Digitale Rechtssubjekte? Ja, aber nur teilweise

Gunther Teubner will autonome Systeme als Rechtssubjekte einordnen, allerdings formuliert er deutlich vorsichtiger: Es geht nicht um Rechtspersönlichkeit, sondern „partielle Rechtssubjektivität“ oder „strikt funktional definierte Rechtssubjektivität“. Aber was genau ist damit gemeint? Gibt es einen handfesten Unterschied zwischen der Kategorie „elektronische Person“ und dem Status „partieller“ bzw. „funktionaler Rechtssubjektivität“ – oder handelt es sich nur um Begriffsklauberei?

Digitale Rechtssubjekte, Handlungsfähigkeit und Verantwortung aus philosophischer Sicht

Gunther Teubner hat mit seinem Artikel „Digitale Rechtssubjekte? Zum privatrechtlichen Status autonomer Softwareagenten“ (AcP 2018) einen wegweisenden Beitrag zur Debatte um die rechtlichen Auswirkungen der Digitalisierung vorgelegt. Im Folgenden werden die grundlegenden philosophischen Voraussetzungen seiner Position und ihre Auswirkungen auf seine rechtlichen Vorschläge diskutiert. Im Zentrum stehen hierbei die Konzepte der Handlungsfähigkeit und der Verantwortung. Diese Überlegungen werden von einem dezidiert philosophischen und nicht juristischen Standpunkt aus angestellt.

Kommunikations­adressen als digitale Rechtssubjekte

Spannend ist an den aktuellen Diskussion unter dem Stichwort "Legal Tech" ist weniger die Frage, wie weit deren technische Umsetzung im Einzelfall vorangeschritten ist, als vielmehr der Umstand, dass die Rechtsdogmatik und die Rechtstheorie die Entwicklung früh aufgegriffen haben und aufmerksam beobachten. Sie eilen damit, wie noch zu diskutieren sein wird, der Soziologie voraus und stellen diese vor Herausforderungen.

Rechtsfähige Softwareagenten: Ein erfrischender Anachronismus

Gunther Teubner hat jüngst wiederholt mit der These auf sich aufmerksam gemacht, dass gesteigerten zivilrechtlichen Risiken durch das Handeln autonomer Softwareagenten mittels Schaffung eines teilrechtsfähigen Rechtsstatus zu begegnen sei, dessen Zweck darin bestehe, „die Gefahr einer ständig wachsenden Verantwortungslücke abzuwenden“, die im Zivilrecht durch das zunehmend autonome Agieren digitaler Intelligenzen entstehe. Nach hier vertretener Auffassung ist die Anerkennung von Teilrechtsfähigkeit autonomer Softwareagenten indessen weder erforderlich noch auch nur geeignet, um den von Teubner identifizierten Risiken dogmatisch und theoretisch gerecht zu werden.

Digitale Rechtssubjekte? Haftung für das Handeln autonomer Softwareagenten

Wenn Softwareagenten autonome Entscheidungen treffen, bedeutet dies einen massiven Kontrollverlust menschlicher Akteure. Unausweichlich entstehen gravierende Verantwortungslücken, die das ausschließlich an Menschen orientierte geltende Recht nicht ausfüllen kann. Gunther Teubner hält einen eigenen Rechtsstatus für Softwareagenten für nötig, um die Gefahr einer ständig wachsenden Verantwortungslücke abzuwenden.

Did Turkey’s Recent Emergency Decrees Derogate from the Absolute Rights?

Following a coup attempt by a small group in the Turkish Armed Forces in 2016, the Turkish Government declared a state of emergency for three months. Although it observed procedural rules laid down by national and international law on declaring a state of emergency, the Government's use of the emergency powers contradicts non-derogable rights laid down in the Turkish Constitution, the ICCPR and the ECHR.

»Constitutional Paternalism« and the Inability to Legislate

On 25 September 2019, the Italian Constitutional Court (ICC) has made clear that assisted suicide is not punishable under specific conditions. The judgment came one year after the ICC had ordered the Italian Parliament to legislate on the matter – which it did not do. The entire story is indicative of the inability of Parliaments to respond to social demands as well as the current trend of high courts to act as shepherds of parliaments rather than as guardians of the constitution.

Undemocratic but Formally Lawful: The Suspension of the Polish Parliament

While the attention of many constitutional law scholars has been on the UK Government’s decision to prorogue Parliament and first judicial responses, the Polish Sejm’s plenary sitting has been unexpectedly suspended and postponed until after the general elections of 13 October 2019. The decision has a precedential nature. For the first time since the Polish Constitution entered into force, the ‘old’ Sejm is sitting while the ‘new’ Sejm will be waiting for an opening. Although this decision is formally compliant with the Polish Constitution, it is nonetheless undemocratic and raises some serious questions about the motivation behind this move.