»Notwendig, aber nicht gut«

„Wir sind in einer anderen Welt aufgewacht“, sagte die grüne Außenministerin Annalena Baerbock wenige Stunden, nachdem Russland den Überfall auf die Ukraine begonnen hatte. Baerbock hatte sich über den russischen Präsidenten keine Illusionen gemacht. Deshalb spricht aus ihrem Satz nicht Naivität, die einige Kommentatoren ihr vorwarfen. Während des Bundestagswahlkampfs forderten nur die Grünen, die Pipeline Nord Stream 2 nicht in Betrieb zu nehmen. Die russlandfreundlichen Anwandlungen von einst, die sich vor allem aus antiamerikanischen Ressentiments speisten, hat die Partei abgelegt.

Not Much of a Waiver

Seventeen months after South Africa and India initiated the TRIPS waiver proposal, the negotiating “quad” (South Africa, India, US and the EU) is reported to have reached a compromise at the WTO. The text of the proposal was leaked this week. From a legal perspective, the outcome of the compromise is more muddled and confusing than clarifying, although it claims its aim to be the latter. As it presently stands, the text is not so much a waiver of TRIPS obligations than a modification of existing obligations and conditions of exemptions around patents, as well as an introduction of additional requirements.

Eine kleine Sensation aus Den Haag

Am 16. März 2022 hat der Internationale Gerichtshof in Den Haag mit 13 zu 2 Stimmen einstweilige Maßnahmen gegenüber Russland erlassen. Die Anordnung dieser einstweiligen Maßnahmen ist eine kleine Sensation, denn so offensichtlich der von Russland begangene Verstoß gegen das völkerrechtliche Gewaltverbot sein mag, so schwierig ist es, in einem solchen Fall die Zuständigkeit des IGH zu begründen.

Vorläufig teilweise verfassungskonform

Das Ende der „größten Verfassungsbeschwerde der Geschichte“ kommt recht unspektakulär daher: Fast fünfeinhalb Jahre nach der mündlichen Verhandlung über eine einstweiligen Anordnung zum Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) zwischen Kanada und der EU erklärte das Bundesverfassungsgericht mit seinem am 15. März 2022 veröffentlichten Beschluss vom 9. Februar 2022 die drei Verfassungsbeschwerden und den Organstreit der Fraktion Die Linke für teilweise unzulässig und im Übrigen unbegründet. Gerade einmal 29 Randnummern benötigte der Zweite Senat für die Begründetheitsprüfung, die damit in Anbetracht der Bedeutung des Verfahrens nicht nur recht knapp, sondern sogar etwas kürzer als die Folgenabwägung im Rahmen der einstweiligen Anordnung ausfiel.

Waffenlieferungen an die Ukraine als Ausdruck eines wertebasierten Völkerrechts

Waffenlieferungen an den rechtswidrig angegriffenen Staat sind das Mindeste was Deutschland und andere Staaten angesichts der Untätigkeit des Sicherheitsrats zur Wahrung und Wiederherstellung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit und zur Verteidigung der Völkerrechtsordnung tun können. Das Völkerrecht verdammt die Staaten nicht dazu, der Aggression tatenlos zuzusehen. Ganz im Gegenteil.

No New Cold War for International Law

With Russia’s war against Ukraine not being the Blitzkrieg that Putin had planned for, there has been discussion that we are entering a new Cold War. During the (old) Cold War, development of international law was stunted due to the need of agreement between opposing political blocs that had fundamentally differing views on the role and content of international law. This blog post argues that even if we enter a new Cold War, we won’t soon have a similar adverse situation for international legal development because the legal understanding of one of the alleged “camps” lacks consistency, legitimacy and broad geopolitical support.

Der Krieg in der Ukraine, Putin und das Völkerstrafrecht

Die Ereignisse in der Ukraine haben das Bedürfnis ausgelöst, die Initiatoren der Gewalt persönlich zur Verantwortung zu ziehen. So haben 39 Staaten, darunter Deutschland, den IStGH ersucht, sich der Situation in der Ukraine anzunehmen. Fünf Tage später haben Gerhart Baum und Sabine Leutheusser-Schnarrenberger in Deutschland Strafanzeige gegen Putin und die Mitglieder des Sicherheitsrates wegen Verletzung des Völkerstrafrechts gestellt. Dieses parallele Vorgehen ist grundsätzlich sinnvoll: Völkerstrafrecht kann nur im Zusammenspiel von nationalen und internationalen Mechanismen effektiv durchgesetzt werden. Dies liegt auch daran, dass sie sich in Reichweite und Wirkungsmacht durchaus unterscheiden.

The EU’s »Ban« of RT and Sputnik

Denouncing Russian authorities‘ “muzzling“ of independent media and reiterating its support for media freedom and pluralism, the European Union banned two Russian media outlets in March 2022. This apparent contradiction between a statement of principle and concrete action can be resolved. While the ban can be legally justified as a measure designed to suppress “propaganda for war”, European institutions should not try to justify it by pointing to these outlets’ track record of “disinformation” or simply “propaganda”. To address legitimate questions of double standards that will come up in the wake of the inevitable whataboutism, it should be stressed that the Union’s measures differ decisively from any authoritarian censorship by virtue of the Union’s character as a community of law.

Die Bundeswehr braucht klare Rechtsgrundlagen

Der russische Angriff auf die Ukraine hat Europa verändert. Auch die Auswirkungen auf das Völkerrecht der Friedenssicherung sind unabsehbar. Es zeichnet sich ein historischer Wendepunkt in der Außen- und Sicherheitspolitik Deutschlands ab. Innerstaatlich bieten die Umstände eine Gelegenheit, dringend notwendige Präzisierungen der sogenannten Wehrverfassung zu beschließen. Dabei soll nicht der Handlungsspielraum für Militäreinsätze erweitert, sondern die Rechtslage klargestellt werden. Das Völkerrecht sollte hier als Vorbild dienen.

Flexible Neutralität

Die Schweiz hat die Sanktionen, welche die EU als Antwort auf die Aggression Russlands gegenüber der Ukraine verhängt hat, spät aber umfassend übernommen. Die Einordnung dieses vollständigen Schulterschlusses der Schweiz mit der EU ließ in der Presse nicht lange auf sich warten – noch gleichentags titelte die New York Times „Switzerland says it will freeze Russian asstes, setting aside a tradition of neutrality“. Doch so drastisch ist der Schritt der Schweiz gar nicht, er tangiert weder ihren neutralitätsrechtlichen Status, noch steht zum jetzigen Zeitpunkt fest, dass er eine generelle Neuausrichtung der Schweizer Neutralitätspolitik einleitet.