjenigen Rechtswissenschaftler und Rechtswissenschaftlerinnen, die sich die Mühe gegeben haben, Rat zu geben. Mein Interesse gilt der strukturellen Perspektive und der Frage, wie sich ein fruchtbarer rechtspolitischer Diskurs herstellen lässt, der den Systemrationalitäten von Rechtswissenschaft und Rechtspolitik gerecht wird.

Der Corona-Aufbaufonds, die Fiskalunion und das Bundesverfassungsgericht

Am 26.03.2021 hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts angeordnet, dass das Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz (ERatG) vorläufig nicht durch den Bundespräsidenten ausgefertigt werden darf. Dadurch bannt es vorläufig die Gefahr, dass ein europarechts- und verfassungswidriger Weg in die Fiskalunion eingeschlagen wird. Was steckt dahinter, und was ist von den in diesem Verfahren aufgeworfenen Verfassungsrechtsfragen zu halten?

A Paean to Judicial (Self) Restraint

The UK Supreme Court Shamima Begum decision is widely reported to be a win for former home secretary Sajid Javid who had stripped Begum of her citizenship. Yet, is it really a vindication of this action? The decision of the Supreme Court is not based on a factual assessment of Begum’s case but only on whether she has to be given permission to return to the UK to participate in an effective and fair manner in the immigration appeal. A limited decision, and by no means a final adjudication on Begum’s deprivation of citizenship case.

Judges vs the Executive Branch

Last Friday, the Dutch Appeal Court of The Hague overturned a judgment of the District Court of the Hague which had made headlines in the Low Countries and beyond by enjoining an immediate end to the curfew imposed by the government to curb coronavirus infections. The case illustrates in dramatic fashion the tensions arising from the necessity to balance freedom and public health while tying into the more institutional question of the separation of powers between the judicial and executive branch. At the same time, the case casts light on the growing assertiveness of Dutch courts on matters of general policy-making.

Abgewählt

Heute, am 17. Februar, feiert die Republik Kosovo ihren 13. Geburtstag. Doch schon seit Sonntagabend feiern die Kosovaren – trotz Pandemie – auf den Straßen Prishtinas den historischen Sieg der Oppositionspartei Lëvizja Vetëvendosje. Am Sonntag fanden die vorgezogenen Parlamentswahlen im Kosovo statt, aus denen die Partei Lëvizja Vetëvendosje mit Parteichef Albin Kurti als eindeutige Siegerin hervorging. Die alte Riege haben die Kosovaren damit klar abgewählt. Noch kann Kurti auf eine absolute Mehrheit im Parlament hoffen, um seine Wahlversprechen auch ohne Unterstützung des alten „Kriegsflügel“ einlösen zu können. Eine strafrechtliche Verurteilung und die nächsten Präsidentschaftswahlen könnten ihm jedoch noch im Weg stehen.

›Police-Governed‹ Universities

On 11 February, the Greek Parliament passed legislation that provides for the creation of a new police corps, permanently stationed on campuses. Ostensibly designed to maintain order at universities, the new law violates both academic freedom and the ‘self-governing’ legal status of the universities, as enshrined in the Greek Constitution. Particularly in light of allegations of increasing police violence and abuse of police power in the country, this new law and the nature and duties of the university police raise serious concerns.

Die gläserne Moschee

Seit Ende Januar liegt ein Positionspapier der Arbeitsgemeinschaft Innen und Heimat der CDU/CSU vor, das eine Prüfung anregt ob ein Moscheeregister in Deutschland verfassungskonform eingeführt werden kann. Dass dies gelingt ist jedoch unwahrscheinlich, denn die Maßnahme verfolgt weder einen legitimen Zweck, noch ist sie für Sicherheitszwecke geeignet.

Verbessern statt verlängern

Die gesetzlichen Grundlagen zur Bewältigung der Corona-Pandemie fallen zum 1. April 2021 weg. Will der Gesetzgeber an seiner bisherigen Strategie der Pandemiebekämpfung festhalten, muss er also tätig werden. Doch statt die bisherigen Regelungen einfach zu verlängern, sollte er die notwendige Änderung des Infektionsschutzgesetzes nutzen, um eine verfassungskonforme Pandemie-Bewältigungsgesetzgebung zu schaffen.