Orbán Viktor hat sich wieder etwas Schlaues ausgedacht.
Es geht um das Verfassungsgericht, bzw. dessen Präsidenten Péter Paczolay, einen eindrucksvollen Mann und hoch angesehenen Juristen, dem nur leider der Makel anhaftet, einen eigenen, mit einem wunderbaren weißen Schnauzbart geschmückten und höchst funktionstüchtigen Kopf auf seinen Schultern zu tragen.
Orbán hat bereits eine Menge dafür getan, das Problem Verfassungsgericht als potenziellen Hort der Widerborstigkeit aus der Welt zu schaffen. Künftig gibt es fünfzehn statt elf Richter, und wer neu hinzukommt, wird vom Parlament mit Zweidrittelmehrheit gewählt. Das verschafft Orbán und seiner Zweidrittelmehrheit die Möglichkeit, eine entsprechende Zahl von Richtern seiner Wahl im Gericht zu platzieren und so die Mehrheitsverhältnisse zu seinen Gunsten zu verändern. Court Packing nennt man das.
Nur tritt dummerweise die neue Verfassung erst am 1. Januar 2012 in Kraft. Zuvor, am 3. Juli 2011, endet Paczolays Präsidentschaftsturnus.
Unter der neuen Verfassung wird der Präsident vom Parlament gewählt. Unter der alten wird er dagegen von den Richtern selbst bestimmt. Das heißt: Paczolay bekäme womöglich noch einmal drei Jahre.
Damit das nicht passiert, soll jetzt noch mal flugs die ja eigentlich schon für ungültig erklärte und in Grund und Boden dämonisierte alte Verfassung geändert werden: Wie mir einer meiner Budapester Gesprächspartner zuruft, läuft im Parlament ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren. Danach wird die Erweiterung der Richterbank auf 1. September vorgezogen, und die Wahl der neuen Richter auf Juli.
So ist sichergestellt, dass der Präsident des Verfassungsgerichts ab Juli ein Fidesz-Mann ist. István Stumpf vielleicht. Oder einer von den Neuen.
Der neue Präsident wird dann für eine Amtszeit von 12 Jahren gewählt, ebenso wie die neuen Richter. Und wer sich brav verhält, kann weiterhin mit einer weiteren Amtszeit belohnt werden. Das sieht nach meinen Informationen eine Änderung im Verfassungsgerichtsgesetz vor.
Foto: Tony the misfit, Flickr Creative Commons
