Einer raus, einer rein: vielleicht keine Lösung, aber immerhin Völkerrecht

Für jeden syrischen Flüchtling, den die Türkei aus Chios, Lesbos und Kos zurücknimmt, lässt die EU einen anderen syrischen Flüchtling aus der Türkei legal einreisen. Ein bewegliches Kontingent soll es geben, das den Syrern in der Türkei als legale, sichere und preiswerte Alternative zum Schlauchboot offen steht und dessen Größe schrumpft und wächst mit der Zahl der irregulär eingereisten Flüchtlinge, die die Türkei aus Griechenland wieder zurücknimmt. Das ist der Plan nach dem gestrigen EU-Gipfel in Brüssel. Pro Asyl findet ihn ganz fürchterlich. Ich bin da ehrlich gesagt nicht so sicher.

Investitionsschutz­gericht in CETA: ein Schritt in die richtige Richtung

Am Montag, den 29. Februar 2016 hat die Europäische Kommission den finalen (vorerst nur englischen) Entwurf des CETA-Abkommens veröffentlicht. Während eine mit besonderer Spannung erwartete Antwort auf die Frage, ob die Europäische Kommission CETA nun als gemischtes oder als Abkommen in alleiniger EU-Kompetenz entwerfen würde, ausblieb (die EU-Mitgliedstaaten werden lediglich in eckigen Klammern als Vertragsparteien genannt), finden sich insbesondere in dem, vor allem wegen des darin verankerten Systems schiedsgerichtlichen Investitionsschutzes, vielkritisierten Investitionsschutzkapitel („Chapter Eight“) interessante Neuerungen.

US-Angriffe auf den »Islamischen Staat« in Libyen: Die dünnste aller Rechtsgrundlagen

Die Luftangriffe in Libyen gegen den "Islamischen Staat" rechtfertigt die US-Regierung damit, dass die „libyan authorities on the ground“ über die Militärschläge unterrichtet waren. Mit anderen Worten: Es handelt sich um eine mit Einverständnis der Regierung vorgenommene Intervention („Intervention auf Einladung“). Dadurch wird das Gewaltverbot prima facie folglich nicht verletzt, weil die Verletzung der territorialen Integrität nicht gegen den Willen des betroffenen Staats erfolgt. Die Intervention auf Einladung ist allerdings eine ganz allgemein höchst strittige Rechtsgrundlage.

Sind Staaten auch nur Menschen?

Grundrechte sind für Menschen da, nicht für Staaten. Das ist nach deutscher Verfassungsdoktrin so selbstverständlich, dass man sich kaum traut es hinzuschreiben. Der Staat hat keine Grundrechte, kann schon aus denklogischen Gründen keine haben. Grundrechte binden die öffentliche Gewalt: Sie sollen ihr nicht Freiheit geben, sondern welche nehmen. Gilt das auch für europäische Grundrechte? Das könnte zweifelhaft erscheinen, wenn man das heute verkündete Urteil Bank Mellat des Europäischen Gerichtshofs ansieht.

Völkerrechtsfreundlich heißt nicht unbedingt völkerrechtstreu

Unsere britischen Freunde werden verständig mit dem Kopf nicken bei dieser Nachricht: Dass Deutschland sich irgendwann mal völkerrechtlich zu etwas verpflichtet hat, so der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts in einem heute veröffentlichten Beschluss, heißt mitnichten, dass Deutschland kraft Verfassung diese Pflicht dann auch einhalten muss. Wenn der demokratische Gesetzgeber nach Abschluss eines völkerrechtlichen Vertrags, so die Senatsmehrheit, es sich zu irgendeinem späteren Zeitpunkt anders überlegt, dann gibt es nichts und niemanden, das ihn verfassungsrechtlich daran hindern könnte. "Demokratie ist Herrschaft auf Zeit", schreibt die Senatsmehrheit mit majestätischer Kürze, und den Gesetzgeber über die Dauer einer Legislaturperiode zu binden, würde dem Demokratieprinzip widersprechen. Der Gesetzgeber müsse frei bleiben, das einfache Recht so zu gestalten, wie er es für richtig hält.

»We are not in a Seminar«: Some Thoughts on the Legislative’s and Executive’s Prerogative in Determining International Law

"We are not in a seminar but in parliament": With these words the German Minister of Foreign Affairs has tried to brush aside international law arguments against the deployment of German soldiers within the fight against ISIS. To put these propositions in a nutshell: France feels that it has been attacked and this is sufficient for invoking self-defense. In any case it does not matter what international law precisely says. Both of these suggestions are more than dubious.

»Reformierter« Investitionsschutz in TTIP: Zwei Schritte voran – und gegen die Wand

Die Europäische Kommission verspielt gerade ihre Chance, das umstrittene internationale Investitionsschutzrecht ernsthaft zu reformieren und am Gemeinwohl auszurichten. In ihrem nun vorgelegtem Vorschlag an die USA für ein Investitionsschutzkapitel in TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership) lässt sie die wesentlichen Probleme des Investitionsschutzrechts weitgehend unberührt. Nur auf den ersten Blick bietet sie Lösungen etwa für die strukturelle Einseitigkeit des Schiedsgerichtssystems.