Zwei Tage nach dem frohen Ereignis kann auch ich der Versuchung nicht widerstehen, die famose Hochzeit von William und Kate für meine verfassungsmedialen Zwecke zu melken.
Anlass dazu bietet mir die (nicht mehr ganz frische) Meldung, dass ein australischer Fernsehsender sich dem Druck des britischen Königshauses beugen und seinen Plan beerdigen musste, die Übertragung live durch eine satirische Comedy-Truppe kommentieren zu lassen:
Yesterday, the cobweb-draped hand of the motherland reached out of the constitutional shadows and took the unprecedented step of threatening to deny the national broadcaster access to the royal wedding,
schreibt ein Blogger des Sydney Morning Herald.
Zu einem verfassungspolitisch relevanten Vorgang wird das dadurch, dass Australien der Staatsform nach eine Monarchie ist: Staatsoberhaupt ist Ihre Majestät Elizabeth, von Gottes Gnaden Königin von Australien und ihrer anderen Reiche und Territorien, Oberhaupt des Commonwealth.
Zu den anderen Reichen gehört Großbritannien, wo die Dame als Elizabeth II. und Großmutter des Bräutigams bekannt ist.
Art. 7 des Australian Act (so etwas wie die Verfassung Australiens) sieht vor, dass ihre Funktionen durch einen Gouverneur ausgeübt werden, aber sollte sie mal auf die Idee kommen, ihren Untertanen down under persönlich huldvoll zuwinken zu wollen, könnte sie nach Art. 7 IV niemand daran hindern, bei der Gelegenheit die monarchische Amtsausübung selber wieder in die Hand zu nehmen.
In einer Monarchie hängt von den Familienangelegenheiten des Monarchen und seiner Thronfolger die Legitimität künftiger Staatsoberhäupter ab. Das ist keine Privatsache. Die Hochzeit von William und Kate ist keine bloße Promi-Ehe, dessen mediale Coverage Braut und Bräutigam vertraglich mit allerhand einschränkenden Klauseln versehen können.
Das ist natürlich alles im höchsten Maße albern.
PS: Ich bin ein bisschen in Pippa Middleton verknallt.
Foto: Bluecowboy2002, Flickr Creative Commons
